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   OLG Düsseldorf, 07.11.2014 - IV-2 RBs 115/14   

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OLG Düsseldorf, 07.11.2014 - IV-2 RBs 115/14 (https://dejure.org/2014,34775)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.11.2014 - IV-2 RBs 115/14 (https://dejure.org/2014,34775)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. November 2014 - IV-2 RBs 115/14 (https://dejure.org/2014,34775)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Bedeutungslosigkeit der (einfachen) Rechtswidrigkeit der Anordnung aus einem Verkehrszeichen für den objektiven Tatbestand einer Verkehrsordnungswidrigkeit, den Vorsatz und die Rechtsfolgenzumessung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen der Rechtswidrigkeit eines Verkehrsschildes auf die Möglichkeit der Begehung einer Ordnungswidrigkeit

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Auswirkungen der Rechtswidrigkeit eines Verkehrsschildes auf die Möglichkeit der Begehung einer Ordnungswidrigkeit

  • rechtsportal.de

    Keine Auswirkungen der Rechtswidrigkeit eines Verkehrsschildes auf die Möglichkeit der Begehung einer Ordnungswidrigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Eine Verkehrsschild ist ein Verkehrsschild, und es gilt, basta

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Schild ist Schild!

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verkehrsschilder gelten - auch fehlerhaft aufgestellte!

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtswidrigkeit der Anordnung aus einem Verkehrszeichen für eine Verkehrsordnungswidrigkeit bedeutungslos

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Auch wenn Verkehrszeichen fehlerhaft oder rechtswidrig sind müssen sie befolgt werden

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Verwaltungsrechtliche Zulässigkeit eines Verkehrsschildes ist im Bußgeldverfahren unbeachtlich

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 152
  • NZV 2016, 243
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 25.01.1988 - 5 Ss 443/87
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.11.2014 - 2 RBs 115/14
    Auf die erhobene Rechtsbeschwerde ist die vom Tatrichter vorgenommene Zumessung der Rechtsfolgen nur eingeschränkt dahin zu prüfen, ob die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, der Tatrichter von einem falschen Sanktionsrahmen ausgegangen ist oder die ihm - hinsichtlich der Bemessung der Geldbuße nach § 17 Abs. 3 und 4 OWiG - obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Täter sprechenden Umstände verletzt, insbesondere rechtlich anerkannte Sanktionszwecke nicht beachtet hat, sich von Gesichtspunkten hat leiten lassen, die der Zumessung der Rechtsfolgen nicht zugrunde gelegt werden dürfen, oder ob sich die Rechtsfolge so weit nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, dass sie nicht mehr innerhalb des Spielraums liegt, der dem Tatrichter bei ihrer Zumessung eingeräumt ist (OLG Düsseldorf NStZ 1988, 325 m.w.N.).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.11.2014 - 2 RBs 115/14
    Dabei sind die den Verfahrensverstoß begründenden Tatsachen so vollständig und genau mitzuteilen, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Rechtsmittelbegründung prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (vgl. BGHSt 3, 213, 214; 29, 203).
  • BGH, 06.02.1980 - 2 StR 729/79

    Anforderungen an die Geltendmachung der "die den Mangel enthaltenden Tatsachen"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.11.2014 - 2 RBs 115/14
    Dabei sind die den Verfahrensverstoß begründenden Tatsachen so vollständig und genau mitzuteilen, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Rechtsmittelbegründung prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (vgl. BGHSt 3, 213, 214; 29, 203).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.11.2014 - 2 RBs 115/14
    Die Urteilsgründe, an die in Urteilen in Bußgeldsachen keine übertrieben hohen Anforderungen zu stellen sind (BGH NJW 1993, 3081, 3083), lassen ausreichend erkennen, dass dieser Gesichtspunkt berücksichtigt wurde.
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.11.2014 - 2 RBs 115/14
    Von der Straßenverkehrsbehörde aufgestellte Vorschriftzeichen sind Verwaltungsakte in Form einer Allgemeinverfügung (st. Rspr.; BVerwG, NJW 1980, 1640).
  • OLG Düsseldorf, 27.11.1990 - 5 Ss OWi 384/90
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.11.2014 - 2 RBs 115/14
    Ein Verwaltungsakt ist nach § 44 Abs. 1 VwVfG nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist, darüber hinaus nur unter den Voraussetzungen des § 44 Abs. 2 VwVfG (vgl. auch OLG Düsseldorf NZV 1991, 204 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 31.05.2000 - 2a Ss OWi 68/00

    Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen bei der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.11.2014 - 2 RBs 115/14
    Wird eine Geldbuße, die 250 EUR übersteigt, verhängt, ist davon auszugehen, dass die geahndete Ordnungswidrigkeit nicht mehr "geringfügig" im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 OWiG ist, und folglich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen Berücksichtigung zu finden haben, die nach der genannten Vorschrift nur bei solchen "geringfügigen Ordnungswidrigkeiten" in der Regel unberücksichtigt bleiben (OLG Düsseldorf NZV 2000, 425, 426 und Beschluss vom 23. Januar 2014, IV 2 RBs 133/13).
  • OLG Bamberg, 01.12.2015 - 3 Ss OWi 834/15

    Auswirkungen eines vermeidbaren Verbotsirrtums bei Verkehrsordnungswidrigkeit

    Im Unterschied zum Tatbestands- oder Erlaubnistatbestandsirrtum nach § 11 Abs. 1 OWiG bzw. § 16 StGB lässt der Verbotsirrtum - unabhängig von seiner Vermeidbarkeit - den Tatvorsatz als solchen jedoch konsequent und stets unberührt (BGH a.a.O und st.Rspr.; vgl. speziell für das Ordnungswidrigkeitenrecht u.a. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2015, 152 und BeckRS 2014, 08845; OLG Koblenz NJW 2010, 1299 [ indirekter Verbotsirrtum]; OLG Bamberg, Beschluss vom 16.01.2008 - 2 Ss OWi 1687/07 [bei juris]; KG NZV 1994, 159; OLG Celle NJW 1990, 589; OLG Düsseldorf wistra 1992, 316; OLG Karlsruhe NZV 2005, 380; BayObLG NStZ-RR 1997, 244; aus der Lit. u.a. KK/Rengier OWiG § 11 Rn. 51; Göhler /Gürtler § 11 Rn. 19 ff.; BeckOK -Valerius § 11 Rn. 35 f.; Fischer § 17 Rn. 2, Zieschang StGB AT 4. Aufl. Rn. 343 ff., jeweils m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 17.11.2020 - 1 OWi 6 SsRs 271/20

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Unterbliebene

    Dass der Betroffene auf Grund eines Irrtums zur Tatzeit davon ausgegangen wäre, dass die Anordnung aus der vorhandenen Beschilderung nicht zu befolgen gewesen wäre, macht er mit der Rechtsbeschwerde nicht geltend (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. November 2014 - IV-2 RBs 115/14 -, juris).

    Aus Sicht des Senates ist zudem die Frage der Rechtswidrigkeit der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung nicht nur kein zwingend bei der Zumessung der Rechtsfolgen zu berücksichtigender Aspekt (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. November 2014 - IV-2 RBs 115/14 -, juris), sondern als Zumessungskriterium von vornherein ungeeignet (so auch OLG Hamm, Beschluss vom 3. März 2016 - 3 RBs 55/16 -, juris).

  • VG Würzburg, 08.04.2020 - W 6 K 19.1174

    Verkehrsrechtliche Anordnung eines absoluten Haltverbots - Anfechtungsklage mit

    1b St 131/68|BFH; 10.01.1968; I R 47/66">NJW 1968, 1848, OLG Düsseldorf, NZV 2016, 243).
  • OLG Hamm, 03.03.2016 - 3 RBs 55/16
    Der Mangel muss so schwerwiegend und bei verständiger Würdigung so offenkundig sein, dass sich die Fehlerhaftigkeit der Aufstellung des Zeichens ohne weiteres aufdrängt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Oktober 1998 - 5 Ss (OWi) 336/98, juris, und Beschluss vom 7. November 2014 - IV-2 RBs 115/14, juris, Rdnr. 7; KG, Beschluss vom 1. April 2004 - 3 Ws (B) 158/04, NZV 2005, S. 160, 161).

    Aus Sicht des Senates ist die Frage der Rechtswidrigkeit der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung daher nicht nur kein zwingend bei der Zumessung der Rechtsfolgen zu berücksichtigender Aspekt (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. November 2014 - IV-2 RBs 115/14, juris, Rdnr. 9), sondern als Zumessungskriterium von vornherein ungeeignet.

  • VG Düsseldorf, 24.08.2023 - 29 K 7415/20

    Schutzmaßnahme, Infektionsschutz, Testverpflichtung, Allgemeinverfügung,

    Ob das über die Bußgeldbescheide entscheidende Amtsgericht gezwungen ist, die mögliche Rechtswidrigkeit der Allgemeinverfügung mildernd zu berücksichtigen, verneinend in einem Fall der einfachen Rechtswidrigkeit der Anordnung aus einem Verkehrszeichen: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. November 2014 - IV-2 RBs 115/14, 2 RBs 115/14 -, juris Rn. 6, kann dahinstehen.
  • OLG Hamm, 18.04.2018 - 3 RBs 75/18

    Ordnungswidrigkeit der Nichtbeachtung eines Verkehrszeichens

    Der Mangel muss so schwerwiegend und bei verständiger Würdigung so offenkundig sein, dass sich die Fehlerhaftigkeit der Aufstellung des Zeichens ohne weiteres aufdrängt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Oktober 1998 - 5 Ss (OWi) 336/98, juris, und Beschluss vom 7. November 2014 - IV-2 RBs 115/14, juris, Rdnr. 7; KG, Beschluss vom 1. April 2004 - 3 Ws (B) 158/04, NZV 2005, S. 160, 161); dies ist im Fall der Geschwindigkeitsbeschränkung auf der BAB ## bei km #### nach der Rechtsprechung des Senats (s. Beschluss vom 3. März 2016 - III-3 RBs 55/16) nicht der Fall.
  • AG Sinsheim, 26.04.2023 - 14 OWi 1/23

    Bußgeldverfahren: Anspruch auf Einsicht in Messreihe einer

    Das ist aber anders, wenn das Vorschriftzeichen als Verwaltungsakt nichtig ist, wirksam angefochten oder zurückgenommen wurde (OLG Stuttgart, Beschluss vom 14. Februar 2001 - 5 Ss 348/2000, juris Rn. 9; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07. November 2014 - IV - 2 RBs 115/14 = SVR 2015, 107 (108)).
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