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   OLG Düsseldorf, 07.09.2012 - VII-Verg 19/12   

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https://dejure.org/2012,34398
OLG Düsseldorf, 07.09.2012 - VII-Verg 19/12 (https://dejure.org/2012,34398)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.09.2012 - VII-Verg 19/12 (https://dejure.org/2012,34398)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. September 2012 - VII-Verg 19/12 (https://dejure.org/2012,34398)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenfreiheit eines Trägers der gesetzlichen Sozialversicherung im Vergabenachprüfungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gesetzliche Krankenkassen genießen keine Gebührenfreiheit!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10

    Gebührenbeschwerde in Vergabesache

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2012 - Verg 19/12
    Dazu gehören auch Kostenentscheidungen, mit denen die Vergabekammer Gebühren und Auslagen nach § 128 Abs. 1 GWB festgesetzt hat (BGH, Beschluss vom 25.10.2011 - X ZB 5/10 - juris Tz. 9; Ziekow/Völlink, Vergaberecht, § 116 GWB Rn. 2 m.w.N.).

    Das präjudiziert indes nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht die auch hier zu beantwortende Frage, ob in einem danach angestrengten gerichtlichen Verfahren zur Überprüfung der Gebührenfestsetzung durch die einer Widerspruchsbehörde ähnelnden, aber streitentscheidende Verwaltungsakte erlassenden Vergabekammer Gerichtsgebühren entstehen und der im Beschwerdeverfahren unterliegenden Seite aufzubürden sind (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - X ZB 5/10 - juris Tz. 23 f.).

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2012 - Verg 67/11

    Rechtsnatur des Abschlusses von Rabattverträgen zwischen gesetzlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2012 - Verg 19/12
    Insbesondere hat sie zu Recht auch die Antragsgegnerin auf der Grundlage des Beschlusses des Senats vom 11. Januar 2012 (VII-Verg 67/11) mit einer Gebühr belastet, die sie beanstandungsfrei auf 5.475,- EUR festgesetzt hat.

    Mit zutreffender Begründung hat sich die Vergabekammer vielmehr sowohl an der vom Senat in seinem Beschluss vom 11. Januar 2012 (VII-Verg 67/11) festgesetzten Kostenquote als auch dem festgesetzten Streitwert von 625.000,- EUR orientiert.

  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2012 - Verg 19/12
    Mangels positiver Regelung im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist über die Kosten des Beschwerdeverfahrens in Vergabenachprüfungssachen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich in analoger Anwendung der §§ 91 ff. ZPO zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2000 - X ZB 14/00, BGHZ 146, 202, 216).
  • OLG Frankfurt, 02.10.2013 - 11 Verg 10/13

    Billigkeitsgründe für Nichterhebung von Gebühren nach § 128 III 6 GWB

    Diese Entscheidung unterliegt dem pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle; sie ist vom Beschwerdegericht nur auf Ermessensfehler hin zu überprüfen (BGH NZBau 2012, 186; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7.9.2012, VII-Verg 19/12).

    Hätte die Antragstellerin lediglich gegen diesen Teil des Beschlusses Beschwerde eingelegt, so wäre die Entscheidung gerichtsgebührenfrei ergangen; außergerichtliche Kosten wären nicht erstattungsfähig gewesen (vgl. BGH NZBau 2012, 186, 188; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7.9.2012, VII-Verg 19/12).

  • OLG Düsseldorf, 18.09.2013 - Verg 3/13

    Hochschule muss Kosten der Vergabekammer tragen!

    Da die Beschwerde sich gegen die Gebührenfestsetzung der Vergabekammer richtet, ergeht analog §§ 68 Abs. 3, 66 Abs. 8 GKG die Entscheidung gerichtsgebührenfrei und werden außergerichtliche Kosten nicht erstattet (vgl. BGH, a.a.O., juris Rn. 22-24; Senat, Beschl. v. 07.09.2012, VII-Verg 19/12).
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