Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 07.09.2012 - VII-Verg 21/12 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenfreiheit eines Trägers der gesetzlichen Sozialversicherung im Vergabenachprüfungsverfahren
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kostenfreiheit eines Trägers der gesetzlichen Sozialversicherung im Vergabenachprüfungsverfahren
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sozialversicherungsträger genießen keine Gebührenfreiheit!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VK Bund, 30.05.2011 - VK 3-62/11
- VK Bund, 14.06.2011 - VK 3-62/11
- VK Bund, 02.09.2011 - VK 3-62/11
- OLG Düsseldorf, 11.01.2012 - Verg 58/11
- VK Bund, 23.05.2012 - VK 3-62/11
- OLG Düsseldorf, 07.09.2012 - VII-Verg 21/12
Papierfundstellen
- ZfBR 2013, 204
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10
Gebührenbeschwerde in Vergabesache
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2012 - Verg 21/12
Dazu gehören auch Kostenentscheidungen, mit denen die Vergabekammer Gebühren und Auslagen nach § 128 Abs. 1 GWB festgesetzt hat (BGH, Beschluss vom 25.10.2011 - X ZB 5/10 - juris Tz. 9;… Ziekow/Völlink, Vergaberecht, § 116 GWB Rn. 2 m.w.N.).Das präjudiziert indes nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht die auch hier zu beantwortende Frage, ob in einem danach angestrengten gerichtlichen Verfahren zur Überprüfung der Gebührenfestsetzung durch die einer Widerspruchsbehörde ähnelnden, aber streitentscheidende Verwaltungsakte erlassenden Vergabekammer Gerichtsgebühren entstehen und der im Beschwerdeverfahren unterliegenden Seite aufzubürden sind (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - X ZB 5/10 - juris Tz. 23 f.).
- BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00
Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2012 - Verg 21/12
Mangels positiver Regelung im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist über die Kosten des Beschwerdeverfahrens in Vergabenachprüfungssachen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich in analoger Anwendung der §§ 91 ff. ZPO zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2000 - X ZB 14/00, BGHZ 146, 202, 216). - OLG Düsseldorf, 11.01.2012 - Verg 58/11
Rechtsnatur des Abschlusses von Rabattverträgen zwischen gesetzlichen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2012 - Verg 21/12
Insbesondere hat sie zu Recht auch die Antragsgegnerin auf der Grundlage des Beschlusses des Senats vom 11. Januar 2012 (VII-Verg 58/11) mit einer Gebühr belastet, die sie beanstandungsfrei auf 37.500,- EUR festgesetzt hat.