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   OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - VII-Verg 79/11   

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https://dejure.org/2011,30013
OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - VII-Verg 79/11 (https://dejure.org/2011,30013)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.12.2011 - VII-Verg 79/11 (https://dejure.org/2011,30013)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Dezember 2011 - VII-Verg 79/11 (https://dejure.org/2011,30013)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Vergabe von Leistungen zur besonderen zahnärztlichen Versorgung während der Schwan

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nichtprioritäre freiberufliche Leistungen: Kein unbefristeter Vertrag!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 6/11

    Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung - ein öffentlicher Auftrag?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - Verg 79/11
    Auf die Ausführungen des Senats in seinem Beschluss vom 03. August 2011 (VII-Verg 6/11) zu § 73b SGB V a.F. wird verwiesen.

    Was die Abrechnungsdienstleistungen betrifft, gilt das im Senatsbeschuss vom 03.08.2011 (VII-Verg 6/11) Gesagte.

    Aus den im Senatsbeschluss vom 03. August 2011 (VII-Verg 6/11) genannten Gründen ist die Antragstellerin auch antragsbefugt.

    § 73c Abs. 3 S. 3 SGB V stellt eine vergaberechtliche Sondervorschrift dar (vgl. Senat, Beschluss vom 03.08.2011 - VII-Verg 6/11; Gabriel, in Münchener Kommentar, Beihilferecht Vergaberecht, Anl. zu § 98 Nr. 4 GWB, Rdnrn. 172, 174).

    Insoweit unterscheidet sich die Situation von derjenigen, die der Senatsentscheidung vom 03. August 2011 (VII-Verg 6/11) zugrunde lag, in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses erhebliche Bedenken gegen die Sozialdatenverarbeitung durch Dritte bestanden, die vom Bundessozialgericht alsbald bestätigt wurden und deren Regelung durch den Gesetzgeber nicht absehbar war.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2010 - L 21 KR 69/09

    Hilfsmittelverträge dürfen ohne Vergabeverfahren abgeschlossen werden!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - Verg 79/11
    Soweit das LSG NRW (Beschluss vom 14.04.2010 - L 21 KR 69/09 SFB, NZBau 2010, 653) prüft, ob die Rahmenvereinbarung selbst entgeltlich ist, ist dies zumindest missverständlich.

    Das Landessozialgericht NRW (Beschluss vom 14.04.2011, NZBau 2010 = VergabeR 2010, 1026 zu Hilfsmittelverträgen nach § 127 Abs. 2 SGB V) nimmt an, bei einem (rechtlich) gesicherten jederzeitigen Beitrittsrecht eines Dritten entfalle der Charakter des Vertrages als öffentlicher Auftrag.

  • BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 37/07 R

    Krankenversicherung - Weitergabe von Patientendaten durch Leistungserbringer -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - Verg 79/11
    Auch das Bundessozialgericht hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 10. Dezember 2008 (B 6 KA 37/07) eine gewisse Spannung seiner Argumentation u.a. zu § 73c SGB V festgestellt (Rdnr. 38, zitiert nach juris).
  • EuGH, 25.03.2010 - C-451/08

    Helmut Müller - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Öffentliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - Verg 79/11
    Allerdings gelten - da es sich um eine nichtprioritäre freiberufliche Leistung handelt (vgl. oben unter 1.) - weder Art. 32 Abs. 2 UA 4 der Richtlinie 2004/18/EG noch § 4 Abs. 7 EG VOL/A. Jedoch ist auf die Rechtsprechung des EuGH zurückzugreifen, wonach unbefristete Verträge aus wettbewerblichen Gründen unzulässig sind (Urteil vom 25.03.2010 - C-451/08 - Rdnr. 79 - Müller).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.01.2011 - 4 MB 56/10

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen datenschutzrechtliche Anordnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - Verg 79/11
    Es trifft zwar zu, dass bei Vertragsschluss die Geltung des § 295 Abs. 1b S. 5-8 SGB V nach § 320 SGB V (eingefügt durch das Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften vom 29. Juli 2010, BGBl. I S. 983), die als einzige Vorschrift eine Sozialdatenverarbeitung durch die Antragstellerin hätte rechtfertigen können (auch dies stellt die Antragsgegnerin unter Berufung auf eine Entscheidung des OVG Schleswig-Holstein vom 12.01.2011 - 4 MB 56/10 in Frage), bis zum 30. Juni 2011 befristet war.
  • BGH, 30.04.1992 - VII ZR 159/91

    Schadensersatzpflicht aus Rahmenvertrag zwischen Architekten und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - Verg 79/11
    Auch das nationale Recht kennt sowohl Rahmenverträge, die sich auf die Festlegung des Inhalts zukünftiger Einzelverträge beschränken (vgl. § 305 Abs. 3 BGB; Bork, in Staudinger, BGB, 2006, Vorbem. vor § 145 Rdnr. 54; Kramer, in Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., vor § 145 Rdnr. 29), als auch solche, die eine Verpflichtung zum Abschluss von Einzelverträgen durch eine oder beide Vertragspartner vorsehen (BGH NJW-RR 1992, 977).
  • EuGH, 20.11.2007 - C-206/07

    Kommission / Portugal

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - Verg 79/11
    Die Tatsache, dass nicht die Antragsgegnerin, sondern ihre Versicherten über die Inanspruchnahme der Zahnärzte entscheiden, ist unerheblich und führt nicht zu einer Dienstleistungskonzession (EuGH, Urteil vom 10.09.2009 - C-206/07; anders noch BT-Drs. 16/10609 S. 52 zu § 69 SGB V; dazu insoweit richtig Czaki/Freundt, NZS 2011, 766, 767).
  • EuGH, 10.09.2009 - C-206/08

    Eurawasser - Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - Verg 79/11
    In der Tat hat der EuGH in seinem Urteil vom 10. September 2009 (C-206/08 - Eurawasser, VergabeR 2010, 48) zum Verhältnis zwischen Dienstleistungsauftrag und Dienstleistungskonzession ausgeführt, EU-Recht schreibe nicht vor, dass Aufträge zwingend in Form - dem Vergaberecht unterliegender - "öffentlicher Aufträge" zu vergeben seien, wenn eine rechtmäßige Alternative (dort: Dienstleistungskonzession) bestehe.
  • EuGH, 22.12.2010 - C-215/09

    Mehiläinen und Terveystalo Healthcare - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - Verg 79/11
    Im Übrigen stellen sie nach der Gesetzeskonzeption allenfalls einen Annex zu den medizinischen Dienstleistungen dar, die den Charakter des Vertrages nicht bestimmen (vgl. EuGH, NZBau 2011, 312).
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 33/11

    Begriff des Bieters i.S. von § 101a GWB

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - Verg 79/11
    Auf die Frage, ob auch bei nichtprioritären Dienstleistungen eine richtlinienkonforme Auslegung vor dem Hintergrund des Art. 2d Abs. 1 lit. a) der Rechtsmittelrichtlinie (s. zuletzt Senat, Beschluss vom 03.08.2011 - VII-Verg 33/11 m.w.N., sowie Bulla/ Schneider, VergabeR 2011, 664, 670) dahingehend stattzufinden hat, dass § 101b Abs. 1 Nr. 2 GBW bereits bei rechtswidrig unterlassenen Ausschreibungen eingreift, kommt es nicht an.
  • VK Bund, 10.08.2011 - VK 2-73/11

    Besondere zahnärztliche Versorgung nach § 73c SGB V zur Prävention von

  • VK Bund, 02.09.2013 - VK 2-74/13

    Nachprüfungsverfahren: Vergabe medizinischer Versorgung

    Es ist anerkannt, dass ein Rahmenvertrag die Merkmale eines öffentlichen Auftrages nach § 99 Abs. 1 GWB nicht selbst erfüllen muss (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Dezember 2011, Verg 77/11; Beschluss vom 7. Dezember 2011, Verg 79/11).

    Ob sich diese, wie das OLG Düsseldorf entschieden hat, aus § 73c Abs. 3 S. 3 SGB V als vergaberechtlicher Sondernorm ergibt (vgl. Beschluss vom 7. Dezember 2011, Verg 77/11; Beschluss vom 7. Dezember 2011, Verg 79/11) oder - da es sich um eine nachrangige Dienstleistung handelt - aus § 4 Abs. 2 Nr. 2 VgV i.V.m. § 12 VOL/A folgt, kann dabei dahinstehen.

  • OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - Verg 96/11

    Zurückweisung eines Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung in einem

    Unter Berücksichtigung des Schutzzwecks des Vergaberechts hält der Senat es nicht für ausgeschlossen, dass die Festlegung von Bedingungen, die für sämtliche Marktteilnehmer in gleicher Weise gelten sowie bloße "Zulassungen" nicht dem Vergaberecht unterfallen (vgl. dazu auch Jaeger, ZWeR 2005, 31 unter 3.2., 3.3.2; Beschl. v. 7.12.2011 - VII-Verg 77/11 und VII-Verg 79/11).
  • VK Südbayern, 09.05.2016 - Z3-3-3194-1-04-01/16

    Ärztliche Behandlungsleistung kann eindeutig beschrieben werden!

    Das OLG Düsseldorf habe bereits einmal für zahnärztliche Leistungen entschieden, dass eine Ausschreibung nach Art. 35 Abs. 2 der Richtlinie 2004/18/EG nicht erforderlich gewesen sei, da diese Vorschrift nach Art. 21 der Richtlinie auf nichtprioritäre Dienstleistungen, wie es medizinische Dienstleistungen darstellten (vergleiche Anhang II Teil B Kategorie 25), nicht anwendbar sei (Beschluss vom 07.12.2011, Az.: Vll-Verg 79/11).

    Es ist anerkannt, dass ein Rahmenvertrag die Merkmale eines öffentlichen Auftrages nach § 99 Abs. 1 GWB nicht selbst erfüllen muss (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.12.2011 - Az.: Verg 77/11; Beschl. v. 07.12.2011 - Az.: Verg 79/11).

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