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   OLG Düsseldorf, 07.01.1999 - 10 U 214/97   

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https://dejure.org/1999,2818
OLG Düsseldorf, 07.01.1999 - 10 U 214/97 (https://dejure.org/1999,2818)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.01.1999 - 10 U 214/97 (https://dejure.org/1999,2818)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Januar 1999 - 10 U 214/97 (https://dejure.org/1999,2818)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG §§ 9 11 Nr. 2a; BGB §§ 535 551
    Inhaltskontrolle für eine Vorauszahlungsklausel im Mietvertrag - Tennisplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1437
  • MDR 1999, 735
  • NZM 1999, 877
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.10.1996 - XII ZR 55/95

    Formularmäßige Vereinbarung der Entgeltfortzahlung in den AGB eines Sport- und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.1999 - 10 U 214/97
    Die Erwägungen, mit denen der Bundesgerichtshof (NJW 1997, 193) einen "Mitgliedsvertrag" mit dem Betreiber eines Sport- und Fitness-Studios außerhalb des Mietrechts angesiedelt hat, sind auf den Streitfall nicht übertragbar.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt eine unangemessene Benachteiligung im Sinne dieser Vorschrift vor, wenn der Verwender der Klausel einseitig seine eigenen Interessen durchsetzt, ohne die Belange seines Vertragspartners angemessen zu berücksichtigen (NJW 1997, 193, 195 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 21.12.1994 - 15 U 181/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.1999 - 10 U 214/97
    Der Senat teilt diese Auffassung (ebenso OLG Düsseldorf, 15. Senat, NJW-RR 1995, 1015).
  • BGH, 23.04.1968 - VI ZR 217/65

    Wirksamkeit eines Verkaufs von Futtermittel - Rechtliche Beurteilung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.1999 - 10 U 214/97
    Das fragliche Gesetz muß nicht nur den Abschluß des Rechtsgeschäfts verbieten, sondern sich auch gegen seine privatrechtliche Wirksamkeit und damit gegen seinen wirtschaftlichen Erfolg wenden (BGH NJW 1968, 2286).
  • BGH, 23.05.1984 - VIII ZR 27/83

    Vereinbarung von Versteigerungsbedingungen bei Ersteigerung aufgrund telefonisch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.1999 - 10 U 214/97
    Mit der herrschenden Ansicht in der Literatur nimmt er an, daß über die Wirksamkeit einer Vorleistungsklausel nur nach § 9 AGBG entschieden werden könne (NJW 1985, 850; NJW 1987, 1931).
  • BGH, 12.03.1987 - VII ZR 37/86

    Formularmäßige Fälligkeitsvereinbarung in einem Reisevertrag; Formularmäßige

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.1999 - 10 U 214/97
    Mit der herrschenden Ansicht in der Literatur nimmt er an, daß über die Wirksamkeit einer Vorleistungsklausel nur nach § 9 AGBG entschieden werden könne (NJW 1985, 850; NJW 1987, 1931).
  • OLG Rostock, 28.03.2023 - 7 U 95/22

    Gewerberechtliche Ordnungsvorschrift kein Verbotsgesetz; Nichtigkeit eines

    Solche Vorschriften sind im allgemeinen nicht als Verbotsgesetze im Sinne von § 134 BGB anzusehen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.01.1999, Az.: 10 U 214/97, Rn. 10; siehe insbesondere auch BGH, Urteil vom 23.10.1980, Az.: IVa ZR 33/80, Rn. 12 ff., letztere Entscheidung zu einer Maklertätigkeit ohne die nach § 34c GewO dafür erforderliche Erlaubnis, jeweils zitiert nach juris und m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 10 U 145/00

    Formularmäßige Vereinbarung der Vorleistungspflicht des Mieters in einem

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  • LG Düsseldorf, 02.12.2005 - 22 S 115/05

    Anforderungen an die Wirksamkeit der vertraglichen Vereinbarung einer

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und verschiedener Obergerichte, der sich die Kammer anschließt, ist nicht an den Verbotstatbestand des § 309 Nr. 2 BGB anzuknüpfen, sondern über die Wirksamkeit einer Vorleistungsklausel ist auf Grundlage der Generalklausel des § 307 BGB zu entscheiden (vgl. BGH NJW 1985, 850, 1987, 1931; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1015; NJW-RR 1999, 1437).
  • LG Düsseldorf, 11.08.2006 - 20 S 36/06

    Zahlungsanspruch aus einem Internet-System-Vertrag; Wirksamkeit einer

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und verschiedener Obergerichte ist nicht an den Verbotstatbestand des § 309 Nr. 2 BGB anzuknüpfen, sondern über die Wirksamkeit einer Vorleistungsklausel ist auf Grundlage der Generalklausel des § 307 BGB zu entscheiden (vgl. BGH NJW 1985, 850, 1987, 1931; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1015; NJW-RR 1999, 1437).
  • AG Düsseldorf, 04.05.2006 - 56 C 3215/06

    Darlegung der anspruchsbegründenden Tatsachen im Urkundsprozess durch einen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH und des OLG Düsseldorf ist nicht an den Verbotstatbestand des § 309 Nr. 2 BGB anzuknüpfen, sondern über die Wirksamkeit einer Vorleistungsklausel ist auf Grundlage der Generalklausel des § 307 BGB zu entscheiden (vgl. BGH NJW 1985, 850; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1015; NJW-RR 1999, 1437).
  • LG Düsseldorf, 20.05.2009 - 5 O 23/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und verschiedener Obergerichte, der sich das erkennende Gericht anschließt, ist nicht an den Verbotstatbestand des § 309 Nr. 2 BGB anzuknüpfen, sondern über die Wirksamkeit einer Vorleistungsklausel ist auf der Grundlage der Generalklausel des § 307 BGB zu entscheiden (vgl. BGH NJW 1985, 850; 1987, 1931; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 1.015; NJW-RR 1999, 1437).
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