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   OLG Düsseldorf, 06.12.2017 - VI-3 Kart 137/16 (V)   

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OLG Düsseldorf, 06.12.2017 - VI-3 Kart 137/16 (V) (https://dejure.org/2017,55320)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.12.2017 - VI-3 Kart 137/16 (V) (https://dejure.org/2017,55320)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Dezember 2017 - VI-3 Kart 137/16 (V) (https://dejure.org/2017,55320)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur Zulässigkeit einer Sicherheitsleistung gemäß § 28 Ziff. 6 Kooperationsvereinbarung Gas (KoV) i.V.m. Ziff. 2 der Anlage 4 zur KoV

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der Pflicht zur Sicherheitsleistung aufgrund § 28 Nr. 6 Unterabs. 2 i.V. mit Nr. 2 der Anlage 4 zur Kooperationsvereinbarung Gas

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit der Pflicht zur Sicherheitsleistung aufgrund § 28 Nr. 6 Unterabs. 2 i.V. mit Nr. 2 der Anlage 4 zur Kooperationsvereinbarung Gas

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 27.06.2013 - 3 C 7.12

    Geflügel; Puten; Schlachtgeflügel; Schlachttier- und Fleischuntersuchung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2017 - 3 Kart 137/16
    Bei der Frage, welche Bestimmtheitsanforderungen im Einzelnen erfüllt sein müssen, sind die Besonderheiten des jeweiligen Regelungsgegenstandes sowie die Regelungsintensität zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 48, 210, 221 f.; BVerfG VerwRspr 1979, 391, siehe auch BVerwG Urteil vom 27.06.2013, 3 C 7.12, BeckRS 2013, 54291, beck-online).
  • BGH, 16.06.2015 - KZR 83/13

    Entgelte für die Einspeisung von öffentlich-rechtlichen Fernseh- und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2017 - 3 Kart 137/16
    Soweit die Antragstellerin in der Beschwerdebegründung ausdrücklich den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch die Antragsgegnerin geltend gemacht hat, so kann zwar in Fällen der Diskriminierung oder unbilligen Behinderung eines Unternehmens durch ein marktbeherrschendes Unternehmen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Kontrahierungszwang in Betracht kommen, wenn der Verstoß gegen kartellrechtliche Bestimmungen nur auf diese Weise beseitigt oder vermieden werden kann (st. Rspr., etwa BGH, Urteil vom 12.05.1998, KZR 23/96 - Depotkosmetik; Urteil vom 16.6.2015, KZR 83/13 - Einspeiseentgelte).
  • BVerfG, 19.04.1978 - 2 BvL 2/75

    Verfassungsmäßigkeit des § 34c Abs. 3 EStG 1957

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2017 - 3 Kart 137/16
    Bei der Frage, welche Bestimmtheitsanforderungen im Einzelnen erfüllt sein müssen, sind die Besonderheiten des jeweiligen Regelungsgegenstandes sowie die Regelungsintensität zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 48, 210, 221 f.; BVerfG VerwRspr 1979, 391, siehe auch BVerwG Urteil vom 27.06.2013, 3 C 7.12, BeckRS 2013, 54291, beck-online).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 4/78

    Berufsfreiheit - Vogelschutz - Vereinbarkeit mit Verfassung - Tierpräparator -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2017 - 3 Kart 137/16
    Regelungen der Berufsausübung sind nach ständiger Rechtsprechung statthaft und bleiben im Rahmen des dem Gesetzgeber durch Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG eingeräumten Regelungsauftrages, wenn sie durch hinreichende Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt werden, wenn die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zweckes geeignet und auch erforderlich sind und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt wird (BVerfGE 30, 292, 316 ff.; BVerfGE 61, 291, 312; BVerfG NJW 1985, 963, beck-online).
  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvL 18/82

    Zur Kostenerstattung für die Beförderung Schwerbehinderter durch private

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2017 - 3 Kart 137/16
    Regelungen der Berufsausübung sind nach ständiger Rechtsprechung statthaft und bleiben im Rahmen des dem Gesetzgeber durch Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG eingeräumten Regelungsauftrages, wenn sie durch hinreichende Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt werden, wenn die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zweckes geeignet und auch erforderlich sind und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt wird (BVerfGE 30, 292, 316 ff.; BVerfGE 61, 291, 312; BVerfG NJW 1985, 963, beck-online).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2017 - 3 Kart 137/16
    Regelungen der Berufsausübung sind nach ständiger Rechtsprechung statthaft und bleiben im Rahmen des dem Gesetzgeber durch Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG eingeräumten Regelungsauftrages, wenn sie durch hinreichende Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt werden, wenn die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zweckes geeignet und auch erforderlich sind und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt wird (BVerfGE 30, 292, 316 ff.; BVerfGE 61, 291, 312; BVerfG NJW 1985, 963, beck-online).
  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2017 - 3 Kart 137/16
    Bei der Frage, welche Bestimmtheitsanforderungen im Einzelnen erfüllt sein müssen, sind die Besonderheiten des jeweiligen Regelungsgegenstandes sowie die Regelungsintensität zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 48, 210, 221 f.; BVerfG VerwRspr 1979, 391, siehe auch BVerwG Urteil vom 27.06.2013, 3 C 7.12, BeckRS 2013, 54291, beck-online).
  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 775/66

    Private Tonbandvervielfältigungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2017 - 3 Kart 137/16
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe wie hier die Formulierung "in begründeten Fällen" grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfGE 21, 73, 79; 31, 255, 264; 37, 132, 142).
  • BGH, 12.05.1998 - KZR 23/96

    "Depotkosmetik"; Rechtsfolgen der Verweigerung der Aufnahme in ein selektives

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2017 - 3 Kart 137/16
    Soweit die Antragstellerin in der Beschwerdebegründung ausdrücklich den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch die Antragsgegnerin geltend gemacht hat, so kann zwar in Fällen der Diskriminierung oder unbilligen Behinderung eines Unternehmens durch ein marktbeherrschendes Unternehmen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Kontrahierungszwang in Betracht kommen, wenn der Verstoß gegen kartellrechtliche Bestimmungen nur auf diese Weise beseitigt oder vermieden werden kann (st. Rspr., etwa BGH, Urteil vom 12.05.1998, KZR 23/96 - Depotkosmetik; Urteil vom 16.6.2015, KZR 83/13 - Einspeiseentgelte).
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2017 - 3 Kart 137/16
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe wie hier die Formulierung "in begründeten Fällen" grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfGE 21, 73, 79; 31, 255, 264; 37, 132, 142).
  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2023 - 3 Kart 183/23
    Dass eine Verletzung des Diskriminierungsverbots aus der Gleichbehandlung wesentlich unterschiedlicher Sachverhalte, Gruppen oder Personen folgen kann, entspricht der Rechtsprechung des Senats zu § 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG (Senatsbeschluss vom 6. Dezember 2017 - VI-3 Kart 137/16 [V], juris Rn. 56; ebenso OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. März 2023 - VI-5 U 3/22 (Kart), juris Rn. 56; BeckOK-EnWG/Assmann, § 20 Rn. 9 [Stand: 1. September 2023] und wohl auch Hagmann N&R 2021, 135, 138 mit Fußnote 44).
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2020 - 3 Kart 757/19

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur

    Da kein Anlass besteht, das Ausfallrisiko auf Seiten eines BKV deshalb dem jeweiligen ÜNB aufzuerlegen, weil dieser den erstmaligen Abschluss eines Bilanzkreisvertrags begehrt, ist es nicht zu beanstanden, wenn die Anforderung der Sicherheitsleistung bereits Bedingung für den Abschluss eines Bilanzkreisvertrags ist (in diesem Sinne bereits Senat, Beschluss vom 06.12.2017, VI-3 Kart 137/16 (V), BeckRS 2017, 141862).
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