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   OLG Düsseldorf, 07.01.2015 - VI-U (Kart) 17/14   

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https://dejure.org/2015,4604
OLG Düsseldorf, 07.01.2015 - VI-U (Kart) 17/14 (https://dejure.org/2015,4604)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.01.2015 - VI-U (Kart) 17/14 (https://dejure.org/2015,4604)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Januar 2015 - VI-U (Kart) 17/14 (https://dejure.org/2015,4604)
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  • BGH, 30.03.1995 - IX ZR 98/94

    Auslegung einer Bürgschaftserklärung; Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2015 - U (Kart) 17/14
    Nach ständiger Rechtsprechung muss außer dem Willen, für eine fremde Schuld einzustehen, die Urkunde die Bezeichnung des Gläubiger, des Hauptschuldners und der verbürgten Hauptschuld enthalten (BGH NJW 1995, 1886).

    Ergeben sich diese Bestandteile nicht bereits aus dem Wortlaut der Bürgschaftserklärung, so können zur Auslegung auch außerhalb der Urkunde liegende Umstände herangezogen werden, sofern ein zureichender Anhaltspunkt in der Urkunde besteht, der Inhalt der Bürgschaftsverpflichtung also dort irgendwie seinen Ausdruck gefunden hat (BGH NJW 1993, 1261; BGH NJW 1995, 1886).

  • BGH, 09.04.1970 - KZR 7/69

    Ausschließlichkeitsvereinbarung als Vertrag zugunsten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2015 - U (Kart) 17/14
    Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn - wofür hier keine Anhaltspunkte bestehen - die Verfügungsklägerin in erheblicher Weise am Abschluss oder an der Ausgestaltung des Pachtvertrages mitgewirkt hätte (BGH NJW 1970, 2157, juris Rn. 30, 32).

    Es ist deshalb unter dem Gesichtspunkt des § 138 BGB ohne Hinzutreten besonderer Umstände nicht zu beanstanden, wenn der Verpächter dem Pächter eine ausschließliche Bierbezugsverpflichtung auferlegt (BGH NJW 1970, 2157, juris Rn. 34).

  • BGH, 22.01.1992 - VIII ZR 374/89

    Getränkebezugsverpflichtung in notariellem Übergabevertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2015 - U (Kart) 17/14
    Das gilt selbst dann, wenn sie nur dem Zweck dienen sollen, eine Getränkebezugsverpflichtung zu erreichen oder abzusichern (BGH NJW-RR 1992, 593, juris Rn. 14 m.w.Nachw.).

    Es ist daher unerheblich, dass die hier in Rede stehende Dienstbarkeit über die zu sichernde Bezugsverpflichtung hinausgeht, weil sie nicht nur auf Flaschen- und Fassbier beschränkt ist und zudem die von der Verfügungsklägerin gelieferten Getränke nicht ausnimmt (BGH NJW-RR 1992, 593 juris Rn. 14; BGH NJW 1988, 2364, juris Rn. 11 ff.).

  • BGH, 14.06.1972 - VIII ZR 14/71

    Nichtigkeit eines Getränkebezugsvertrages wegen Sittenwidrigkeit - Anforderungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2015 - U (Kart) 17/14
    Eine Sittenwidrigkeit i.S. des § 138 Abs. 1 BGB liegt erst dann vor, wenn durch die Ausschließlichkeitsbindung die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit und Selbständigkeit des Gastwirts in unvertretbarer Weise eingeengt und er dadurch in eine mit den Anschauungen des redlichen geschäftlichen Verkehrs nicht mehr zu vereinbarende Abhängigkeit zur Brauerei gerät (BGH NJW 1972, 1459).
  • KG, 22.01.2001 - 12 U 5939/99

    Vereinbarung eines überhöhten Mietzinses für Gewerberäume

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2015 - U (Kart) 17/14
    Bei der Vermietung von Gewerbefläche ist ein auffälliges Missverhältnis zu bejahen, wenn die vereinbarte Miete die angemessene Miete um 100 % übersteigt (KG NJW-RR 2001, 1092).
  • BGH, 21.01.1993 - IX ZR 90/92

    Keine wirksame Bürgschaft ohne Bezeichnung der Hauptschuld

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2015 - U (Kart) 17/14
    Ergeben sich diese Bestandteile nicht bereits aus dem Wortlaut der Bürgschaftserklärung, so können zur Auslegung auch außerhalb der Urkunde liegende Umstände herangezogen werden, sofern ein zureichender Anhaltspunkt in der Urkunde besteht, der Inhalt der Bürgschaftsverpflichtung also dort irgendwie seinen Ausdruck gefunden hat (BGH NJW 1993, 1261; BGH NJW 1995, 1886).
  • BGH, 25.04.2001 - VIII ZR 135/00

    Formularmäßige Vereinbarung einer zehnjährigen Bierbezugsverpflichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2015 - U (Kart) 17/14
    Eine Vertragslaufzeit von 10 Jahren ist unbedenklich (BGH NJW 2001, 2331).
  • BGH, 29.01.1988 - V ZR 310/86

    Untersagung des Lagerns und Ausschenkens von Getränken durch eine Dienstbarkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2015 - U (Kart) 17/14
    Es ist daher unerheblich, dass die hier in Rede stehende Dienstbarkeit über die zu sichernde Bezugsverpflichtung hinausgeht, weil sie nicht nur auf Flaschen- und Fassbier beschränkt ist und zudem die von der Verfügungsklägerin gelieferten Getränke nicht ausnimmt (BGH NJW-RR 1992, 593 juris Rn. 14; BGH NJW 1988, 2364, juris Rn. 11 ff.).
  • OLG Hamm, 23.09.1992 - 31 U 93/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2015 - U (Kart) 17/14
    Erforderlich aber auch ausreichend ist, dass die übernommene Verpflichtung mit hinreichender Deutlichkeit abgegrenzt werden kann (Grüneberg in Palandt, BGB, 73. Aufl., Überbl. v. § 414 Rn. 2; OLG Hamm NJW-RR 1993, 113).
  • BGH, 12.04.2012 - VII ZR 13/11

    Klage auf Restwerklohn: Passivlegitimation bei Ausstellung einer Werklohnrechnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2015 - U (Kart) 17/14
    Im Zweifel ist ein Schuldbeitritt anzunehmen, da er den Gläubiger nicht belastet BGH NJW-RR 2012, 741).
  • BGH, 21.12.2012 - V ZR 221/11

    Wirksamkeit einer als Wohnungsbesetzungsrecht eingetragenen beschränkten

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