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   OLG Düsseldorf, 08.04.2014 - III-2 RVs 35/14   

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https://dejure.org/2014,6667
OLG Düsseldorf, 08.04.2014 - III-2 RVs 35/14 (https://dejure.org/2014,6667)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.04.2014 - III-2 RVs 35/14 (https://dejure.org/2014,6667)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. April 2014 - III-2 RVs 35/14 (https://dejure.org/2014,6667)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersetzung eines Eröffnungsbeschlusses durch Aufrechterhalten eines Haftbefehls nebst gleichzeitiger Bestimmung eines Termins zur Durchführung der Hauptverhandlung

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 329 Abs. 1; StPO § 203; StPO § 207 Abs. 1
    Ersetzung eines Eröffnungsbeschlusses durch Aufrechterhalten eines Haftbefehls nebst gleichzeitiger Bestimmung eines Termins zur Durchführung der Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der "versteckte” Eröffnungsbeschluss

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Eröffnungsbeschluss ... ist auch ein Eröffnungsbeschluss!

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer allein auf die Sachrüge gestützten Revision gegen ein Verwerfungsurteil

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.12.2000 - 2 StR 56/00

    Zulässigkeit einer Revision gegen ein Berufungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.04.2014 - 2 RVs 35/14
    Nach allgemeiner Auffassung, die der Senat teilt, ist die allein auf die Sachrüge gestützte Revision, die sich gegen ein nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO ergangenes Verwerfungsurteil richtet, zulässig und führt zu der Prüfung, ob die Verfahrensvoraussetzungen vorliegen oder Verfahrenshindernisse bestehen (vgl. statt vieler: BGH NJW 1967, 1476; NJW 2001, 1509; OLG Köln NJW 2001, 1223; OLG Celle NStZ-RR 2012, 75).

    Denn es besteht im Falle des § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO kein Grund für eine Einschränkung des Grundsatzes, dass bei einem zulässigen Rechtsmittel die Verfahrensvoraussetzungen - und zwar von Amts wegen - vorrangig zu prüfen sind (vgl. BGH NJW 2001, 1509, 1511).

  • OLG Köln, 12.12.2000 - Ss 446/00

    Rüge der Verletzung des § 329 StPO ausschließlich mit Hilfe einer Verfahrensrüge

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.04.2014 - 2 RVs 35/14
    Nach allgemeiner Auffassung, die der Senat teilt, ist die allein auf die Sachrüge gestützte Revision, die sich gegen ein nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO ergangenes Verwerfungsurteil richtet, zulässig und führt zu der Prüfung, ob die Verfahrensvoraussetzungen vorliegen oder Verfahrenshindernisse bestehen (vgl. statt vieler: BGH NJW 1967, 1476; NJW 2001, 1509; OLG Köln NJW 2001, 1223; OLG Celle NStZ-RR 2012, 75).
  • BGH, 03.04.2012 - 2 StR 46/12

    Verfahrenshindernis und Verfahrenseinstellung wegen eines fehlenden schriftlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.04.2014 - 2 RVs 35/14
    Das Fehlen des erforderlichen Eröffnungsbeschlusses stellt ein in der Revisionsinstanz nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis dar (vgl. BGH NStZ 1987, 239; NStZ 2012, 583) und hätte die Einstellung des Verfahrens hinsichtlich der beiden Betäubungsmitteldelikte zur Folge.
  • OLG Celle, 31.05.2011 - 32 Ss 187/10

    Beginn der Verjährung hinsichtlich der Tathandlungen des Lagerns und Ablagerns

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.04.2014 - 2 RVs 35/14
    Nach allgemeiner Auffassung, die der Senat teilt, ist die allein auf die Sachrüge gestützte Revision, die sich gegen ein nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO ergangenes Verwerfungsurteil richtet, zulässig und führt zu der Prüfung, ob die Verfahrensvoraussetzungen vorliegen oder Verfahrenshindernisse bestehen (vgl. statt vieler: BGH NJW 1967, 1476; NJW 2001, 1509; OLG Köln NJW 2001, 1223; OLG Celle NStZ-RR 2012, 75).
  • BGH, 09.01.1987 - 3 StR 601/86

    Verfahrenseinstellung mangels wirksamen Eröffnungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.04.2014 - 2 RVs 35/14
    Das Fehlen des erforderlichen Eröffnungsbeschlusses stellt ein in der Revisionsinstanz nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis dar (vgl. BGH NStZ 1987, 239; NStZ 2012, 583) und hätte die Einstellung des Verfahrens hinsichtlich der beiden Betäubungsmitteldelikte zur Folge.
  • BGH, 06.06.1967 - 5 StR 147/67

    Zulässigkeit einer allgemeinen Sachrüge gegen eine aufgrund Nichterscheinens des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.04.2014 - 2 RVs 35/14
    Nach allgemeiner Auffassung, die der Senat teilt, ist die allein auf die Sachrüge gestützte Revision, die sich gegen ein nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO ergangenes Verwerfungsurteil richtet, zulässig und führt zu der Prüfung, ob die Verfahrensvoraussetzungen vorliegen oder Verfahrenshindernisse bestehen (vgl. statt vieler: BGH NJW 1967, 1476; NJW 2001, 1509; OLG Köln NJW 2001, 1223; OLG Celle NStZ-RR 2012, 75).
  • OLG Hamm, 05.12.1989 - 1 Ss 604/89

    Wirksamer Eröffnungsbeschluß; Entscheidung über die Fortdauer der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.04.2014 - 2 RVs 35/14
    Die Umstände, die in dem Protokoll, das der Strafrichter unterzeichnet hat, schriftlich niedergelegt wurden, erfüllen gleichzeitig die Merkmale eines Eröffnungsbeschlusses (vgl. OLG Hamm NStZ 1990, 146).
  • OLG Köln, 04.02.2020 - 1 RVs 240/19

    Verwerfungsurteil, fehlender Eröffnungsbeschluss, Sachrüge

    Dies entspricht auch der Rechtsmeinung derjenigen Oberlandesgerichte, die sich seither mit der genannten Rechtsfrage zu befassen hatten (OLG Hamm B. v. 25.10.2016 - III-3 RVs 72/16 - zitiert nach Juris [Verjährung]; OLG Düsseldorf B. v. 08.04.2014 III-2 RVs 35/14 = BeckRS 2014, 7811 [Frage des Vorliegens einer Eröffnungsentscheidung]; OLG Hamburg NJW 2012, 631 [unwirksame Anklage]; OLG Celle NStZ-RR 2012, 75 [parallele Situation der Sprungrevision gegen ein Verwerfungsurteil gemäß § 412 StPO - Verjährung]; OLG Celle NStZ 2008, 118 [Verfahrenseinstellung gemäß § 154 Abs. 2 StPO]; s. weiter OLG Bamberg B. v. 19.01.2012 - 2 Ss OWi 1545/11= BeckRS 2012, 26002).
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