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   OLG Düsseldorf, 07.02.2009 - I-10 W 123/08   

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https://dejure.org/2009,7668
OLG Düsseldorf, 07.02.2009 - I-10 W 123/08 (https://dejure.org/2009,7668)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.02.2009 - I-10 W 123/08 (https://dejure.org/2009,7668)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Februar 2009 - I-10 W 123/08 (https://dejure.org/2009,7668)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    GKG § 23 Abs. 1; ; InsO § 22 Abs. 1; ; JVEG § 1 Abs. 1; ; JVEG § 8; ; JVEG § 9 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Gläubigers für die Kosten eines Insolvenzantragsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 1172
  • Rpfleger 2009, 344
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.12.2007 - IX ZR 196/06

    Vergütungsansprüche des Sequesters gegen den Schuldner bei Nichteröffnung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2009 - 10 W 123/08
    An dieser Rechtsauffassung hält der Senat auch in Anbetracht der vom Zweitschuldner in Bezug genommenen Entscheidung des BGH vom 13.12.2007, IX ZR 196/06 fest.
  • BGH, 22.01.2004 - IX ZB 123/03

    Anspruch des vorläufigen Insolvenzverwalters auf Vergütung und Auslagen bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2009 - 10 W 123/08
    Überdies hat der BGH bereits in seiner Entscheidung vom 22.01.2004, IX ZB 123/03 ausgeführt, dass der Staat nicht für den Ausfall der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters hafte, wenn das Insolvenzverfahren mangels Masse nicht eröffnet wird und das Schuldnervermögen nicht ausreicht, die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters zu decken.
  • OLG Köln, 28.01.2010 - 17 W 343/09

    Zweitschuldnerhaftung des antragstellenden Gläubigers bei Ablehnung der Eröffnung

    Bei der Regelung des § 23 Abs. 1 S. 2 GKG handelt es sich um eine zwingende Vorschrift (so im Ergebnis auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.02.2009 - I - 10 W 123/08 - Rpfl. 2009, 344 = JurBüro 2009, 266 = ZIP 2009, 1172; AG Bremen, Beschl. v. 29.10.2009 - 500 IN 17/07 - juris ; Hartmann , GKG, 39. Aufl., § 23 Rdnr. 5; Pluta/Heidrich juris PR-InsR 16/2006 Anm. 5).
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