Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.01.2019 - Verg 30/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,1641
OLG Düsseldorf, 07.01.2019 - Verg 30/18 (https://dejure.org/2019,1641)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.01.2019 - Verg 30/18 (https://dejure.org/2019,1641)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Januar 2019 - Verg 30/18 (https://dejure.org/2019,1641)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,1641) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versorgung mit Stomaartikeln ist öffentlicher Auftrag!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2019, 261
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (28)

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2018 - Verg 59/17

    § 127 Abs. 1 Satz 1 und 6 SGB V ist keine vergaberechtliche Vorschrift!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2019 - Verg 30/18
    Soweit die Antragstellerin meint, der Senat sei in seinem Beschluss vom 27.06.2018 - VII-Verg 59/17 - hiervon fehlerhaft abgewichen, unterliegt sie einem Fehlverständnis aufgrund einer Formulierung unter Gliederungspunkt II. 2. a) bb) (5) jenes Beschlusses, die auf die Rechtsprechung zur ausschließlichen Zuständigkeit des nach § 171 Abs. 3 GWB eingerichteten Vergabesenats für Entscheidungen über Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen der Vergabekammern zurückgeht (vgl. BGH, Beschluss vom 15.07.2008 - X ZB 17/08, zitiert nach juris, Tz. 12; Senatsbeschluss vom 19.12.2007 - VII-Verg 51/07, zitiert nach juris, Tz. 17 ff.).

    In dem Verfahren VII-Verg 59/17 stellte sich die Frage einer Verweisung des Beschwerdeverfahrens gemäß § 17a Abs. 2 GVG indes nicht, weshalb der Senat folgerichtig hierzu auch keine Ausführungen gemacht hat.

    Die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Vergabenachprüfungsinstanzen wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass es sich bei § 127 Abs. 1 Satz 1 und 6 SGB V, dessen Verletzung die Antragstellerin unter dem Gesichtspunkt fehlender Zweckmäßigkeit als einen von mehreren Vergaberechtsverstößen rügt, nach der Rechtsprechung des Senats nicht um eine bieterschützende vergaberechtliche Vorschrift handelt (vgl. Senatsbeschluss vom 27.06.2018 - VII-Verg 59/17, zitiert nach juris, Tz. 62).

    Nur ergänzend weist der Senat darauf hin, dass seine Rechtswegzuständigkeit nach §§ 155, 156 GWB, weil es sich um eine eng umgrenzte aufdrängende Sonderzuweisung handelt (vgl. für eine in gewisser Weise verwandte Ausnahmeregelung in § 87 GWB zuletzt BAG, Urteil vom 29.06.2017 - 8 AZR 189/15, zitiert nach juris, Tz. 25 ff.), aus seiner Sicht nicht zur Folge hat, dass der Rechtsweg zu den Sozialgerichten nach § 17a Abs. 1 Satz 2 GVG verschlossen ist, soweit, ggf. auch konkurrierende, sozialrechtliche Streitgegenstände betroffen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 27.06.2018 - VII-Verg 59/17).

    An dieser Sichtweise hat sich durch den Senatsbeschluss vom 27.06.2018 - VII-Verg 59/17 - nichts geändert.

    Ob daneben für die Überprüfung der Frage sozialrechtlicher Zweckmäßigkeit nach § 127 Abs. 1 Satz 1 und 6 SGB V in Form eines sozialrechtlichen Streitgegenstands auch der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet sein könnte, ist aktuell zwar streitig (vgl. die im Senatsbeschluss vom 27.06.2018 - VII-Verg 59/17 zitierte sozialgerichtliche Rspr. und aus der Literatur z.B. Butzer/Lungstras, in: Becker/Kingreen, SGB V, 6. Aufl., § 127 Rn. 30; Luthe, SGb 2018, 206, 211; Knispel, NZS 2019, 6 ff.), wobei jüngste Entscheidungen und Literaturstimmen sich der im Senatsbeschluss vom 27.06.2018 - VII-Verg 59/17 - geäußerten Rechtsansicht anzuschließen scheinen (vgl. LSG Hamburg, Beschluss vom 25.09.2018 - L 1 KR 34/18 KL ER, zitiert nach juris, Tz. 55; SG Hamburg, Beschluss vom 04.12.2018 - S 37 KR 1565/18 ER, zitiert nach juris; Knispel, in: jurisPR-SozR 25/2018 Anm. 2; ders., NZS 2009, 6 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 51/07

    Vergaberecht gilt auch für Pharma-Rabattverträge

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2019 - Verg 30/18
    Der Senat spricht dies mit vorliegendem Beschluss gemäß § 17a Abs. 3 Satz 1 GVG vorab aus, um etwaige Zweifel auszuräumen (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 17.01.2008 - VII-Verg 57/07, zitiert nach juris, Tz. 25, und vom 19.12.2007 - VII-Verg 51/07, zitiert nach juris, Tz. 22).

    Soweit die Antragstellerin meint, der Senat sei in seinem Beschluss vom 27.06.2018 - VII-Verg 59/17 - hiervon fehlerhaft abgewichen, unterliegt sie einem Fehlverständnis aufgrund einer Formulierung unter Gliederungspunkt II. 2. a) bb) (5) jenes Beschlusses, die auf die Rechtsprechung zur ausschließlichen Zuständigkeit des nach § 171 Abs. 3 GWB eingerichteten Vergabesenats für Entscheidungen über Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen der Vergabekammern zurückgeht (vgl. BGH, Beschluss vom 15.07.2008 - X ZB 17/08, zitiert nach juris, Tz. 12; Senatsbeschluss vom 19.12.2007 - VII-Verg 51/07, zitiert nach juris, Tz. 17 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2018 - Verg 37/18

    Was ist ein öffentlicher Auftrag?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2019 - Verg 30/18
    Wie der Senat zuletzt wiederholt entschieden hat, ist er nicht gehindert, ein als Beschwerdeverfahren bei ihm anhängiges Vergabenachprüfungsverfahren an das örtlich und sachlich zuständige erstinstanzliche Gericht der Sozialgerichtsbarkeit zu verweisen, wenn der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nicht eröffnet und der Rechtsweg zu den Sozialgerichten zulässig ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 31.10.2018 - VII-Verg 37/18 - und vom 19.12.2018 - VII-Verg 40/18).

    Es entspricht inzwischen - auch in Abkehr von früheren Entscheidungen des Senats (vgl. Senatsbeschluss vom 30.01.2008 - VII-Verg 29/07, zitiert nach juris, Tz. 43) - der herrschenden Rechtsprechung, dass eine Verweisung an das Gericht des zulässigen Rechtswegs gemäß § 17a Abs. 2 GVG auszusprechen ist, wenn ein Unternehmen von einem Beschaffungsvorhaben eines öffentlichen Auftraggebers profitieren möchte und in diesem Zusammenhang die Verletzung eigener Rechte rügt, der zu vergebende Auftrag aber nicht den für die Statthaftigkeit eines Nachprüfungsantrags maßgeblichen Schwellenwert erreicht oder überschreitet (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 08.05.2012 - 11 Verg 2/12, zitiert nach juris, Tz. 74 f.) oder der öffentliche Auftraggeber nicht die Form eines öffentlichen Auftrags gewählt hat, sondern beispielsweise den Weg von Konzessionen nach § 149 GWB (vgl. in diesem Sinne BGH, Beschluss vom 23.01.2012 - X ZB 5/11, zitiert nach juris, Tz. 24; Senatsbeschlüsse vom 28.03.2012 - VII-Verg 37/11 - und vom 07.03.2012 - VII-Verg 78/11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.02.2013 - 15 Verg 11/12; OLG Naumburg, Beschluss vom 17.06.2016 - 7 Verg 2/16) oder den Weg eines sogenannten Open-House-Modells (vgl. Senatsbeschluss vom 31.10.2018 - VII-Verg 37/18).

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2019 - Verg 30/18
    Eine grundsätzliche Bedeutung ist zu bejahen, wenn eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage bisher höchstrichterlich nicht geklärt, klärungsbedürftig und klärungsfähig ist und sie das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt, weil sie sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellt (BGH, NJW 2003, 1943, 1944).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.2014 - Verg 17/14

    Preis als ausschließliches Zuschlagskriterium zulässig!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2019 - Verg 30/18
    Der Senat hat in diesen Fällen schon in der Vergangenheit den Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen eröffnet gesehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24.09.2014 - VII-Verg 17/14 - und vom 21.12.2016 - VII-Verg 26/16).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2016 - Verg 26/16

    Gerichtliche Überprüfung der Vergabe von Rahmenvereinbarungen zur ambulanten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2019 - Verg 30/18
    Der Senat hat in diesen Fällen schon in der Vergangenheit den Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen eröffnet gesehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24.09.2014 - VII-Verg 17/14 - und vom 21.12.2016 - VII-Verg 26/16).
  • BAG, 29.06.2017 - 8 AZR 189/15

    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Kartellbußen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2019 - Verg 30/18
    Nur ergänzend weist der Senat darauf hin, dass seine Rechtswegzuständigkeit nach §§ 155, 156 GWB, weil es sich um eine eng umgrenzte aufdrängende Sonderzuweisung handelt (vgl. für eine in gewisser Weise verwandte Ausnahmeregelung in § 87 GWB zuletzt BAG, Urteil vom 29.06.2017 - 8 AZR 189/15, zitiert nach juris, Tz. 25 ff.), aus seiner Sicht nicht zur Folge hat, dass der Rechtsweg zu den Sozialgerichten nach § 17a Abs. 1 Satz 2 GVG verschlossen ist, soweit, ggf. auch konkurrierende, sozialrechtliche Streitgegenstände betroffen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 27.06.2018 - VII-Verg 59/17).
  • LSG Hamburg, 25.09.2018 - L 1 KR 34/18

    Einstweiliger Rechtschutz gegen eine aufsichtsrechtliche Maßnahme im Zusammenhang

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2019 - Verg 30/18
    Ob daneben für die Überprüfung der Frage sozialrechtlicher Zweckmäßigkeit nach § 127 Abs. 1 Satz 1 und 6 SGB V in Form eines sozialrechtlichen Streitgegenstands auch der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet sein könnte, ist aktuell zwar streitig (vgl. die im Senatsbeschluss vom 27.06.2018 - VII-Verg 59/17 zitierte sozialgerichtliche Rspr. und aus der Literatur z.B. Butzer/Lungstras, in: Becker/Kingreen, SGB V, 6. Aufl., § 127 Rn. 30; Luthe, SGb 2018, 206, 211; Knispel, NZS 2019, 6 ff.), wobei jüngste Entscheidungen und Literaturstimmen sich der im Senatsbeschluss vom 27.06.2018 - VII-Verg 59/17 - geäußerten Rechtsansicht anzuschließen scheinen (vgl. LSG Hamburg, Beschluss vom 25.09.2018 - L 1 KR 34/18 KL ER, zitiert nach juris, Tz. 55; SG Hamburg, Beschluss vom 04.12.2018 - S 37 KR 1565/18 ER, zitiert nach juris; Knispel, in: jurisPR-SozR 25/2018 Anm. 2; ders., NZS 2009, 6 ff.).
  • SG Hamburg, 04.12.2018 - S 37 KR 1565/18

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - europaweite Ausschreibung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2019 - Verg 30/18
    Ob daneben für die Überprüfung der Frage sozialrechtlicher Zweckmäßigkeit nach § 127 Abs. 1 Satz 1 und 6 SGB V in Form eines sozialrechtlichen Streitgegenstands auch der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet sein könnte, ist aktuell zwar streitig (vgl. die im Senatsbeschluss vom 27.06.2018 - VII-Verg 59/17 zitierte sozialgerichtliche Rspr. und aus der Literatur z.B. Butzer/Lungstras, in: Becker/Kingreen, SGB V, 6. Aufl., § 127 Rn. 30; Luthe, SGb 2018, 206, 211; Knispel, NZS 2019, 6 ff.), wobei jüngste Entscheidungen und Literaturstimmen sich der im Senatsbeschluss vom 27.06.2018 - VII-Verg 59/17 - geäußerten Rechtsansicht anzuschließen scheinen (vgl. LSG Hamburg, Beschluss vom 25.09.2018 - L 1 KR 34/18 KL ER, zitiert nach juris, Tz. 55; SG Hamburg, Beschluss vom 04.12.2018 - S 37 KR 1565/18 ER, zitiert nach juris; Knispel, in: jurisPR-SozR 25/2018 Anm. 2; ders., NZS 2009, 6 ff.).
  • BayObLG, 05.11.2002 - Verg 22/02

    Unselbständige Anschlussbeschwerde im wettbewerbsrechtlichen Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2019 - Verg 30/18
    Nach der Rechtsprechung des Senats gilt die Vorschrift für den Vergabesenat im Rahmen des Beschwerdegegenstands entsprechend (vgl. Senatsbeschluss vom 13.06.2007 - VII-Verg 2/07, zitiert nach juris, Tz. 89 ff.; ebenso BayObLG, Beschluss vom 05.11.2002 - Verg 22/02, zitiert nach juris, Tz. 35; Steck, in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Aufl., § 178 GWB Rn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 30.05.2001 - Verg 23/00

    Zulassung zum Verhandlungsverfahren nach Ablauf der Einsendefrist?

  • OLG Düsseldorf, 13.06.2007 - Verg 2/07

    Vergaberechtliche Anforderungen an Investorenauswahl und Umwandlung eines

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2008 - Verg 57/07

    Zur Geltung des allgemeinen Vergaberechts für Pharma-Rabattverträge - Allgemeine

  • BGH, 15.07.2008 - X ZB 17/08

    Rabattvereinbarungen

  • OLG Frankfurt, 15.07.2008 - 11 Verg 4/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erkennbarkeit eines Vergabeverstoßes; positive

  • OLG Frankfurt, 10.06.2008 - 11 Verg 3/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Positive Kenntnis von einem Vergaberechtsverstoß

  • OLG Düsseldorf, 30.01.2008 - Verg 29/07

    Berechnung des Schwellenwerts bei zusammengesetzten Verträgen

  • EuGH, 11.06.2009 - C-300/07

    Hans & Christophorus Oymanns - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge

  • OLG Karlsruhe, 22.07.2011 - 15 Verg 8/11

    Vergaberecht: Bieterauswahl im Verhandlungsverfahren; Anforderung an die Annahme

  • BGH, 23.01.2012 - X ZB 5/11

    Rettungsdienstleistungen III

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2012 - Verg 78/11

    Rechtsweg für die Nachprüfung der Vergabe der Unterhaltung von

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2012 - Verg 37/11

    Zulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags betreffend den Abschluss eines

  • OLG Frankfurt, 08.05.2012 - 11 Verg 2/12

    Vergaberecht: Vergabe freiberuflicher Leistungen; Zusammenrechnung von

  • OLG Karlsruhe, 06.02.2013 - 15 Verg 11/12

    Autobahnraststätte - Vergaberecht: Vergabe einer Konzession zur Errichtung und

  • OLG Düsseldorf, 11.05.2016 - Verg 2/16

    Anforderungen an die Ausgestaltung des Vergabeverfahrens bei der Ausschreibung

  • OLG Naumburg, 17.06.2016 - 7 Verg 2/16

    Vergabenachprüfungsverfahren: Abgrenzung zwischen Dienstleistungsauftrag und

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2017 - Verg 2/17

    Abgrenzung von funktionaler Ausschreibung und Ausschreibung mit konstruktiver

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2018 - Verg 40/18

    Vergabenachprüfungsinstanzen sind nur für öffentliche Aufträge zuständig!

  • OLG Düsseldorf, 03.04.2019 - Verg 49/18

    Verlängerte Vorlagefrist für nachgeforderte Unterlagen: Vergaberechtswidrig aber

    Die Abgrenzung zwischen Anforderungen an die Eignung und Anforderungen an die zu erbringende Leistung (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 03.08.2018 - VII-Verg 30/18, zitiert nach juris, Tz. 51) kann hier demzufolge dahinstehen.
  • VK Westfalen, 12.07.2022 - VK 3-24/22

    Preissteigerungen wegen Ukraine-Krieg sind ungewöhnliches Wagnis!

    Die Anträge haben keine den Streitgegenstand umgrenzende Funktion (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2019, VII-Verg 30/18).
  • VK Rheinland, 27.09.2019 - VK 35/19

    Personalqualität als Zuschlagskriterium?

    § 58 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 VgV ist demzufolge auch auf Dienstleistungen der hier vorliegenden Art anwendbar, vgl. VK Bund, Beschl.v. 05.04.2018 - VK1-17/18, bestätigt durch OLG Düsseldorf, Beschl.v. 03.08.2018 - VII-Verg 30/18, zum Einsatz besonders fortgebildeter Pflegeexperten.

    Indem § 58 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 VgV allein auf das bei der Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags eingesetzte Personal abstellt, nicht dagegen auf das Personal des Bieters allgemein, sichert die Vorschrift die Zuordnung des dort aufgeführten Zuschlagskriteriums zur angebotenen Leistung, s. OLG Düsseldorf, Beschl.v. 03.08.2018, a.a.O., Rdnr. 51.

    Dieses Vorgehen ist mit Vergaberecht vereinbar, s. OLG Düsseldorf, Beschl.v. 14.12.2016, a.a.O., Rdnr. 35 f.; Beschl.v. 03.08.2018, a.a.O., Rdnr. 60.

    Sie verstoßen schon deshalb nicht gegen das grundsätzliche Verbot der Doppelberücksichtigung von Eignungskriterien, s. OLG Düsseldorf, Beschl.v. 03.08.2018, a.a.O., Rdnr. 52.

  • VK Bund, 10.11.2023 - VK 1-63/23

    Vergabe von Entwicklungs-, Liefer- und Dienstleistungen für eine Software: Kein

    Die Grenzen dieses Leistungsbestimmungsrechts sind dann überschritten, wenn für diese Vorgehensweise des Auftraggebers tatsächlich keine nachvollziehbaren und auftragsbezogenen Gründe vorliegen und einzelne Wirtschaftsteilnehmer diskriminiert werden (s. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. August 2018, VII-Verg 30/18 m.w.N.).

    Letzteres ist zulässiger Bestandteil der Angebotswertung und findet also auf der sog. 1. oder 4. Wertungsstufe statt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. August 2018, VII-Verg 30/18 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2019 - Verg 65/18

    Statthaftigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags hinsichtlich des Abschlusses von

    Die Verweisung ist nicht systemwidrig, sondern nach der Rechtsauffassung des Senats gemäß § 17a Abs. 2 GVG von Amts wegen auszusprechen (vgl. Senatsbeschluss vom 07.01.2019 - Verg 30/18, BeckRS 2019, 913, Tz. 24).
  • BSG, 06.03.2019 - B 3 SF 1/18 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Zwischenstreit zur

    Die Rechtmäßigkeit dieser Ausschreibung sei in den durch Konkurrenten durchgeführten Nachprüfungsverfahren vor dem OLG Düsseldorf bestätigt worden (vgl OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 3.8.2018 - VII-Verg 30/18 und vom 19.9.2018 - VII-Verg 17/18 - beide unveröffentlicht).
  • OLG Düsseldorf, 19.09.2018 - Verg 17/18

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - europaweite Ausschreibung von

    Solange die Untersagung aber nicht rechtskräftig feststeht und das Vergabeverfahren nicht aufgehoben ist, darf und kann die Antragsgegnerin von der sozialrechtlichen Zweckmäßigkeit ausgehen und ihr Beschaffungsvorhaben fortsetzen (siehe Senat, Beschluss v. 03.08.2018, VII-Verg 30/18, Seite 13).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2022 - 15 W 14/21

    Patentrechtliche Besichtigung während laufenden Vergabeverfahrens möglich!

    Den Nachprüfungsinstanzen obliegt insoweit jedenfalls die inzidente Überprüfung nicht vergaberechtlicher Vorschriften (BGH NZBau 2012, 588 Rn. 14 - Abfallentsorgung II; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2019 - Verg 30/18 -; OLG München, Beschluss vom 09.03.2018, Verg 10/17 -; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.06.2018 - Verg 59/17 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.12.2015 - Verg 20/15, BeckRS 2016, 2948; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.11.2012 - Verg 69/11, BeckRS 2013, 1936; OLG Düsseldorf NZBau 2013, 120; BeckOK VergabeR/Fett, aaO Rn. 23, 26; Diemon-Wies, in: Müller-Wrede, aaO § 156 Rn. 19; Immenga/Mestmäcker/Stockmann, aaO § 156 Rn. 13; Kus, in: Röwekamp u.a., aaO § 156 Rn. 13).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.2020 - Verg 25/19

    Vermutungen lösen keine Rügeobliegenheit aus!

    Im Vergabenachprüfungsverfahren haben die Anträge anders als im Zivilprozess keine den Streitgegenstand vergleichbar umgrenzende Funktion, weil die Vergabekammer nach § 168 Abs. 1 Satz 2 GWB an die Anträge nicht gebunden ist (siehe Senatsbeschluss vom 07.01.2019 - VII-Verg 30/18, zitiert nach juris, Tz. 50).
  • VK Bund, 19.10.2022 - VK 1-85/22

    Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Klebebändern (Antragsbefugnis,

    oder andere Wirtschaftsteilnehmer diskriminiert (std. Rspr., vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. August 2018, VII-Verg 30/18, m.z.N.).
  • SG Hamburg, 04.12.2018 - S 37 KR 1565/18

    Wann ist eine Änderung "wesentlich" i.S.v. § 20 Abs. 3 Vg?

  • VK Westfalen, 15.08.2023 - VK 3-18/23

    Keine Änderung der Vergabeunterlagen bei unklarer Ausschreibung!

  • VK Nordrhein-Westfalen, 12.07.2022 - VK 3-24/22

    VgV, VOB/A

  • VK Bund, 19.05.2020 - VK 1-28/20

    Planmäßige Instandhaltung eines Schiffes einschl. dazugehöriger Produktänderungen

  • VK Westfalen, 21.12.2023 - VK 1-37/23

    Nachforderungsschreiben muss eindeutig und vollständig sein!

  • OLG Düsseldorf, 11.04.2022 - Verg 5/22

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer; Kosten eines

  • LSG Thüringen, 17.08.2018 - L 6 KR 708/18
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht