Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.04.2020 - 27 U 9/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,34411
OLG Düsseldorf, 08.04.2020 - 27 U 9/19 (https://dejure.org/2020,34411)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.04.2020 - 27 U 9/19 (https://dejure.org/2020,34411)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. April 2020 - 27 U 9/19 (https://dejure.org/2020,34411)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,34411) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 332/12

    Rechtmäßigkeit der Festlegung BK 8-12-019 der Bundesnetzagentur betreffend

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.04.2020 - 27 U 9/19
    Mit Beschluss vom 28.04.2015 - VI-3 Kart 332/12 (V) - hob der 3. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf den Beschluss der Beschlusskammer 8 der BNetzA vom 30.10.2012 (BK8-12-019) auf.

    Danach sollten in Reaktion auf die Entscheidung des 3. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 28.04.2015 - VI-3 Kart 332/12 (V) - Einzelheiten zur Angemessenheit der Vergütung für Redispatchmaßnahmen gesetzlich geregelt werden.

    Darauf hat bereits der 3. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf in seinem Beschluss vom 28.04.2015 - VI-3 Kart 332/12 (V) - in Klarstellung der missverständlichen Festlegung der Beschlusskammer 8 der BNetzA im Beschluss vom 30.10.2012 (BK8-12-019) - zutreffend hingewiesen (vgl. S. 27 des amtl. Umdrucks, Anlage K 3).

  • LG Düsseldorf, 25.02.2019 - 14d O 4/16
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.04.2020 - 27 U 9/19
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 14d Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 25.02.2019 (14d O 4/16) teilweise abgeändert.

    Die Klägerin beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 25.02.2019, Az. 14d O 4/16, 1. die Beklagte zu verurteilen, an sie 25.859.124,12 EUR nebst Zinsen i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz.

  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 67/18

    Erfolgshonorar für Versicherungsberater - Vereinbarung eines beratungsrechtlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.04.2020 - 27 U 9/19
    Nicht entscheidend sind demgegenüber die subjektiven Vorstellungen der am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten, die im Gesetzeswortlaut keinen Niederschlag gefunden haben (BGH, Urteil vom 06.06.2019 - I ZR 67/18, zitiert nach juris, Tz. 66).
  • BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 22/89

    Vollstreckung aus einem Prozessvergleich - Erhebung einer Stufenklage gerichtet

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.04.2020 - 27 U 9/19
    Selbst wenn dies von ihr so beabsichtigt gewesen ist, ist der Senat nicht gehindert, aus den vorstehenden Gründen sogleich die gesamte Klage abzuweisen (vgl. BGH, Urteil vom 13.12.1989 - IVb ZR 22/89, zitiert nach juris, Tz. 8).
  • BGH, 05.11.2019 - XI ZR 650/18

    Widerrufsinformationen in mit Kfz-Kaufverträgen verbundenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.04.2020 - 27 U 9/19
    Dies gilt umso mehr, als für die Auslegung einer Gesetzesvorschrift der in dieser zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers maßgeblich ist, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den diese gestellt ist (BGH, Urteil vom 05.11.2019 - XI ZR 650/18, zitiert nach juris, Tz. 30).
  • BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 3/95

    Auskunftspflicht des Handelsvertreters über Geschäfte mit Konkurrenzunternehmen;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.04.2020 - 27 U 9/19
    Der Zulässigkeit der damit weiterhin rechtshängigen Feststellungswiderklage steht hier jedenfalls ihre Subsidiarität gegenüber der Leistungs- und Stufenklage entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 03.04.1996 - VIII ZR 3/95, zitiert nach juris, Tz. 40), welche die Beklagte mit ihren Widerklageanträgen zu 2. und 3. im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat noch erhoben hat.
  • BGH, 30.09.2011 - V ZR 17/11

    Störung der Geschäftsgrundlage: Verweigerung der Mitwirkung an der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.04.2020 - 27 U 9/19
    Da die Beklagte der von der Klägerin begehrten Vertragsanpassung, zu der sie verpflichtet wäre, entgegentritt, kann die Klägerin unmittelbar auf die aus der Vertragsanpassung folgende Leistung klagen (vgl. BGH, Urteil vom 30.09.2011 - V ZR 17/11, zitiert nach juris, Tz. 34; Greger, in: Zöller, ZPO, 33. Aufl., § 253 Rn. 13c).
  • BGH, 17.09.2009 - I ZR 43/07

    Zur Auslegung von Lizenzverträgen - "Der Name der Rose"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.04.2020 - 27 U 9/19
    Daraus folgt, dass es der vom BKartA für notwendig gehaltenen Vertragsänderung, zu der es ungeachtet der von den Parteien wiederholt praktizierten Vergütungsabrechnung nach dem hypothetischen Quotenmodell wegen der qualifizierten Schriftformklausel der Ziffer 14. des Redispatchvertrags hier wohl nicht gekommen ist (vgl. auch BGH, Urteil vom 17.09.2009 - I ZR 43/07, zitiert nach juris, Tz. 21 f.; Urteil vom 02.06.1976 - VIII ZR 97/74, zitiert nach juris, Tz. 48), nicht bedurfte.
  • BGH, 31.10.1995 - XI ZR 6/95

    Haftung der Spielbank für die unterlassene Überwachung einer auf eigenen Wunsch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.04.2020 - 27 U 9/19
    Angesichts dessen kann dahinstehen, ob bereits der Grundsatz einer nach beiden Seiten interessengerechten Auslegung, der bezweckt, eine Vereinbarung auf einen vertretbaren Sinngehalt zurückzuführen (BGH, Urteil vom 17.12.2009 - IX ZR 214/08, zitiert nach juris, Tz. 14; Urteil vom 31.10.1995 - XI ZR 6/95, zitiert nach juris, Tz. 8), dazu führt, dass der Wortlaut der Ziffer 4.1 teleologisch dahingehend zu reduzieren ist, dass die Klägerin bei der Abrechnung auch diejenigen Strommengen bei der Gesamtstrommenge zu berücksichtigen hat, welche sie entgegen ihrer vertraglichen Verpflichtung aus Ziffern 2. und 3.1.
  • BGH, 02.06.1976 - VIII ZR 97/74

    Treuwidrigkeitseinwand gegenüber vereinbarter Schriftform

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.04.2020 - 27 U 9/19
    Daraus folgt, dass es der vom BKartA für notwendig gehaltenen Vertragsänderung, zu der es ungeachtet der von den Parteien wiederholt praktizierten Vergütungsabrechnung nach dem hypothetischen Quotenmodell wegen der qualifizierten Schriftformklausel der Ziffer 14. des Redispatchvertrags hier wohl nicht gekommen ist (vgl. auch BGH, Urteil vom 17.09.2009 - I ZR 43/07, zitiert nach juris, Tz. 21 f.; Urteil vom 02.06.1976 - VIII ZR 97/74, zitiert nach juris, Tz. 48), nicht bedurfte.
  • BGH, 17.12.2009 - IX ZR 214/08

    Insolvenz einer Personal-Service-Agentur und Fallpauschale der BfA

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht