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   OLG Düsseldorf, 07.04.2020 - I-3 Wx 230/19   

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https://dejure.org/2020,14553
OLG Düsseldorf, 07.04.2020 - I-3 Wx 230/19 (https://dejure.org/2020,14553)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.04.2020 - I-3 Wx 230/19 (https://dejure.org/2020,14553)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. April 2020 - I-3 Wx 230/19 (https://dejure.org/2020,14553)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unter welchen Voraussetzungen kann ein Nacherbenvermerk gelöscht werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 67
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 14.06.2019 - 34 Wx 434/18

    Eintragung des Erbscheins - Nacherbfolge und Ersatzerbe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.04.2020 - 3 Wx 230/19
    Die Löschung eines Nacherbenvermerks im Grundbuch setzt nach herrschender Auffassung voraus, dass entweder die Bewilligung aller Nach- und etwaiger Ersatzerben vorliegt oder die Grundbuchunrichtigkeit nach §§ 22, 29 GBO nachgewiesen ist (vgl. OLG München BeckRS 2019, 11660; BeckOGK/Küpper, BGB, Stand: 15. Juli 2019, § 2100 Rn. 149 f.; Demharter, BGO, 31. Aufl. 2018, § 51 Rn. 37; jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Ebenfalls überwiegend anerkannt ist weiter, dass auch eine solche Verfügung unabhängig von einer Zustimmung des Ersatznacherben materiell-rechtlich wirksam ist und grundbuchverfahrensrechtlich die Löschung des Nacherbenvermerks wegen nachgewiesener Unrichtigkeit des Grundbuchs ermöglicht (vgl. Keller/Munzig, a.a.O., § 51 Rn. 53; BeckOK/Zeiser, GBO, 37. Edition, Stand: 15. Dezember 2019, § 51 Rn. 107; BeckOGK/Müller-Christmann, BGB, Stand: 15. Januar 2020, § 2111 Rn. 104 ff.; Palandt-Weidlich, BGB, 78. Aufl. 2019, § 2100 Rn. 18; OLG München FGPrax 2018, 65 und BeckRS 2019, 11660; OLG Hamm FGPrax 2016, 199; jeweils mit weiteren Nachweisen; siehe auch Keim, DNotZ 2016, 751 ff., insbesondere 767 f.; kritisch und das Erfordernis einer Einbeziehung der Ersatznacherben bejahend: BeckOK/Zeiser, a.a.O., § 51 Rn. 108 a).

    Insofern weicht der hiesige Fall auch von dem Sachverhalt ab, der der Entscheidung des Oberlandesgerichts München, BeckRS 2019, 11660, zugrunde lag und auf die die Beteiligten ihre Rechtsauffassung maßgeblich stützen.

  • OLG Hamm, 21.08.2015 - 15 W 319/15

    Berichtigung eines Nacherbenvermerks nach Versterben des Nacherben

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.04.2020 - 3 Wx 230/19
    Ohne Einfluss auf dieses Ergebnis ist, dass nach Maßgabe der aktuellen Eintragungen im Grundbuch der in Abteilung II unter der laufenden Nummer 1 eingetragene Nacherbenvermerk keinen Hinweis auf die angeordnete Ersatznacherbschaft enthält und deshalb nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2016, 392; Demharter, a.a.O., § 51 Rn. 16 f.).
  • OLG Düsseldorf, 29.08.2019 - 3 Wx 156/19

    Löschung eines im Grundbuch eingetragen Nacherbenvermerks

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.04.2020 - 3 Wx 230/19
    Auf die von den Beteiligten bereits gegen diese Zwischenverfügung eingelegte Beschwerde hin hat der Senat die Zwischenverfügung mit Beschluss vom 29. August 2019 (Az.: I-3 Wx 156/19) aufgehoben, dies aus verfahrensrechtlichen Gründen, da die Beibringung einer für eine Eintragung erforderlichen Bewilligung des unmittelbar Betroffenen nicht mit einer rangwahrenden Zwischenverfügung verlangt werden kann.
  • OLG München, 28.11.2017 - 34 Wx 176/17

    Anhörung von Ersatznacherben vor einer Löschung des Nacherbenvermerks

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.04.2020 - 3 Wx 230/19
    Ebenfalls überwiegend anerkannt ist weiter, dass auch eine solche Verfügung unabhängig von einer Zustimmung des Ersatznacherben materiell-rechtlich wirksam ist und grundbuchverfahrensrechtlich die Löschung des Nacherbenvermerks wegen nachgewiesener Unrichtigkeit des Grundbuchs ermöglicht (vgl. Keller/Munzig, a.a.O., § 51 Rn. 53; BeckOK/Zeiser, GBO, 37. Edition, Stand: 15. Dezember 2019, § 51 Rn. 107; BeckOGK/Müller-Christmann, BGB, Stand: 15. Januar 2020, § 2111 Rn. 104 ff.; Palandt-Weidlich, BGB, 78. Aufl. 2019, § 2100 Rn. 18; OLG München FGPrax 2018, 65 und BeckRS 2019, 11660; OLG Hamm FGPrax 2016, 199; jeweils mit weiteren Nachweisen; siehe auch Keim, DNotZ 2016, 751 ff., insbesondere 767 f.; kritisch und das Erfordernis einer Einbeziehung der Ersatznacherben bejahend: BeckOK/Zeiser, a.a.O., § 51 Rn. 108 a).
  • OLG München, 25.02.2015 - 34 Wx 3/15

    Grundbuchberichtigung bei Anordnung von Nacherb- und Ersatznacherbschaft;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.04.2020 - 3 Wx 230/19
    Der Ersatznacherbe hat ein - doppelt bedingtes - Anwartschaftsrecht in Bezug auf den Nachlass, der Nacherbe kann nur über sein Nacherbenrecht verfügen, nicht aber über die Anwartschaft des Ersatznacherben (OLG München FGPrax 2015, 118; vgl. auch Palandt-Weidlich, a.a.O., § 2100 Rn. 16, allerdings hält Weidlich in Rn. 18 - ohne nähere Begründung - eine Zustimmung des Ersatznacherben auch dann nicht für erforderlich, wenn die Nacherbenbindung hinsichtlich aller oder aller wesentlichen Nachlassgegenstände aufgegeben wird).
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2022 - 3 Wx 130/20

    Löschung eines Nacherbenvermerks; Beschwerde gegen die Zurückweisung eines

    Der Senat hat entschieden, dass die rechtsbeständige und dauerhafte Übertragung eines Nachlassgegenstandes auf den Vorerben dann der Zustimmung des Nacherben und des Ersatznacherben bedarf, wenn der gesamte Nachlass ausschließlich aus dem übertragenen Gegenstand besteht (Beschluss vom 7. April 2020 in Sachen I-3 Wx 230/19).
  • AG Grevenbroich, 24.06.2020 - LA-341
    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in seiner Entscheidung vom 7. April 2020, I-3 Wx 230/19 jedoch entschieden, dass in der gegebenen Fallkonstellation eine Zustimmung durch die Ersatznacherben ausnahmsweise erforderlich ist.
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