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   OLG Düsseldorf, 07.04.2005 - I-8 U 130/02   

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https://dejure.org/2005,77290
OLG Düsseldorf, 07.04.2005 - I-8 U 130/02 (https://dejure.org/2005,77290)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.04.2005 - I-8 U 130/02 (https://dejure.org/2005,77290)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. April 2005 - I-8 U 130/02 (https://dejure.org/2005,77290)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.04.2005 - 8 U 130/02
    Die Kosten für das Gutachten Dr. P. in Höhe von DM 2.105,00 (= EUR 1.076,27) haben die Beklagten zu 1) bis 4) zu ersetzen, da die Begutachtung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren (vgl. BGH, NJW-RR 1989, 953, 956; MDR 2005, 390).

    Für die Frage der Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit einer solchen Begutachtung ist auf die Sicht des Geschädigten zum Zeitpunkt der Beauftragung abzustellen (BGH, MDR 2005, 390).

  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 126/88

    Ersatzfähigkeit elterlicher Zuwendung bei Schadensersatzanspruch eines Kindes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.04.2005 - 8 U 130/02
    Dieser Aufwand ist nach der Rechtsprechung des BGH zu ersetzen, soweit schadensbedingt vermehrte Fürsorgeleistungen ihrer Art nach in vergleichbarer Weise auch von einer fremden Hilfskraft übernommen werden können, es also nicht lediglich um vermehrte elterliche Zuwendung geht (vgl. BGH, NJW 1989, 766, 767; NJW 1999, 2819 f.).
  • BGH, 29.11.1988 - X ZR 112/87

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung - Sorgfaltspflichten einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.04.2005 - 8 U 130/02
    Die Kosten für das Gutachten Dr. P. in Höhe von DM 2.105,00 (= EUR 1.076,27) haben die Beklagten zu 1) bis 4) zu ersetzen, da die Begutachtung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren (vgl. BGH, NJW-RR 1989, 953, 956; MDR 2005, 390).
  • BGH, 08.06.1999 - VI ZR 244/98

    Ersatz für Betreuungsleistungen der Eltern eines geschädigten Kindes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.04.2005 - 8 U 130/02
    Dieser Aufwand ist nach der Rechtsprechung des BGH zu ersetzen, soweit schadensbedingt vermehrte Fürsorgeleistungen ihrer Art nach in vergleichbarer Weise auch von einer fremden Hilfskraft übernommen werden können, es also nicht lediglich um vermehrte elterliche Zuwendung geht (vgl. BGH, NJW 1989, 766, 767; NJW 1999, 2819 f.).
  • OLG Hamm, 13.04.1999 - 27 U 278/98

    Kostenersatz für ein zur Kfz-Schadensfeststellung eingeholtes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.04.2005 - 8 U 130/02
    Auf die inhaltliche Richtigkeit des Gutachtens kommt es grundsätzlich nicht an, denn das Risiko ungeeigneter Schadensermittlung ist billigerweise dem Schädiger aufzubürden, solange den Geschädigten hinsichtlich der sorgfältigen Auswahl und zutreffenden Information des Gutachters kein Verschulden trifft (vgl. OLG Hamm, NZV 1999, 377).
  • BGH, 14.09.2004 - VI ZR 186/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung bei einer Zwillingsschwangerrschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.04.2005 - 8 U 130/02
    Gemäß diesem allgemeinen Grundsatz muss der geburtsleitende Arzt die Patientin über die Vor- und Nachteile einer Schnittentbindung bzw. eines abwartenden Verhaltens aufklären, wenn für den Fall, dass die Geburt vaginal erfolgt, für das Kind ernst zu nehmende Gefahren drohen, daher im Interesse des Kindes gewichtige Gründe für eine Schnittentbindung sprechen und diese unter Berücksichtigung auch der Konstitution und der Befindlichkeit der Mutter in der konkreten Situation eine medizinisch verantwortbare Alternative darstellt (vgl. BGH, NJW 2004, 3703, 3704 m.w.N.).
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