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OLG Düsseldorf, 07.06.1990 - 10 U 195/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzregelung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nach fristloser Kündigung eines Leasing-Vertrags nach dem Tod des Leasing-Nehmers; Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); Annahmeverweigerung als Ablehnungserklärung der Vertragsfortführung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- nrw.de (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AGBG § 9
Verfahrensgang
- LG Krefeld, 10.10.1989 - 4 O 370/88
- OLG Düsseldorf, 07.06.1990 - 10 U 195/89
Papierfundstellen
- NJW 1991, 302 (Ls.)
- NJW-RR 1990, 1469
- MDR 1990, 1119
- DB 1990, 2016
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.10.1982 - V ZR 24/82 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Hamm, 16.04.1982 - 20 U 365/81
Verspäteter Zugang; Rechtsmißbrauch; Empfangsvorkehrungen; Postsendung; …
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- OLG Köln, 30.06.2004 - 13 U 240/03
Anspruch auf Restwertausgleich aus einem Leasingvertrag; Fristlose Kündigung nach …
Soweit das OLG Düsseldorf in dem von der Beklagten zitierten Urteil vom 07.06.1990 - 10 U 195/89 - (NJW-RR 1990, 1469) nach § 9 AGB-Gesetz eine Klausel für unwirksam erachtet hat, die den Leasinggeber im Fall des Todes des Leasingnehmers berechtigt, den Leasingvertrag fristlos zu kündigen und Schadensersatz wegen vorzeitiger Vertragsbeendigung zu verlangen, trifft diese Entscheidung den vorliegenden Fall nicht.Die Unwirksamkeit der Klausel bestand dort deswegen, weil der Erbe zum Schadensersatz gezwungen war, auch wenn er gewillt war, den Vertrag fortzusetzen (OLG Düsseldorf NJW-RR 1990, 1469;… vgl. auch Reinking/Eggert, Der Autokauf, 8. Aufl., Rn. 883 am Ende).