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   OLG Düsseldorf, 07.03.2019 - 3 Kart 121/17 (V)   

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OLG Düsseldorf, 07.03.2019 - 3 Kart 121/17 (V) (https://dejure.org/2019,6765)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.03.2019 - 3 Kart 121/17 (V) (https://dejure.org/2019,6765)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. März 2019 - 3 Kart 121/17 (V) (https://dejure.org/2019,6765)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARegV § 10a
    Gerichtliche Überprüfung der Erlösobergrenzen eines Gas- Verteilernetzbetreibers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 34/07

    Kürzungen von Stromnetzentgelten durch die Regulierungsbehörden im Wesentlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2019 - 3 Kart 121/17
    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass es keinen Verstoß gegen § 21 Abs. 2 S. 1 EnWG darstellt, wenn der Verordnungsgeber Regelungen trifft, wonach ein überhöhtes Eigenkapital kalkulatorisch nur beschränkt wirksam wird (BGH, Beschlüsse vom 14.08.2008, u.a. KVR 34/07, Rn. 53 ff., zitiert nach juris).

    Es ist deshalb nicht zu beanstanden, wenn der Gesetz- und Verordnungsgeber diesen nur für bedingt schützenswert erachtet, weil es nach allgemeinen betriebswirtschaftlichen Grundsätzen nicht sinnvoll erscheint, langfristig eine höhere Eigenkapitalquote als 40 Prozent aufzuweisen, und anzunehmen ist, dass sich ein 40 Prozent übersteigender Eigenkapitalanteil unter Wettbewerbsbedingungen nicht einstellen würde (BGH, Beschlüsse vom 14.08.2008, KVR 34/07, Rn. 54; vom 25.04.2017, EnVR 57/15, Rn. 54, jeweils zitiert nach juris).

    Der den Maßstab für eine effiziente Betriebsführung bildende fiktive Wettbewerbsmarkt ist daher ein Markt, auf dem die Wettbewerber diejenigen Leistungen anbieten, die eine sichere Versorgung der Verbraucher mit Gas gewährleisten (i.E. BGH, Beschluss vom 14.08.2008, KVR 34/07, Rn. 57 zu der korrespondierenden Vorgabe in der Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.06.2003 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/92/EG; ABl. Nr. L 176, S. 37; vgl. auch Beschluss vom 29.04.2008, KVR 28/07, Rn. 13, zitiert nach juris).

    Der Bundesgerichtshof hat in seinen bereits zitierten Beschlüssen vom 14.08.2018 (u.a. KVR 34/07, Rn. 82) ausgeführt, dass die Berücksichtigung des damals in § 8 S. 2 StromNEV/GasNEV vorgesehenen, durch die Umsatzsteuerreform 2008 abgeschafften Abzugs der kalkulatorischen Gewerbesteuer von sich selbst zwar dazu führe, dass die Eigenkapitalverzinsung tatsächlich nicht in vollem Umfange erhalten bleibe.

    Art. 14 Abs. 1 GG erfasst nur solche Rechtspositionen, die einem Rechtssubjekt bereits zustehen, nicht aber in der Zukunft liegende Chancen und Verdienstmöglichkeiten (BVerfGE 68, 193, 222; 105, 252, 277; siehe auch BGH, Beschluss vom 14.08.2008, KVR 34/07, Rn. 58 f.), wie vorliegend die Aussicht auf eine bestimmte Eigenkapitalfinanzierung.

  • BGH, 10.11.2015 - EnVR 26/14

    Verfahren der Landesregulierungsbehörde über die Festlegung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2019 - 3 Kart 121/17
    Die Gewerbesteuer ist deshalb noch als selbständige Kostenposition anzusetzen, um dem Netzbetreiber die Eigenkapitalverzinsung zu erhalten (BGH, Beschluss vom 10.11.2015, EnVR 26/14, Rn. 44 m.w.N., zitiert nach juris).

    Daran hat der Bundesgerichtshof auch in jüngerer Zeit in seinen Entscheidungen zur Bemessungsgrundlage der Eigenkapitalverzinsung, wonach eine Bereinigung derselben um die Gewerbesteuer nicht zu erfolgen hat (sog. "Vom-Hundert"-Rechnung" anstelle der "Im-Hundert"-Rechnung), ausdrücklich festgehalten (BGH, Beschluss vom 10.11.2015, EnVR 26/14, Rn. 46; bestätigt durch Beschluss vom 25.04.2017, EnVR 57/15, Rn. 58 ff., jeweils zitiert nach juris).

  • BGH, 25.04.2017 - EnVR 57/15

    SWL Verteilungsnetzgesellschaft mbH - Festsetzung der Erlösobergrenzen im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2019 - 3 Kart 121/17
    Es ist deshalb nicht zu beanstanden, wenn der Gesetz- und Verordnungsgeber diesen nur für bedingt schützenswert erachtet, weil es nach allgemeinen betriebswirtschaftlichen Grundsätzen nicht sinnvoll erscheint, langfristig eine höhere Eigenkapitalquote als 40 Prozent aufzuweisen, und anzunehmen ist, dass sich ein 40 Prozent übersteigender Eigenkapitalanteil unter Wettbewerbsbedingungen nicht einstellen würde (BGH, Beschlüsse vom 14.08.2008, KVR 34/07, Rn. 54; vom 25.04.2017, EnVR 57/15, Rn. 54, jeweils zitiert nach juris).

    Daran hat der Bundesgerichtshof auch in jüngerer Zeit in seinen Entscheidungen zur Bemessungsgrundlage der Eigenkapitalverzinsung, wonach eine Bereinigung derselben um die Gewerbesteuer nicht zu erfolgen hat (sog. "Vom-Hundert"-Rechnung" anstelle der "Im-Hundert"-Rechnung), ausdrücklich festgehalten (BGH, Beschluss vom 10.11.2015, EnVR 26/14, Rn. 46; bestätigt durch Beschluss vom 25.04.2017, EnVR 57/15, Rn. 58 ff., jeweils zitiert nach juris).

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 39/07

    Vattenfall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2019 - 3 Kart 121/17
    Dass eine spätere klarstellende redaktionelle Änderung bzw. die Korrektur eines Redaktionsversehens bei der Ermittlung des einer Regelung zugrunde liegenden Willens des Verordnungsgebers berücksichtigt werden dürfen, hat der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 14.08.2008 (KVR 39/07), 03.03.2009 (EnVR 79/07), 18.10.2011 (EnVR 13/10) und 31.01.2012 (EnVR 10/10 und 31/10) zum Ausdruck gebracht.

    Zu diesen zählen neben Alt- und Neuanlagen, Grundstücken und Anzahlungen auch Anlagen im Bau, da es allein auf die - für diese anzunehmende - Betriebsnotwendigkeit des Vermögensbestandteils ankommt (BGH, Beschluss vom 14.08.2008, KVR 39/07, Rn. 33 ff, zitiert nach juris; siehe auch Behringer in: BerlK-EnR, a.a.O., § 10a ARegV, Rn. 32; Scholtka/Otto in: BerlK-EnR, a.a.O., §§ 4-10 GasNEV, Rn. 47; Schütte/Schütz in: Holznagel/Schütz, a.a.O., § 7 StromNEV, Rn. 49).

  • BGH, 10.11.2015 - EnVR 43/14

    Bildung des Mittelwerts zwischen Jahresanfangs- und Jahresendbestand gem. § 7

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2019 - 3 Kart 121/17
    Der Bundesgerichtshof habe im Beschluss vom 10.11.2014 (EnVR 43/14) darauf hingewiesen, dass unterjährig aktivierte Neuanlagen in der als Datengrundlage heranzuziehenden Bilanz des Vorjahres noch nicht ausgewiesen seien, weil sie erst nach dem dafür maßgeblichen Stichtag aktiviert worden seien.

    Eine am Wortlaut orientierte Auslegung spricht allerdings dafür, im Anfangsbestand nur solche Vermögensgüter zu berücksichtigen, die bereits am Anfang des betreffenden Jahres vorhanden waren (BGH, Beschluss vom 10.11.2015, EnVR 43/14, Rn. 12, zitiert nach juris), was bei unterjährig getätigten Investitionen in Anlagen im Bau gerade nicht der Fall ist.

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2019 - 3 Kart 121/17
    Art. 14 Abs. 1 GG erfasst nur solche Rechtspositionen, die einem Rechtssubjekt bereits zustehen, nicht aber in der Zukunft liegende Chancen und Verdienstmöglichkeiten (BVerfGE 68, 193, 222; 105, 252, 277; siehe auch BGH, Beschluss vom 14.08.2008, KVR 34/07, Rn. 58 f.), wie vorliegend die Aussicht auf eine bestimmte Eigenkapitalfinanzierung.
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2019 - 3 Kart 121/17
    Art. 14 Abs. 1 GG erfasst nur solche Rechtspositionen, die einem Rechtssubjekt bereits zustehen, nicht aber in der Zukunft liegende Chancen und Verdienstmöglichkeiten (BVerfGE 68, 193, 222; 105, 252, 277; siehe auch BGH, Beschluss vom 14.08.2008, KVR 34/07, Rn. 58 f.), wie vorliegend die Aussicht auf eine bestimmte Eigenkapitalfinanzierung.
  • BGH, 29.04.2008 - KVR 28/07

    EDIFACT

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2019 - 3 Kart 121/17
    Der den Maßstab für eine effiziente Betriebsführung bildende fiktive Wettbewerbsmarkt ist daher ein Markt, auf dem die Wettbewerber diejenigen Leistungen anbieten, die eine sichere Versorgung der Verbraucher mit Gas gewährleisten (i.E. BGH, Beschluss vom 14.08.2008, KVR 34/07, Rn. 57 zu der korrespondierenden Vorgabe in der Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.06.2003 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/92/EG; ABl. Nr. L 176, S. 37; vgl. auch Beschluss vom 29.04.2008, KVR 28/07, Rn. 13, zitiert nach juris).
  • BGH, 09.07.2013 - EnVR 37/11

    KNS

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2019 - 3 Kart 121/17
    Für den Ansatz der Gewerbesteuer hat dabei nichts anderes zu gelten als für tatsächlich anfallende Kosten oder Kostenbestandteile, die sich im Wettbewerb nicht einstellen würden und aus diesem Grund gemäß § 21 Abs. 2 S. 2 EnWG bei der Entgeltbildung nicht berücksichtigt werden können (BGH, Beschluss vom 09.07.2013, EnVR 37/11, Rn. 11, zitiert nach juris, siehe auch Schütz/Schütte in: Holznagel/Schütz, ARegV, § 8 StromNEV, Rn. 2).
  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2019 - 3 Kart 121/17
    Wird das Gericht in einem konkreten Rechtsstreit mit einer untergesetzlichen Rechtsnorm befasst und hält es diese wegen eines Verstoßes gegen höherrangiges Recht für rechtswidrig und damit nichtig, wendet es die Norm in diesem Rechtsstreit nicht an (st. Rspr., BVerfG, Beschluss vom 21.04.2015, 2 BvR 1322/12 u.a., Rn. 93; BGH, Urteil vom 04.11.2015, VIII ZR 217/14, Rn. 22, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 23.09.2015 - 3 Kart 149/14

    Ermittlung der kalkulatorischen Gewerbesteuer nach § 8 GasNEV

  • BGH, 04.11.2015 - VIII ZR 217/14

    Zur Wirksamkeit der Herabsetzung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auf 15 %

  • BGH, 10.11.2015 - EnVR 42/14

    Energiewirtschaftsrechtliches Verwaltungsverfahren gegen die Festlegung der

  • OLG Düsseldorf, 26.04.2017 - 3 Kart 215/15

    Genehmigungsfähigkeit von Investitionsmaßnahmen eines Verteilernetzbetreibers in

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 3 Kart 148/16

    Rechtmäßigkeit der Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die dritte

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 3 Kart 319/16

    Rechtmäßigkeit der Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die dritte

  • BVerwG, 28.06.2018 - 2 C 14.17

    Entlassung der früheren Vizepräsidentin der Hochschule Hannover rechtswidrig

  • BGH, 03.03.2009 - EnVR 79/07

    SWU Netze

  • BGH, 28.06.2011 - EnVR 48/10

    EnBW Regional AG

  • BGH, 18.10.2011 - EnVR 13/10

    PVU Energienetze GmbH

  • BGH, 31.01.2012 - EnVR 10/10

    Rechtmäßigkeit der Festlegung eines generellen sektoralen Produktivitätsfaktors

  • OLG Düsseldorf, 20.09.2017 - 3 Kart 38/16

    Erfassung von Investitionskosten eines Verteilernetzbetreibers

  • BGH, 12.06.2018 - EnvR 31/17

    Berücksichtigung getätigter Erweiterungs- und Umstrukturierungsinvestitionen in

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2021 - 3 Kart 798/19

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur; Festlegung von

    Den Netzbetreibern soll durch die Aussetzung des Kapitalkostenabzugs ein Budget verschafft werden, das zum Ausgleich individueller Lasten, die sich als Folge des Systemwechsels einstellen können, beiträgt (vgl. Senat, Beschluss v. 07.03.2019, VI-3 Kart 121/17 [V], Rn. 40 ff.; Beschluss v. 12.06.2019, VI 3 Kart 165/17 [V], Rn. 78 ff. - juris).

    Der Kapitalkostenaufschlag und der Kapitalkostenabzug stellen - worauf der Senat schon verwiesen hat (vgl. Beschluss v. 07.03.2019, VI-3 Kart 121/17 [V], Rn. 101; Beschluss v. 12.06.2019, IV-3 Kart 165/17 [V], Rn. 148 - juris) - zwei korrespondierende Elemente des Kapitalkostenabgleichs dar (vgl. auch Meinzenbach, in: BerlK-EnR, 4. Auflage, § 6 EnWG, Rn. 45).

  • OLG Düsseldorf, 18.11.2020 - 3 Kart 843/19
    Der Kapitalkostenaufschlag und der Kapitalkostenabzug stellen - worauf der Senat schon verwiesen hat (vgl. Beschluss v. 07.03.2019, VI-3 Kart 121/17 (V), Rn. 101; Beschluss vom 12.06.2019, IV-3 Kart 165/17 (V) Rn. 148, juris) - zwei korrespondierende Elemente des Kapitalkostenabgleichs dar (vgl. auch Meinzenbach, in: BerlK-EnR, § 6 EnWG, Rn. 45).

    Den Netzbetreibern soll durch die Aussetzung des Kapitalkostenabzugs ein Budget verschafft werden, dass zum Ausgleich individueller Lasten, die sich als Folge des Systemwechsels einstellen können, beiträgt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 07.03.2019, VI-3 Kart 121/17 (V) Rn. 40 ff.; Beschluss v. 12.06.2019, VI 3 Kart 165/17 (V) Rn. 78 ff. - juris).

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2020 - 3 Kart 769/19
    Den Netzbetreibern soll durch die Aussetzung des Kapitalkostenabzugs ein Budget verschafft werden, dass zum Ausgleich individueller Lasten, die sich als Folge des Systemwechsels einstellen können, beiträgt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 07.03.2019, VI-3 Kart 121/17 [V] Rn. 40 ff.; Beschluss v. 12.06.2019, VI 3 Kart 165/17 [V] Rn. 78 ff. - juris).
  • OLG Düsseldorf, 01.07.2020 - 3 Kart 770/19
    Den Netzbetreibern soll durch die Aussetzung des Kapitalkostenabzugs ein Budget verschafft werden, dass zum Ausgleich individueller Lasten, die sich als Folge des Systemwechsels einstellen können, beiträgt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 07.03.2019, VI-3 Kart 121/17 (V) Rn. 40 ff.; Beschl. vom 12.06.2019, VI 3 Kart 165/17 (V) Rn. 78 ff. - juris).
  • OLG Düsseldorf, 19.08.2020 - 3 Kart 776/19
    Den Netzbetreibern soll durch die Aussetzung des Kapitalkostenabzugs ein Budget verschafft werden, dass zum Ausgleich individueller Lasten, die sich als Folge des Systemwechsels einstellen können, beiträgt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 07.03.2019, VI-3 Kart 121/17 (V) Rn. 40 ff.; Beschl. vom 12.06.2019, VI 3 Kart 165/17 (V) Rn. 78 ff. - juris).
  • OLG Düsseldorf, 12.05.2022 - 5 Kart 6/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur; Betrieb von

    Bedenken, die in der Verordnungsänderung vorgenommene redaktionelle Klarstellung ergänzend im Rahmen der Auslegung zu berücksichtigen, bestehen nicht (vgl. BGH, Beschlüsse v. 14.08.2008 - KVR 39/07 Rn. 52 f., RdE 2008, 323 ff. "Vattenfall" (doppelte Deckelung); v. 3.03.2009 - EnVR 79/07 Rn. 7 ff. aaO (betriebsnotwendiges Umlaufvermögen); v. 18.10.2011 - EnVR 13/10 Rn. 18 ff., RdE 2012, 389 ff. "PVU Energienetze GmbH" (keine Anwendung § 25 ARegV im vereinfachten Verfahren nach § 24 ARegV); v. 31.01.2012 - EnVR 10/10 Rn. 12, juris und EnVR 31/10 Rn. 22, RdE 2012, 2009 ff. "Stadtwerke Freudenstadt I" (§ 9 Abs. 2 ARegV, Wörter "vom gesamtwirtschaftlichen Produktivitätsfortschritt" fehlen); zum Eigenkapitalzinssatz bei der Ermittlung des Kapitalkostenaufschlags für die dritte Regulierungsperiode Gas Senat, Beschluss v. 7.03.2019 - VI-5 Kart 49/18 (V) Rn. 59, RdE 2019, 305 ff.; ebenso OLG Düsseldorf, 3. Kartellsenat, Beschluss v. 12.06.2019 - VI-3 Kart 165/17 (V) Rn. 145 ff., 149, nachgehend bestätigt durch BGH, Beschluss v. 5.05.2020 - EnVR 59/19 Rn. 42, WM 2021, 88 ff. "Kapitalkostenaufschlag I" sowie OLG Düsseldorf, 3. Kartellsenat, Beschluss v. 7.03.2019 - VI-3 Kart 121/17 (V) Rn. 99 ff., RdE 2019, 292 ff., nachgehend bestätigt durch BGH, Beschluss v. 5.05.2020 - EnVR 26/19 Rn. 33 ff., WM 2020, 2443 ff. "Kapitalkostenaufschlag II").
  • OLG Düsseldorf, 12.05.2022 - 5 Kart 3/21

    Parallelentscheidung zu OLG Düsseldorf 5 Kart 6/21 (V) v. 12.05.2022

    Bedenken, die in der Verordnungsänderung vorgenommene redaktionelle Klarstellung ergänzend im Rahmen der Auslegung zu berücksichtigen, bestehen nicht (vgl. BGH, Beschlüsse v. 14.08.2008 - KVR 39/07 Rn. 52 f., RdE 2008, 323 ff. "Vattenfall" (doppelte Deckelung); v. 3.03.2009 - EnVR 79/07 Rn. 7 ff. aaO (betriebsnotwendiges Umlaufvermögen); v. 18.10.2011 - EnVR 13/10 Rn. 18 ff., RdE 2012, 389 ff. "PVU Energienetze GmbH" (keine Anwendung § 25 ARegV im vereinfachten Verfahren nach § 24 ARegV); v. 31.01.2012 - EnVR 10/10 Rn. 12, juris und EnVR 31/10 Rn. 22, RdE 2012, 2009 ff. "Stadtwerke Freudenstadt I" (§ 9 Abs. 2 ARegV, Wörter "vom gesamtwirtschaftlichen Produktivitätsfortschritt" fehlen); zum Eigenkapitalzinssatz bei der Ermittlung des Kapitalkostenaufschlags für die dritte Regulierungsperiode Gas Senat, Beschluss v. 7.03.2019 - VI-5 Kart 49/18 (V) Rn. 59, RdE 2019, 305 ff.; ebenso OLG Düsseldorf, 3. Kartellsenat, Beschluss v. 12.06.2019 - VI-3 Kart 165/17 (V) Rn. 145 ff., 149, nachgehend bestätigt durch BGH, Beschluss v. 5.05.2020 - EnVR 59/19 Rn. 42, WM 2021, 88 ff. "Kapitalkostenaufschlag I" sowie OLG Düsseldorf, 3. Kartellsenat, Beschluss v. 7.03.2019 - VI-3 Kart 121/17 (V) Rn. 99 ff., RdE 2019, 292 ff., nachgehend bestätigt durch BGH, Beschluss v. 5.05.2020 - EnVR 26/19 Rn. 33 ff., WM 2020, 2443 ff. "Kapitalkostenaufschlag II").
  • OLG Schleswig, 01.02.2021 - 53 Kart 21/19

    Festlegung der Erlösobergrenzen bei der Elektrizitätsnetznutzung:

    Für diese konnte, da der Antrag auf Anpassung der Erlösobergrenze bis zum 30. Juni eines Jahres mit Wirkung zum 1. Januar des Folgejahres gestellt werden musste (§ 4 Abs. 4 Nr. 1 ARegV), ein Antrag auf Berücksichtigung eines Erweiterungsfaktors nicht mehr gestellt werden, und die Kosten konnten auch nicht im neuen Kapitalkostenaufschlag berücksichtigt werden, der sich verständigerweise allein auf die Investitionskosten ab der dritten Regulierungsperiode bezieht und also nur die dem Jahr 2018 (und dann später den Folgejahren) anteilig zuzuordnenden Kapitalkosten betrifft (vgl. zu letzterem Senat, Beschluss vom 15. November 2018, 53 Kart 7/17; ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2019, VI-3 Kart 121/17, RdE 2019, 292, und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2019, VI-5 Kart 49/18, RdE 2019, 305).
  • OLG Düsseldorf, 12.05.2021 - 3 Kart 837/19

    Die standardisierte Vorgehensweise der Bundesnetzagentur war geeignet, eine

    Den Netzbetreibern soll durch die Aussetzung des Kapitalkostenabzugs ein Budget verschafft werden, dass zum Ausgleich individueller Lasten, die sich als Folge des Systemwechsels einstellen können, beiträgt (vgl. Senat, Beschluss v. 07.03.2019, VI-3 Kart 121/17 [V], Rn. 40 ff.; Beschluss v. 12.06.2019, VI 3 Kart 165/17 [V], Rn. 78 ff., juris).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2021 - 3 Kart 838/19
    (Senat, Beschluss v. 07.03.2019, VI-3 Kart 121/17 [V], Rn. 121 ff., juris).
  • OLG Düsseldorf, 01.07.2020 - 3 Kart 783/19
  • OLG Düsseldorf, 01.07.2020 - 3 Kart 813/19
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