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   OLG Düsseldorf, 07.06.1990 - 10 U 195/89   

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https://dejure.org/1990,3494
OLG Düsseldorf, 07.06.1990 - 10 U 195/89 (https://dejure.org/1990,3494)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.06.1990 - 10 U 195/89 (https://dejure.org/1990,3494)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Juni 1990 - 10 U 195/89 (https://dejure.org/1990,3494)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzregelung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nach fristloser Kündigung eines Leasing-Vertrags nach dem Tod des Leasing-Nehmers; Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); Annahmeverweigerung als Ablehnungserklärung der Vertragsfortführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 302 (Ls.)
  • NJW-RR 1990, 1469
  • MDR 1990, 1119
  • DB 1990, 2016
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 30.06.2004 - 13 U 240/03

    Anspruch auf Restwertausgleich aus einem Leasingvertrag; Fristlose Kündigung nach

    Soweit das OLG Düsseldorf in dem von der Beklagten zitierten Urteil vom 07.06.1990 - 10 U 195/89 - (NJW-RR 1990, 1469) nach § 9 AGB-Gesetz eine Klausel für unwirksam erachtet hat, die den Leasinggeber im Fall des Todes des Leasingnehmers berechtigt, den Leasingvertrag fristlos zu kündigen und Schadensersatz wegen vorzeitiger Vertragsbeendigung zu verlangen, trifft diese Entscheidung den vorliegenden Fall nicht.

    Die Unwirksamkeit der Klausel bestand dort deswegen, weil der Erbe zum Schadensersatz gezwungen war, auch wenn er gewillt war, den Vertrag fortzusetzen (OLG Düsseldorf NJW-RR 1990, 1469; vgl. auch Reinking/Eggert, Der Autokauf, 8. Aufl., Rn. 883 am Ende).

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