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   OLG Düsseldorf, 07.09.2018 - II-8 UF 36/17   

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https://dejure.org/2018,31320
OLG Düsseldorf, 07.09.2018 - II-8 UF 36/17 (https://dejure.org/2018,31320)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.09.2018 - II-8 UF 36/17 (https://dejure.org/2018,31320)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. September 2018 - II-8 UF 36/17 (https://dejure.org/2018,31320)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Vorhandensein die inländischen Anrechte des anderen Ehegatten übersteigender ausländischer Anwartschaften

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Inländische und ausländische Anwartschaften im Versorgungsausgleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 440
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Brandenburg, 14.06.2011 - 10 UF 249/10

    Versorgungsausgleichsverfahren: Behandlung von Ost- und Westanwartschaften;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2018 - 8 UF 36/17
    Allerdings wird in Rechtsprechung und Literatur vertreten, dass die Unbilligkeit zu verneinen ist, wenn - wie im vorliegenden Fall - der über ausländische Anwartschaften verfügende Ehegatte daneben ausgleichsreife inländische Anwartschaften erworben hat, deren Wert über dem Wert der inländischen Anrechte des anderen Ehegatten liegt, ein Ausgleich der beiderseitigen ausgleichsreifen inländischen Anrechte also zu einem höheren Ausgleichswert auf Seiten des anderen Ehegatten führt (OLG Brandenburg FamRZ 2012, 310; BeckOK BGB/Gutdeutsch, 46. Aufl. 2018, VersAusglG § 19 Rn. 9-9b; Wick, Der Versorgungsausgleich, 4. Auflage 2017, Rdnr. 403; Borth, FamRZ 2011, 1736; Breuers in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/-Würdinger, jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 19 VersAusglG, Rn. 58).
  • OLG Celle, 04.05.2011 - 10 UF 147/10

    Wertausgleich geringwertiger gesetzlicher Rentenanwartschaft eines Ehegatten bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2018 - 8 UF 36/17
    Ein solcher Ausgleich wäre unausgewogen, sofern sich die Ausgleichswerte der in- und ausländischen Anrechte in etwa entsprechen oder das ausländische Anrecht sogar wesentlich höher ist (vgl. OLG Celle NJW-RR 2011, 1571 ff.).
  • KG, 16.02.2016 - 3 UF 140/15

    Versorgungsausgleich: Unbilligkeit beim Erwerb ausländischer und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2018 - 8 UF 36/17
    Nach anderer Auffassung kann bereits dann, wenn ein Ehegatte über ausländische Anwartschaften verfügt, die mindestens so hoch sind, wie die inländischen Anrechte des anderen Ehegatten, der Ausgleich dieser inländischen Anrechte für den anderen Ehegatten unbillig sein, auch wenn der über die ausländischen Anwartschaften verfügende Ehegatte bei weitem höhere ausgleichsreife Anrechte erworben hat als der andere Ehegatte (KG Berlin FamRZ 2016, 982 mit Anm. Borth; OLG Zweibrücken FamRZ 2013, 1492; Norpoth/Sasse in: Erman, BGB, 15. Aufl. 2017, § 19 VersAusglG, Rn. 19).
  • AG Groß-Gerau, 09.02.2011 - 73 F 1471/09

    Versorgungsausgleich: Behandlung einer in einen Kapitalbetrag umgewandelten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2018 - 8 UF 36/17
    Allerdings wird in Rechtsprechung und Literatur vertreten, dass die Unbilligkeit zu verneinen ist, wenn - wie im vorliegenden Fall - der über ausländische Anwartschaften verfügende Ehegatte daneben ausgleichsreife inländische Anwartschaften erworben hat, deren Wert über dem Wert der inländischen Anrechte des anderen Ehegatten liegt, ein Ausgleich der beiderseitigen ausgleichsreifen inländischen Anrechte also zu einem höheren Ausgleichswert auf Seiten des anderen Ehegatten führt (OLG Brandenburg FamRZ 2012, 310; BeckOK BGB/Gutdeutsch, 46. Aufl. 2018, VersAusglG § 19 Rn. 9-9b; Wick, Der Versorgungsausgleich, 4. Auflage 2017, Rdnr. 403; Borth, FamRZ 2011, 1736; Breuers in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/-Würdinger, jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 19 VersAusglG, Rn. 58).
  • BGH, 05.05.2021 - XII ZB 381/20

    Ausgleich des Anrechts der Ehefrau hinsichtlich Abfindung eines ausländischen

    Bestehen neben dem ausländischen Anrecht noch weitere Anrechte wie hier die erste Lebensversicherung des Ehemanns, kann die Anwendung des § 19 Abs. 3 VersAusglG zwar in Bezug auf dieses Anrecht beschränkt sein, nicht aber in Bezug auf das dem ausländischen Anrecht gegenüberstehende Anrecht der Ehefrau (vgl. bereits OLG Zweibrücken FamRZ 2013, 1492, 1494; KG FamRZ 2016, 982, 983; OLG Düsseldorf FamRZ 2019, 440, 441; jurisPK-BGB/Breuers 9. Aufl. § 19 VersAusglG Rn. 66; Johannsen/Henrich/Althammer/Holzwarth Familienrecht 7. Aufl. § 19 VersAusglG Rn. 29 f.; Erman/Norpoth/Sasse BGB 16. Aufl. § 19 VersAusglG Rn. 19).
  • KG, 14.06.2019 - 19 UF 25/19

    Versorgungsausgleich: Ausschluss des Ausgleichs von Anrechten in der allgemeinen

    Der Umstand, dass die getrennte Berechnung der Entgeltpunkte nach "West" und "Ost" aufgrund einer Gesetzesänderung vom 1.7.2018 ab dem 1.7.2024 aufgehoben wird, ändert an der aktuellen Betrachtung und Einordnung nichts (aA Borth, Anmerkung zu OLG Bremen v. 16.10.2018 in FamRZ 2019, 440), da dies den durch den Ausspruch einer internen Teilung bereits vorher entstehenden Verwaltungsaufwand nicht hinfällig machen würde, mag dieser auch - wie ausgeführt - geringfügig sein.
  • KG, 12.06.2019 - 19 UF 25/19

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Anrechten in der

    Der Umstand, dass die getrennte Berechnung der Entgeltpunkte nach "West" und "Ost" aufgrund einer Gesetzesänderung vom 1.7.2018 ab dem 1.7.2024 aufgehoben wird, ändert an der aktuellen Betrachtung und Einordnung nichts (aA Borth, Anmerkung zu OLG Bremen v. 16.10.2018 in FamRZ 2019, 440 ), da dies den durch den Ausspruch einer internen Teilung bereits vorher entstehenden Verwaltungsaufwand nicht hinfällig machen würde, mag dieser auch - wie ausgeführt - geringfügig sein.
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