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   OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - VI-3 Kart 186/15 (V)   

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https://dejure.org/2017,10056
OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - VI-3 Kart 186/15 (V) (https://dejure.org/2017,10056)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.03.2017 - VI-3 Kart 186/15 (V) (https://dejure.org/2017,10056)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. März 2017 - VI-3 Kart 186/15 (V) (https://dejure.org/2017,10056)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Verlängerung der Frist zur Anzeige der Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts gegenüber der Bundesnetzagentur

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Verlängerung der Frist zur Anzeige der Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts gegenüber der Bundesnetzagentur

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zu den Sorgfaltspflichten bei der Anzeige eines individuellen Netzentgelts gem. § 19 StromNEV

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StromNEV § 19 Abs. 2 S. 11 und 12
    Voraussetzungen der Verlängerung der Frist zur Anzeige der Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts gegenüber der Bundesnetzagentur

  • rechtsportal.de

    StromNEV § 19 Abs. 2 S. 11 und 12
    Voraussetzungen der Verlängerung der Frist zur Anzeige der Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts gegenüber der Bundesnetzagentur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.10.1993 - 6 C 10.92

    Schulbeförderungskosten - Art. 20 Abs. 3 GG, zur Vereinbarkeit von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - 3 Kart 186/15
    Eine Verlängerung ist danach insbesondere möglich, wenn es unbillig wäre, die durch den Fristablauf eingetretenen Rechtsfolgen bestehen zu lassen (§ 31 Abs. 7 S. 2 VwVfG; vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 22.10.1993, 6 C 10/92, Rn. 19 (juris)).
  • BVerfG, 23.04.1991 - 2 BvR 150/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - 3 Kart 186/15
    Die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht dürfen angesichts der Bedeutung der Wiedereinsetzung für den verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtsschutz der Betroffenen jedoch nicht überspannt werden (BVerfG NJW 1991, 2208; Klemm, NVwZ 1989, 104; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 15. Auflage, § 32 Rn. 20).
  • BVerwG, 05.02.1990 - 9 B 506.89

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Abfassung einer Klage in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - 3 Kart 186/15
    Verschulden in diesem Sinne liegt dann vor, wenn der Betroffene bzw. sein Vertreter die gebotene und nach den Umständen zumutbare Sorgfalt nicht eingehalten, das heißt diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die für einen gewissenhaften, seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrenden Verfahrensbeteiligten geboten ist und ihm nach den gesamten Umständen zuzumuten war (BVerwG NJW 1990, 3103).
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - 3 Kart 24/14

    Rechtmäßigkeit der Anzeigefrist gem. Tenorziff. 4 der Festlegung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - 3 Kart 186/15
    Bei dieser Frist handelt es sich um eine behördliche Verfahrensfrist ohne materiell-rechtliche Ausschlusswirkungen, die grundsätzlich verlängert werden kann (Beschluss des Senats v. 01.07.2015, Az.: VI-3 Kart 24/14 (V), S. 9, 11).
  • OLG Düsseldorf, 01.04.2020 - 3 Kart 779/19
    Gleiches gilt, wenn der Letztverbraucher es versäumt hat, die vom Netzbetreiber für die Berechnung des individuellen Netzentgeltes vorgelegten Unterlagen und die darauf beruhende Berechnung des individuellen Netzentgeltes nachzuprüfen, wobei er eine etwaige Verweigerung der Vorlage der Unterlagen durch den Netzbetreiber im Rahmen eines besonderen Missbrauchsverfahrens nach § 31 EnWG überprüfen lassen könne (Senat, Beschluss vom 08.03.2017, VI-3 Kart 186/15 [V], Rn. 38 ff., bei juris).

    Die Vielzahl ungeklärter Rechtsfragen geht dabei auf die zahlreichen grundlegenden Änderungen, die § 19 Abs. 2 StromNEV in den Jahren 2011 bis 2013 erfahren hat, zurück und ist dem Senat aus zahlreichen vor ihm geführten Streitverfahren bekannt (zu der im Jahr 2014 diesbezüglich bestehenden Rechtsunsicherheit auch Voß, Abgelehnte Verlängerung der Anzeigefrist für individuelles Netzentgelt nach § 19 Abs. 2 S. 2 StromNEV rechtmäßig, IR 2017, 156, 158).

  • OLG Düsseldorf, 08.05.2019 - 3 Kart 497/18

    Individuelle Netzentgeltvereinbarung unter Zugrundelegung eines physikalischen

    Bei dieser Frist handelt es sich um eine behördliche Verfahrensfrist ohne materiell-rechtliche Ausschlusswirkungen, die grundsätzlich verlängert werden kann (Beschluss des Senats v. 01.07.2015, Az.: VI-3 Kart 24/14 (V), S. 9, 11; vgl. auch Beschluss vom 08.03.2017, VI-3 Kart 186/15 Rn. 25 ff. juris).
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2017 - 3 Kart 89/16
    Eine solche Erklärung kann der Letztverbraucher indes nur abgeben, wenn er sich auch des Inhalts seiner Erklärung bewusst ist und die Richtigkeit der Berechnung überprüft hat (vgl. hierzu bereits Senat, Beschluss vom 08.03.2017, VI-3 Kart 186/15 (V), Rn. 40 bei juris mit ausführlicher Begründung).
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