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   OLG Düsseldorf, 08.02.2023 - Verg 17/22   

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https://dejure.org/2023,8609
OLG Düsseldorf, 08.02.2023 - Verg 17/22 (https://dejure.org/2023,8609)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.02.2023 - Verg 17/22 (https://dejure.org/2023,8609)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Februar 2023 - Verg 17/22 (https://dejure.org/2023,8609)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eignung erst zum Leistungsbeginn! (VPR 2023, 50)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Vorgabe in den Vergabeunterlagen: Eignung erst zum Leistungsbeginn! (IBR 2023, 302)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2024, 170
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • VK Bund, 25.03.2022 - VK 2-10/22

    Wirksame, aber rechtswidrige Absenkung von Eignungsanforderung während des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2023 - Verg 17/22
    Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 25.02.2022 (VK 2 - 10/22) aufgehoben .

    Die Antragstellerin beantragt, 1. den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 25.03.2022 (VK 2 - 10/22) im Tenor zu 1. Satz 2 aufzuheben und der Antragsgegnerin aufzugeben, bei fortbestehender Vergabeabsicht die Angebotsprüfung und -wertung unter Ausschluss des Angebots der Beigeladenen - hilfsweise: unter erneuter Prüfung und Entscheidung über einen Ausschluss des Angebots der Beigeladenen - unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats zu wiederholen;.

    den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 25.03.2022 (VK 2 - 10/22) im Tenor zu 1. Satz 2 aufzuheben und die Vergabekammer zu verpflichten, über die weiteren geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Rechtsverletzung und Verhinderung einer Schädigung der betroffenen Interessen der Antragstellerin unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu entscheiden;.

    den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 25.03.2022 (VK 2 - 10/22) im Tenor zu 1. unter der Maßgabe abzuändern, dass festgestellt wird, dass eine Verletzung der Rechte der Antragstellerin vorgelegen hat;.

    den Kostenausspruch im Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 25.03.2022 (VK 2 - 10/22) im Tenor zu 3. und 4. unter der Maßgabe abzuändern, dass die Antragsgegnerin und die Beigeladene jeweils zur Hälfte die Kosten des Nachprüfungsverfahrens (Gebühren und Auslagen) und die der Antragstellerin zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Nachprüfungsverfahren entstandenen notwendigen Aufwendungen sowie im Übrigen ihre eigenen Kosten und Aufwendungen jeweils selbst tragen.

    Die Beigeladene beantragt, 1. den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 25.03.2022 (VK 2 - 10/22) aufzuheben;.

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 35/15

    Ausschließung eines Angebots wegen unterbliebener Vorlage nachgeforderter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2023 - Verg 17/22
    Auch bei den Bildaufnahmen handelt es sich um "Unterlagen" im Sinne des § 16a EU Abs. 1 VOB/A. Diese sind (sonstige) Nachweise im Sinne des § 48 Abs. 1 VgV bzw. § 16a EU Abs. 1 VOB/A. Der Begriff der Erklärungen und Nachweise ist weit auszulegen (vgl. nur Senat, Beschl. v. 21.10.2015 - VII Verg 35/15, ZfBR 2016, 192).

    Daher kann bereits bei ganz geringfügigen materiell-inhaltlichen Auswirkungen eine Unterlage nicht mehr nur als "formal fehlerhaft" eingestuft werde (vgl. Senat, Beschl. v. 12.09.2012 - VII Verg 108/11 zu § 19 Abs. 2 VOL/A (2009); Senat, Beschl. v. 21.10.2015 - VII Verg 35/15 Rn 24, NZBau 2016, 61; OLG München, Beschl. v. 17.09.2015 - Verg 3/15, ZfBR 2015, 809, 812; Steck , in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl., § 56 VgV Rn 21).

    Gemäß der Intention der VOB/A-EU, Angebotsausschlüsse aus lediglich formalen Gründen nach Möglichkeit zu vermeiden, darf der öffentliche Auftraggeber Angebote, die bei Vorliegen formaler Mängel jedenfalls im Sinn von § 13 EU Abs. 1 Nr. 4, § 16 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A wegen widersprüchlicher Angaben (Erklärungen oder Nachweise) an sich "ausschlusswürdig" sind, nicht ohne Weiteres von der Wertung ausnehmen, ohne das von einem Ausschluss bedrohte Bieterunternehmen zuvor zu einer Aufklärung über den Inhalt des Angebots aufgefordert und ihm Gelegenheit gegeben zu haben, den Tatbestand der Widersprüchlichkeit nachvollziehbar auszuräumen (Senat, Beschl. v. 21.10.2015 - VII Verg 35/15).

    Dies folgt nicht nur aus dem Gebot der Transparenz, sondern auch daraus, dass der Auftraggeber Bietern zudem die Rechtsfolge einer unterbleibenden Mitwirkung, nämlich einen drohenden Angebotsausschluss nach § 15 EU Abs. 2 VOB/A, nachhaltig vor Augen zu führen hat, um sie zu der gebotenen Mitwirkung anzuhalten (Senat, Beschl. v. 21.10.2015 - VII Verg 35/15 Rn 25 ff., NZBau 2016, 61).

  • OLG München, 17.09.2015 - Verg 3/15

    S-Bahn Nürnberg: Noch ist nicht entschieden, wer den Zuschlag bei der Vergabe von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2023 - Verg 17/22
    Daher kann bereits bei ganz geringfügigen materiell-inhaltlichen Auswirkungen eine Unterlage nicht mehr nur als "formal fehlerhaft" eingestuft werde (vgl. Senat, Beschl. v. 12.09.2012 - VII Verg 108/11 zu § 19 Abs. 2 VOL/A (2009); Senat, Beschl. v. 21.10.2015 - VII Verg 35/15 Rn 24, NZBau 2016, 61; OLG München, Beschl. v. 17.09.2015 - Verg 3/15, ZfBR 2015, 809, 812; Steck , in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl., § 56 VgV Rn 21).

    Aufklärungsmaßnahmen dürfen nur zur Abklärung bestehender Zweifelsfragen, nicht aber zur Abänderung des Angebots führen, weil sonst der Gleichbehandlungsgrundsatz (§ 97 Abs. 2 GWB) nicht gewahrt werden würde (OLG München, Beschl. v. 17.09.2015 - Verg 3/15, juris - Rn 168, 195; OLG Naumburg, Beschl. v. 23.02.2012 - 2 Verg 15/11, jurs - Rn 57 f.; OLG München, Beschl. v. 2.9.2010 - Verg 17/10).

    Das gilt auch für nachgereichte Unterlagen, die nicht unmittelbar das Angebot selbst, aber Eignungsnachweise betreffen (OLG München, Beschl. v. 17.09.2015 - Verg 3/15, juris - Rn 168, 195).

  • OLG Düsseldorf, 04.02.2013 - Verg 52/12

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Erfüllung der Eignungskriterien

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2023 - Verg 17/22
    Andernfalls würde dem Bieter in nicht zumutbarer Weise abverlangt, weitreichende Dispositionen auf die bloße Vermutung eines Zuschlags zu treffen (Senat, Beschl. v. 04.02.2013 - VII-Verg 52/12 - juris, Rn. 10; Kadenbach , in Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 4. Aufl. 2018, § 122 GWB).

    Lediglich die Eignung des Bieters, insbesondere der Umstand, dass er zu den ausgeschriebenen Leistungen in der Lage sein wird, muss im Zeitpunkt der Vergabeentscheidung geklärt sein und in diesem Zeitpunkt bejaht werden können (Senat, Beschl. v. 12.06.2019 - VII Verg 52/18, juris, Rn 47; Senat, Beschl. v. 04.02.2013 - VII-Verg 52/12, juris, Rn. 9; Senat Beschl. v. 05.07.2006, VII-Verg 25/05, juris, Rn 22).

  • BGH, 03.04.2012 - X ZR 130/10

    Straßenausbau

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2023 - Verg 17/22
    Aus ihnen muss für Bieter eindeutig und unmissverständlich hervorgehen, was von ihnen verlangt wird (BGH, Urt. v. 15.01.2013, X ZR 155/10, NZBau 2013, 319 Rn 7; BGH, Urt. v. 03.04.2012, X ZR 130/10, NZBau 2012, 513 Rn 9).

    Die Vergabestellen trifft die Pflicht, die Vergabeunterlagen klar und eindeutig zu formulieren und Widersprüchlichkeiten zu vermeiden (BGH, Urt. v. 03.04.2012, X ZR 130/10, NZBau 2012, 513 Rn 9).

  • OLG Düsseldorf, 26.07.2018 - Verg 28/18

    Referenzen beziehen sich nicht auf Projekte, sondern auf Leistungen!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2023 - Verg 17/22
    Der Auftragnehmer muss, sofern sich der öffentliche Auftraggeber nicht in der Bekanntmachung einen anderen Zeitpunkt vorbehält, was vorliegend nicht der Fall ist, in der Regel erst zum Zeitpunkt der Leistungserbringung über die eignungsrelevanten Mittel verfügen und das benötigte Personal einstellen (vgl. Senat, Beschl. v. 12.06.2019 - VII Verg 52/18, juris, Rn 47; Senat, Beschl. v. 26.07.2018 - VII-Verg 28/18 - juris, Rn. 45; Dittmann , in: Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VgV, 2. Aufl., § 57 Rn. 125).
  • OLG Naumburg, 23.02.2012 - 2 Verg 15/11

    Nebenangebot III - Vergabeverfahren: Pflicht des Auftraggebers zur Nachforderung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2023 - Verg 17/22
    Aufklärungsmaßnahmen dürfen nur zur Abklärung bestehender Zweifelsfragen, nicht aber zur Abänderung des Angebots führen, weil sonst der Gleichbehandlungsgrundsatz (§ 97 Abs. 2 GWB) nicht gewahrt werden würde (OLG München, Beschl. v. 17.09.2015 - Verg 3/15, juris - Rn 168, 195; OLG Naumburg, Beschl. v. 23.02.2012 - 2 Verg 15/11, jurs - Rn 57 f.; OLG München, Beschl. v. 2.9.2010 - Verg 17/10).
  • OLG München, 05.11.2009 - Verg 13/09

    Vergabeverfahren: Notwendige Trennung von formaler und materieller

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2023 - Verg 17/22
    Dem öffentlichen Auftraggeber steht ein Beurteilungsspielraum zu, der von den Nachprüfungsinstanzen nur daraufhin überprüft werden kann, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten worden ist, ob der Auftraggeber die von ihm selbst aufgestellten Bewertungsvorgaben beachtet hat, der zugrunde gelegte Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt worden ist, keine sachwidrigen Erwägungen angestellt worden sind und nicht gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen worden ist (vgl. Senat, Beschl. v. 05.09.2018 - VII Verg 14/18; OLG München, Beschl. v. 05.11.2009, Verg 13/09, juris Rn. 69; Dittmann , in: Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VgV, § 57 VgV Rn. 120 nwN).
  • OLG Düsseldorf, 28.11.2005 - Verg 25/05

    Höhe der Geschäftsgebühr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2023 - Verg 17/22
    Lediglich die Eignung des Bieters, insbesondere der Umstand, dass er zu den ausgeschriebenen Leistungen in der Lage sein wird, muss im Zeitpunkt der Vergabeentscheidung geklärt sein und in diesem Zeitpunkt bejaht werden können (Senat, Beschl. v. 12.06.2019 - VII Verg 52/18, juris, Rn 47; Senat, Beschl. v. 04.02.2013 - VII-Verg 52/12, juris, Rn. 9; Senat Beschl. v. 05.07.2006, VII-Verg 25/05, juris, Rn 22).
  • OLG München, 22.11.2012 - Verg 24/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit eines atypischen Nachprüfungsantrags;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2023 - Verg 17/22
    Es ist grundsätzlich Sache der Vergabestelle, in welchem Umfang und wie sie die Plausibilität der Bieterangaben überprüft (OLG München, Beschl. v. 22.11.2012 - Verg 24/12, juris - Rn 92).
  • OLG München, 02.09.2010 - Verg 17/10

    Vergabeverfahren: Umfang der Aufklärungspflicht der Vergabestelle

  • BGH, 18.03.2014 - X ZB 12/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Streitwertbemessung für ein Beschwerdeverfahren

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 52/17

    Vergabeverfahren um Anbaurechte von Cannabis zu medizinischen Zwecken

  • BGH, 15.01.2013 - X ZR 155/10

    Parkhaussanierung

  • OLG Düsseldorf, 13.12.2017 - Verg 19/17

    Anforderungen an die Bestimmtheit der Angaben in Vergabeunterlagen

  • OLG Düsseldorf, 12.09.2012 - Verg 108/11

    Zulässigkeit der Beschränkung vorzulegender Referenzen auf drei bei der Vergabe

  • VK Bund, 31.05.2023 - VK 1-35/23

    Durchführung des Schleusendeckdienstes an einer Seeschleuse: Rügepräklusion,

    Bei der Eignungsprüfung steht einem öffentlichen Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zu, der eingeschränkt nur daraufhin überprüft werden kann, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten worden ist, ob der Auftraggeber die von ihm selbst aufgestellten Bewertungsvorgaben beachtet hat, der zugrunde gelegte Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt worden ist, keine sachwidrigen Erwägungen angestellt worden sind und nicht gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen worden ist (std. Rechtsprechung, vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. März 2023, VII-Verg 17/22 m.z.N.).

    Gefordert waren nur Eigenerklärungen (was vergaberechtskonform ist, weil die zur Auftragsausführung erforderlichen Mitarbeiter, Geräte etc. tatsächlich erst bei Auftragsbeginn vorliegen müssen, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Februar 2023, VII-Verg 17/22 m.w.N.).

  • LG Bonn, 26.10.2022 - 1 O 161/22

    Unterlassungsanspruch setzt Vergaberechtsverstoß voraus!

    Die Verfügungsbeklagte führte im Jahr 2021 ein Vergabeverfahren (WI-Baggerungen Elbe, Nebenbereiche und andere Reviere 0000-00, Los 0) über Wasserinjektions-Baggerungen in der Elbe durch, welches Gegenstand eines beim Oberlandesgericht Düsseldorf anhängigen sofortigen Beschwerdeverfahrens ist (Az.: VII-Verg 17/22).
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