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   OLG Düsseldorf, 07.12.1999 - 24 U 27/99   

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OLG Düsseldorf, 07.12.1999 - 24 U 27/99 (https://dejure.org/1999,3074)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.12.1999 - 24 U 27/99 (https://dejure.org/1999,3074)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Dezember 1999 - 24 U 27/99 (https://dejure.org/1999,3074)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nutzungsausfallanspruch bei Vorenthaltung der Mietsache; Vorenthaltung bei unzulässiger Teilräumung; Vorenthaltung bei Nichtbeseitigung von Einrichtungen; Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Vermieters wegen Veränderungen und Verschlechterungen der Mietsache

  • Judicialis

    BGB § 95; ; BGB § ... 95 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 95 Abs. 2; ; BGB § 198; ; BGB § 209 Abs. 1; ; BGB § 326; ; BGB § 326 Abs. 1; ; BGB § 362 Abs. 1; ; BGB § 556; ; BGB § 556 Abs. 1; ; BGB § 557 Abs. 1 S. 1, 1. Alt.; ; BGB § 557 Abs. 1; ; BGB § 557 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 557 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 558 Abs. 1; ; BGB § 558 Abs. 2, 1. Alt.; ; BGB § 558 Abs. 2; ; BGB § 852 Abs. 2; ; MV § 1; ; MV § 1 S. 2; ; MV § 1 S. 3; ; MV § 2 Abs. 5; ; MV § 2 Nr. 3; ; MV § 2 Nr. 4; ; MV § 2 Nr. 5; ; MV § 4 Abs. 1; ; MV § 4; ; MV § 7; ; MV § 7 Abs. 2 S. 2; ; MV § 7 Abs. 2 S. 3; ; MV § 7 Abs. 2; ; MV § 10 Abs. 2; ; ZPO § 91 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 1

  • prewest.de PDF

    §§ 557, 558, 326 BGB a.F.; §§ 546a, 548, 281 BGB n.F.
    Teilräumung - Vorenthaltung - Schadenspauschalen-Vereinbarung - Verjährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorenthaltung des Mietobjekts durch Zurücklassung von Einrichtungsgegenständen trotz Besitzverschaffung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2002, 814
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 184/87

    Umwandlung eines verjährten Hauptleistungsanspruchs in einen ...

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.12.1999 - 24 U 27/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH WM 1976, 1277; BGHZ 104, 6; BGHZ 107, 179; s. Wolf/Eckert, a.a.O., Rdnr. 1095; Bub/Treier, a.a.O., V.A. Rdnr. 13) gehört zu den Hauptleistungspflichten des Mieters auch seine Verpflichtung zur Beseitigung von Anlagen, wenn dies - wie hier - erheblichen Aufwand mit sich bringt.

    e) Die Klage auf Beseitigung der Anlagen mit Schriftsatz vom 15. Februar 1996 unterbrach nicht die Verjährung des Anspruchs auf Geldleistung (Wolf/Eckert, a.a.O., Rdnr. 1220; BGHZ 104, 6 unter B.II.1.c)bb)).

  • BGH, 12.04.1989 - VIII ZR 52/88

    Verjährung von Ansprüchen des Verpächters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.12.1999 - 24 U 27/99
    Das gilt auch für den Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der Mietsache (vgl. BGH NJW 1980, 389; BGHZ 107, 179 = NJW 1989, 1854 unter II. 2.; Wolf/Eckert, a.a.O., Rdnr. 1092; Bub/Treier, a.a.O., VI Rdnr. 8, 10 ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH WM 1976, 1277; BGHZ 104, 6; BGHZ 107, 179; s. Wolf/Eckert, a.a.O., Rdnr. 1095; Bub/Treier, a.a.O., V.A. Rdnr. 13) gehört zu den Hauptleistungspflichten des Mieters auch seine Verpflichtung zur Beseitigung von Anlagen, wenn dies - wie hier - erheblichen Aufwand mit sich bringt.

  • BGH, 09.06.1999 - VIII ZR 149/98

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.12.1999 - 24 U 27/99
    b) Allerdings beginnt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche, die gemäß § 326 Abs. 1 BGB erst mit Erlöschen des Erfüllungsanspruchs entstehen, erst mit der Umwandlung in einen Geldzahlungsanspruch (BGH NJW 1999, 1303 unter II.1.c) m.w.N.; s. auch BGH NJW 1999, 2884 unter I.3.b)).

    Der Beklagte könnte sich dann auch nicht mit Erfolg darauf berufen, daß die Naturalleistungspflicht bei Umwandlung in den Geldanspruch bereits verjährt gewesen wäre (vgl. BGH NJW 1999, 2884 unter I.3.b)), weil die Verjährung insoweit bereits im Februar 1996 durch Klageeinreichung unterbrochen worden war.

  • BGH, 11.05.1988 - VIII ZR 96/87

    Vorenthaltung des Mietobjekts durch Zurücklassung zu beseitigender Einrichtungen;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.12.1999 - 24 U 27/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHZ 104, 285) ist von einer Vorenthaltung auch dann auszugehen, wenn dem Vermieter zwar der Besitz verschafft, das Mietobjekt jedoch nicht geräumt worden ist.

    Die von § 557 Abs. 1 S. 1 BGB vorausgesetzte Pflicht des Mieters zur uneingeschränkten Besitzverschaffung ist damit entfallen (offengelassen von BGH NJW 1988, 2665 unter 2.b) für den Fall des Ablaufs einer Nachfrist nach § 326 Abs. 1 BGB).

  • BGH, 23.11.1994 - XII ZR 150/93

    Unterbrechung der Verjährung mietrechtlicher Ansprüche durch ein selbständiges

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.12.1999 - 24 U 27/99
    Damit sind auch sämtliche Nebenschäden wie die Sachverständigenkosten sowie etwaige später entstandene Schadenspositionen verjährt (vgl. BGH NJW 1995, 252; NJW 1998, 1303).
  • BGH, 19.11.1997 - XII ZR 281/95

    Unterbrechung der Verjährung durch Klage auf Ersatz von Mietausfallschaden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.12.1999 - 24 U 27/99
    Damit sind auch sämtliche Nebenschäden wie die Sachverständigenkosten sowie etwaige später entstandene Schadenspositionen verjährt (vgl. BGH NJW 1995, 252; NJW 1998, 1303).
  • BGH, 20.10.1976 - VIII ZR 51/75

    Voraussetzungen für den Verzug mit einer Hauptleistungspflicht - Vertraglich

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.12.1999 - 24 U 27/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH WM 1976, 1277; BGHZ 104, 6; BGHZ 107, 179; s. Wolf/Eckert, a.a.O., Rdnr. 1095; Bub/Treier, a.a.O., V.A. Rdnr. 13) gehört zu den Hauptleistungspflichten des Mieters auch seine Verpflichtung zur Beseitigung von Anlagen, wenn dies - wie hier - erheblichen Aufwand mit sich bringt.
  • BGH, 15.09.1997 - II ZR 94/96

    Rechtsnatur eines Benutzungsüberlassungsvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.12.1999 - 24 U 27/99
    Für die Fallgestaltung des § 2 Nr. 4 (Kündigung des MV wegen Zahlungsverzuges des Mieters) ergab sich ein derartiger Anspruch nach den Grundsätzen über den Kündigungsfolgeschaden (vgl. BGH NJW 1998, 372 unter 1.3.a)).
  • BGH, 04.12.1997 - VII ZR 187/96

    Wirksamkeit des Beitritts eines Dritten zu einem Vertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.12.1999 - 24 U 27/99
    Auf eine etwaige Unwirksamkeit kann sich die Klägerin als Verwenderin der AGBG jedoch nicht berufen (vgl. BGH NJW 1987, 2818; NJW-RR 1998, 594).
  • BGH, 07.11.1979 - VIII ZR 291/78
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.12.1999 - 24 U 27/99
    Das gilt auch für den Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der Mietsache (vgl. BGH NJW 1980, 389; BGHZ 107, 179 = NJW 1989, 1854 unter II. 2.; Wolf/Eckert, a.a.O., Rdnr. 1092; Bub/Treier, a.a.O., VI Rdnr. 8, 10 ).
  • BGH, 14.07.1999 - XII ZR 215/97

    Anspruch des Vermieters auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung nach Beendigung

  • BGH, 14.07.1987 - X ZR 38/86

    Inhaltskontrolle von Kfz-Reparaturbedingungen

  • OLG Schleswig, 01.11.1995 - 4 U 3/95

    Haftung des Mieters für unvorhersehbare Verschlechterung der Mietsache

  • AG Brandenburg, 16.06.2021 - 31 C 51/20

    Vorenthaltung der Mietsache: Vermieter erhält Nutzungsentschädigung in Höhe der

    Dies hat dann nämlich zur Folge, dass der Vermieter insofern dann auch die gesamte Mietsache/Wohnung vorenthalten wird ( BGH , BGHZ 104, Seite 285; OLG Düsseldorf , ZMR 2003, Seite 105; KG Berlin , Grundeigentum 2007, Seiten 217 f. = ZMR 2007, Seiten 194 f. = KG-Report 2007, Seiten 255 f. ) und der Vermieter seinen Anspruch auf Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltung der Mietsache nur dann zum Teil verliert, wenn er den zurückgegebenen Teil ggf. gesondert verwerten könnte ( OLG Hamburg , NJWE-MietR 1996, Seite 156; OLG Hamm , ZMR 1996, Seite 372; OLG Naumburg , Urteil vom 04.02.1999, Az.: 4 U 177/98; LG Berlin , MM 2000, Seite 85; LG Berlin , Grundeigentum 2000, Seite 677; LG Braunschweig , NZM 2000, Seite 277; OLG Düsseldorf , ZMR 2002, Seite 814; OLG Düsseldorf , ZMR 2004, Seiten 27 ff. = MDR 2003, Seiten 1411 ff.; OLG Koblenz , ZMR 2005, Seiten 712 f. = NZM 2006, Seiten 181 f.; KG Berlin , Grundeigentum 2006, Seite 53 = OLG-Report 2006, Seiten 125 f.; Düsseldorf , GuT 2006, Seite 29 = Grundeigentum 2006, Seiten 189 f. ), so dass, wenn in den (Wohn-)Räumen noch Sachen zurückgelassen werden, grundsätzlich eine (vollständige) Räumung auch (noch) nicht vorliegt, sondern nur eine teilweise Rückgabe und ein Vermieter dann auch die Rücknahme dieser Räume verweigern kann, ohne in Annahmeverzug zu geraten, wenn er die übrigen Räume des Objekts insofern auch nicht teilweise verwerten kann.
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2004 - 10 U 21/04

    Ansprüche des Vermieters bei Zurücklassen von Einrichtungsgegenständen durch den

    Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche, die gemäß § 326 Abs. 1 BGB mit Erlöschen des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs entstehen, beginnt erst mit der Umwandlung in einen Geldzahlungsanspruch (vgl. OLG Düsseldorf, 24. ZS., ZMR 2002, 814, 817 mwN), hier nicht vor dem 19.12.2002.
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