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   OLG Düsseldorf, 08.01.2019 - I-3 Wx 34/16   

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OLG Düsseldorf, 08.01.2019 - I-3 Wx 34/16 (https://dejure.org/2019,36959)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.01.2019 - I-3 Wx 34/16 (https://dejure.org/2019,36959)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Januar 2019 - I-3 Wx 34/16 (https://dejure.org/2019,36959)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.09.1987 - III ZR 187/86

    Materielle Rechtskraft von Vollstreckungsbescheiden; Unterlassung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Wx 34/16
    Die Bindungswirkung des Versäumnisurteils könnte danach allenfalls dann entfallen, wenn es sich auf Grund späterer Erkenntnisse des Nachlassgerichts als falsch herausstellt und dessen Ausnutzung durch den siegreichen Erbprätendenten im Erbscheinsverfahren ausnahmsweise als sittenwidrig zu bewerten ist, § 826 BGB (vgl. BGHZ 101, 380; BGH NJW 1951, 759; Lange, a.a.O., Rn. 7; Herzog, a.a.O., Rn. 389).

    Vielmehr müssen besondere Umstände hinzutreten, welche ausnahmsweise eine Sittenwidrigkeit begründen, wobei von dieser Wertung zum Schutze des Instituts der Rechtskraft nur mit äußerster Zurückhaltung Gebrauch zu machen ist (vgl. BGH NJW 1951, 759; BGHZ 101, 380; Lange, a.a.O., § 2359 Rn. 7).

  • OLG Frankfurt, 07.05.2015 - 20 W 371/13

    Bindung des Nachlassgerichts an rechtskräftiges Feststellungsurteil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Wx 34/16
    Nach ganz herrschender Meinung ist das Nachlassgericht innerhalb der Grenzen der Rechtskraft an ein rechtskräftiges Urteil über die Feststellung des Erbrechts gebunden (vgl. OLG Frankfurt a.M., ErbR 2016, 464 m.w.Nw.; Herzog, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2016, § 2353 Rn. 386 m.w.Nw.; Leipold, in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage 2017, § 1922 Rn. 190; Adam, ZEV 2016, 233 m.w.Nw.).

    Hierzu ist allerdings die Auffassung vertreten worden, ein solches Urteil könne mangels Gestaltungswirkung über das Erbrecht, über das die Erben keine Dispositionsbefugnis haben, für das Nachlassgericht nicht bindend sein (Zimmermann, ZEV 2010, 457; vgl. auch Anmerkung zu OLG Frankfurt ZEV 2016, 275, 277; Goldschmitt, jurisPR-FamR 11/2016 Anm. 1 - zitiert nach juris).

  • BGH, 21.06.1951 - III ZR 210/50
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Wx 34/16
    Die Bindungswirkung des Versäumnisurteils könnte danach allenfalls dann entfallen, wenn es sich auf Grund späterer Erkenntnisse des Nachlassgerichts als falsch herausstellt und dessen Ausnutzung durch den siegreichen Erbprätendenten im Erbscheinsverfahren ausnahmsweise als sittenwidrig zu bewerten ist, § 826 BGB (vgl. BGHZ 101, 380; BGH NJW 1951, 759; Lange, a.a.O., Rn. 7; Herzog, a.a.O., Rn. 389).

    Vielmehr müssen besondere Umstände hinzutreten, welche ausnahmsweise eine Sittenwidrigkeit begründen, wobei von dieser Wertung zum Schutze des Instituts der Rechtskraft nur mit äußerster Zurückhaltung Gebrauch zu machen ist (vgl. BGH NJW 1951, 759; BGHZ 101, 380; Lange, a.a.O., § 2359 Rn. 7).

  • BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 253/03

    Zustellungen in Fällen der Abwicklung einer Rechtsanwaltskanzlei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Wx 34/16
    Dass die Beteiligte zu 2 - wie sie vorträgt - im Rahmen des Nachlassverfahrens Kenntnis von dem Versäumnisurteil erlangt hat, reicht dagegen nicht aus (vgl. BayObLG NJW 2004, 3722; Zöller-Stöber, ZPO, 31. Auflage, § 189 Rn. 2; Häublein, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage 2016, § 189 Rn. 8).
  • BGH, 13.09.2005 - VI ZR 137/04

    Schadensersatzklage der Bundesrepublik Deutschland über 70 Millionen DM vorerst

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Wx 34/16
    Die Rechtskraft muss dann zurücktreten, wenn ihre Ausnutzung mit dem Gerechtigkeitsgedanken schlechthin unvereinbar wäre (vgl. BGH NJW 2006, 154), etwa aufgrund einer sittenwidrigen Erschleichung des Titels, seiner sittenwidrigen Ausnutzung oder wenn der Titel schwer und evident unrichtig ist (vgl. Oechsler, a.a.O., § 826 Rn. 496).
  • BGH, 25.02.1988 - III ZR 272/85

    Klage auf Rückzahlung eines ausgekehrten Versteigerungserlöses - Zulässigkeit der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Wx 34/16
    Eine Rechtskraftdurchbrechung über § 826 BGB kommt aber nicht in Betracht, wenn die Rechtskraft des objektiv unrichtigen Urteil auf das prozessuale Verhalten des Betroffenen zurückzuführen ist (vgl. BGH NJW-RR 1988, 957; NJW 1979, 1046).
  • BGH, 24.09.1986 - VIII ZR 320/85

    Zustellung eines Vollstreckungsbescheides im Ausland; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Wx 34/16
    Denn die Zustellung durch Aufgabe zur Post gem. § 184 ZPO stellt eine Zustellung im Inland dar (BGHZ 98, 263; Zöller-Herget, § 339 Rn. 5; Zöller-Stöber, § 184 Rn. 8 m.w.Nw.).
  • OLG Hamm, 22.06.2017 - 15 W 111/17

    Rechtsfolgen der Erteilung eines Erbscheins durch ein örtlich unzuständiges

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Wx 34/16
    Eine dem § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO vergleichbare Vorschrift existiert für das Nachlassverfahren nicht (vgl. OLG Hamm FamRZ 2018, 297).
  • OLG Schleswig, 31.03.2015 - 3 Wx 77/14

    Maßstäbe für die Kostenverteilung im Erbscheinsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Wx 34/16
    Die dagegen gerichtete Beschwerde der Beteiligten zu 2 wies der Senat mit Beschluss vom 8 Juli 2014 (I-3 Wx 77/14, Bl. 2042) zurück.
  • BGH, 26.04.2023 - IV ZB 11/22

    Bindungdwirkung eines die Erbunwürdigkeit aussprechenden Urteils gemäß §§ 2342 ,

    aa) Hierbei besteht Einigkeit darüber, dass das Nachlassgericht in den objektiven und subjektiven Grenzen der Rechtskraft an ein rechtskräftiges, in einem Rechtsstreit vor den ordentlichen Gerichten ergangenes streitiges Endurteil über die Feststellung des Erbrechts gebunden ist (vgl. Senatsurteil vom 14. April 2010 - IV ZR 135/08, ZEV 2010, 468 Rn. 9 f.; OLG Düsseldorf ErbR 2020, 354, 356 [juris Rn. 71]; OLG Frankfurt ErbR 2019, 589 [juris Rn. 16]; OLG München MittBayNot 2017, 76 Rn. 17; OLG Frankfurt ZEV 2016, 275 Rn. 19 f.; OLG Brandenburg ZEV 2010, 143 f. [juris Rn. 26 f.]; BayObLG FamRZ 1999, 334 unter II.1.

    bb) (1) Dabei wird überwiegend die Bindung auch dann bejaht, wenn es sich bei dem Urteil um ein Versäumnisurteil handelt (OLG Düsseldorf ErbR 2020, 354, 357 [juris Rn. 72]; OLG Frankfurt ErbR 2019, 589 [juris Rn. 16]; OLG Frankfurt ZEV 2016, 275 Rn. 25; AG Düsseldorf ErbR 2016, 283, 285 [juris Rn. 28]; BeckOK-BGB/Siegmann/Höger, § 2359 Rn. 2 [Stand: 1. November 2013]; jurisPK-BGB/Lange, 7. Aufl. § 2359 [a.F.] Rn. 7; MünchKomm-BGB/Leipold, 9. Aufl. § 1922 Rn. 236 m. Fn. 578; Prütting/Helms/Zorn, FamFG 6. Aufl. § 352e Rn. 17; Lange/Kuchinke, Erbrecht, 5. Aufl. S. 1019 f.; Adam, ZEV 2016, 233, 235; Soutier, MittBayNotZ 2017, 78 f.; in diese Richtung auch Staudinger/Herzog, BGB (2016) § 2353 Rn. 389a; vgl. zu einem Anerkenntnisurteil nach § 307 S. 1 ZPO KG FGPrax 2015, 52, 53 [juris Rn. 17]).

    Ein offenkundiger schwerer Rechtsmangel liegt mit einer Entscheidung in Form eines Versäumnisurteils gemäß § 331 Abs. 1 ZPO in einem nach der Zivilprozessordnung vor den ordentlichen Gerichten zu behandelnden Rechtsstreit über die Erbunwürdigkeit schon deshalb nicht vor, weil das Gesetz jedenfalls ausdrücklich eine Versäumnisentscheidung nicht verbietet (vgl. etwa § 130 Abs. 2 FamFG) und überwiegend in der Rechtsprechung und Literatur der Erlass eines Versäumnisurteils für zulässig erachtet wird (z.B. KG NJW-RR 1989, 455 f. [juris Rn. 14]; Staudinger/Olshausen, BGB (2021) § 2342 Rn. 6 m.w.N.; Bauer, Der Erbunwürdigkeitsprozess, 2007, Rn. 281 ff., 288; Muscheler, ZEV 2009, 101, 105; Skibbe, ZEV 1995, 459; vgl. auch OLG Düsseldorf ErbR 2020, 354, 356 f. [juris Rn. 73], das die Bindung des Nachlassgerichts an ein Versäumnisurteil aus einem Erbunwürdigkeitsprozess ohne die Erwägung einer Urteilsnichtigkeit bejaht).

  • OLG Köln, 27.04.2022 - 2 Wx 72/22

    Beschwerde gegen die Feststellung der erforderlichen Tatsachen zur Begründung

    Nach ganz herrschender Meinung ist das Nachlassgericht innerhalb der Grenzen der Rechtskraft an ein rechtskräftiges Urteil über die Feststellung des Erbrechts gebunden (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 334; OLG Frankfurt a.M., ErbR 2016, 464 m.w.N.; OLG Düsseldorf ErbR 2020, 354 m.w.N.; Staudinger/ Herzog, BGB, Neubearbeitung 2016, § 2353 Rn. 386; MünchKomm/Leipold, BGB, 8. Auflage 2020, § 1922 Rn. 224).

    Daraus folgt, dass Ergebnisse, die aufgrund abweichender Prinzipien der einen Verfahrensordnung zustande gekommen sind, in einem Verfahren nach der anderen Verfahrensordnung beachtet werden müssen (OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Düsseldorf ErbR 2020, 354).

  • AG Köln, 26.01.2022 - 33 VI 118/19
    Das Nachlassgericht ist aufgrund der Existenz des Instituts der Rechtskraft an die Feststellung der Erbunwürdigkeit aufgrund des Versäumnisurteils des Landgerichts Köln jedenfalls dann gebunden, wenn - wie hier - die Parteien des Zivilprozesses mit den am Erbscheinsverfahren beteiligten Erbprätendenten identisch sind (Keidel-Zimmermann, FamFG, 19. Aufl., § 352e Rz. 65 m.w.N., siehe auch mit ausführlicher Begründung OLG Frankfurt vom 07.05.2015 - 20 W3 71/13 und OLG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Wx 34/16).

    Es läge sonst in der Hand des Schuldners einer Erbunwürdigkeitsklage, die Bindungswirkung des Klageverfahrens zu umgehen (OLG Düsseldorf, - 3 Wx 34/16- Rz. 72).

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