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   OLG Düsseldorf, 07.11.2018 - II-8 UF 35/18   

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https://dejure.org/2018,39488
OLG Düsseldorf, 07.11.2018 - II-8 UF 35/18 (https://dejure.org/2018,39488)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.11.2018 - II-8 UF 35/18 (https://dejure.org/2018,39488)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. November 2018 - II-8 UF 35/18 (https://dejure.org/2018,39488)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nutzungsvergütungsanspruch für die frühere Ehewohnung während der Trennungszeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 68
  • FamRZ 2019, 779
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 06.12.2013 - 14 UF 166/13

    "Zahlung oder Auszug" sonst kein Nutzungsentgelt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.11.2018 - 8 UF 35/18
    Der in der Woh-nung verbliebene Ehegatte muss - anders als bei dem im Miteigentum wurzelnden Anspruch aus § 745 Abs. 2 BGB - nicht zusätzlich zur Änderung der Verwaltungs- und Benutzungsregelung aufgefordert, also vor die Alternative "zahlen oder Auszug" gestellt werden (entgegen OLG Hamm, Beschluss vom 06.12.2013, Az.: 14 UF 166/13).

    Zudem vertritt der Antragsgegner - gestützt auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 06.12.2013, Az.: 14 UF 166/13) - die Ansicht, dass für die Geltendmachung des Anspruchs auf Nutzungsvergütung zusätzlich zu der Zahlungsaufforderung die Änderung der Nutzungs- und Verwaltungsregelung verlangt werden müsse, was in der Form geschehen könne, dass der in der Wohnung Verbliebene vor die Alternative "Zahlung oder Auszug" gestellt werde.

  • BGH, 22.02.2017 - XII ZB 137/16

    Hinterlegung des Übererlöses aus der Zwangsversteigerung des Grundstücks einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.11.2018 - 8 UF 35/18
    Der Nutzungsvergütungsanspruch während der Trennungszeit aus § 1361 b Abs. 2 BGB geht in seinem Regelungsbereich der Regelung des § 745 Abs. 2 BGB als lex specialis vor (Anschluss an BGH, Beschluss vom 22.02.2017, Az.: XII ZB 137/16).

    Der Nutzungsvergütungsanspruch aus § 1361 b Abs. 2 BGB geht jedoch in seinem Regelungsbereich der Regelung des § 745 Abs. 2 BGB als lex specialis vor (BGH, Beschluss vom 22.02.2017, Az.: XII ZB 137/16, Tz 36, zitiert nach juris).

  • OLG Rostock, 06.09.2016 - 10 UF 206/15

    Eheliche Wohnung: Entfallen eines Anspruchs auf Nutzungsentschädigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.11.2018 - 8 UF 35/18
    In der Entscheidung des OLG Rostock vom 6.9.2016, auf die der Antragsgegner mit Schriftsatz vom 10.10.2018 hingewiesen hat (Az. 10 UF 206/15), stellt das Oberlandesgericht fest, dass die Antragstellerin im dortigen Verfahren selbst die strengsten formalen Anforderungen erfülle, da sie den Antragsgegner vor die Alternative "Zahlung oder Auszug" gestellt habe.
  • OLG Frankfurt, 13.12.2021 - 6 UF 174/21

    Umfang des Anspruchs auf Nutzungsvergütung nach § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB

    Der Anspruch auf Nutzungsvergütung ist ein verhaltener Anspruch, der nach allgemeiner Auffassung und ständiger Rechtsprechung der Oberlandesgerichte durch eine eindeutige bezifferte Zahlungsaufforderung aktiviert werden muss ( OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.05.2012, 4 UF 14/12 , juris Rn. 26 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.11.2018, 8 UF 35/18, Rn. 11 - juris; JHA/Dürbeck, 7. Aufl. 2020, BGB § 1361b Rn. 35; und Palandt/Götz, 80. Aufl. 2021, Rn. 23 zu § 1361b BGB, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • OLG Brandenburg, 12.12.2019 - 9 UF 228/19

    Nutzungsentschädigungsanspruch des ausgezogenen Ehegatten bei Untervermietung

    Dies ist auch der Grund dafür, dass in weiten Teilen der Rechtsprechung für das Zahlungsverlangen eine Aufforderung iSv. Zahlung oder Auszug (vgl. nur OLG Düsseldorf FamRZ 2019, 779 für das Verhältnis des § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB zu § 745 Abs. 2 BGB) gefordert wird.
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