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   OLG Düsseldorf, 08.05.2009 - I-22 U 184/08   

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https://dejure.org/2009,4898
OLG Düsseldorf, 08.05.2009 - I-22 U 184/08 (https://dejure.org/2009,4898)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.05.2009 - I-22 U 184/08 (https://dejure.org/2009,4898)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Mai 2009 - I-22 U 184/08 (https://dejure.org/2009,4898)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten des Architekten i.R.d. Bauüberwachung; Überwachung der Verfüllung der Arbeitsräume

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 635 a.F.
    Pflichten des Architekten im Rahmen der Bauüberwachung; Überwachung der Verfüllung der Arbeitsräume

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mangelnde Bauaufsicht d. Architekten dem Bauherrn nicht zurechenbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erdbauunternehmer haftet für untaugliches Verfüllmaterial! (IBR 2010, 446)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wie weit reicht die Überwachungspflicht eines technischen Baubetreuers? (IBR 2010, 32)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 646
  • BauR 2011, 1192
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Düsseldorf, 29.01.1999 - 22 U 168/98

    Haftung des Architekten für Planungsfehler bei falscher Drehrichtung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2009 - 22 U 184/08
    Der Auftraggeber eines Werkvertrags, dem wegen eines Werkmangels gegen den Unternehmer ein Schadensersatzanspruch nach § 635 BGB a. F. zusteht, kann das mangelhafte Werk ohne Beeinträchtigung des auf die Mängelbeseitigungskosten gerichteten Schadensersatzanspruchs veräußern (vgl. BGH Urteil vom 10.07.2008, Aktenzeichen VII ZR 16/07, zitiert nach juris, dort Rn. 15; Senat, Urteil vom 07.07.2006, Aktenzeichen 22 U 89/04, zitiert nach juris, dort Rn. 75; Senat, Urteil vom 29.01.1999, Aktenzeichen 22 U 168/98, zitiert nach juris, dort Rn. 11; BGH Urteil vom 06.11.1986, Aktenzeichen VII ZR 97/85, zitiert nach juris, Rn. 6 ff., 11).

    Etwaige Vereinbarungen zwischen der Klägerin und den Erwerbern wirken sich mithin auf den hier streitgegenständlichen Schadenersatzanspruch aus § 635 BGB a.F. nicht aus (vgl. dazu auch Senat 22 U 89/04, Rn. 76; 22 U 168/98, Rn. 11; BGH VII ZR 16/07 Rn. 15).

  • BGH, 10.07.2008 - VII ZR 16/07

    Anrechnung des Rückforderungsanspruchs des Bauträgers wegen überzahlter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2009 - 22 U 184/08
    Der Auftraggeber eines Werkvertrags, dem wegen eines Werkmangels gegen den Unternehmer ein Schadensersatzanspruch nach § 635 BGB a. F. zusteht, kann das mangelhafte Werk ohne Beeinträchtigung des auf die Mängelbeseitigungskosten gerichteten Schadensersatzanspruchs veräußern (vgl. BGH Urteil vom 10.07.2008, Aktenzeichen VII ZR 16/07, zitiert nach juris, dort Rn. 15; Senat, Urteil vom 07.07.2006, Aktenzeichen 22 U 89/04, zitiert nach juris, dort Rn. 75; Senat, Urteil vom 29.01.1999, Aktenzeichen 22 U 168/98, zitiert nach juris, dort Rn. 11; BGH Urteil vom 06.11.1986, Aktenzeichen VII ZR 97/85, zitiert nach juris, Rn. 6 ff., 11).

    Etwaige Vereinbarungen zwischen der Klägerin und den Erwerbern wirken sich mithin auf den hier streitgegenständlichen Schadenersatzanspruch aus § 635 BGB a.F. nicht aus (vgl. dazu auch Senat 22 U 89/04, Rn. 76; 22 U 168/98, Rn. 11; BGH VII ZR 16/07 Rn. 15).

  • OLG Düsseldorf, 07.07.2006 - 22 U 89/04

    Planungsmangel des Architekten wegen Nichtberücksichtigung der örtlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2009 - 22 U 184/08
    Der Auftraggeber eines Werkvertrags, dem wegen eines Werkmangels gegen den Unternehmer ein Schadensersatzanspruch nach § 635 BGB a. F. zusteht, kann das mangelhafte Werk ohne Beeinträchtigung des auf die Mängelbeseitigungskosten gerichteten Schadensersatzanspruchs veräußern (vgl. BGH Urteil vom 10.07.2008, Aktenzeichen VII ZR 16/07, zitiert nach juris, dort Rn. 15; Senat, Urteil vom 07.07.2006, Aktenzeichen 22 U 89/04, zitiert nach juris, dort Rn. 75; Senat, Urteil vom 29.01.1999, Aktenzeichen 22 U 168/98, zitiert nach juris, dort Rn. 11; BGH Urteil vom 06.11.1986, Aktenzeichen VII ZR 97/85, zitiert nach juris, Rn. 6 ff., 11).

    Etwaige Vereinbarungen zwischen der Klägerin und den Erwerbern wirken sich mithin auf den hier streitgegenständlichen Schadenersatzanspruch aus § 635 BGB a.F. nicht aus (vgl. dazu auch Senat 22 U 89/04, Rn. 76; 22 U 168/98, Rn. 11; BGH VII ZR 16/07 Rn. 15).

  • OLG Saarbrücken, 03.08.2004 - 4 U 470/03

    Wirtschaftliche Baubetreuung: Rechtliche Einordnung des Vertrages; Pflicht des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2009 - 22 U 184/08
    Diese Tätigkeit stellt sich nicht lediglich als Dienstleistung dar; vielmehr sollte mit Hilfe der Leistung des Beklagten die Errichtung eines plangerechten und mängelfreien Hauses erreicht werden ( anders als in dem vom OLG Saarbrücken entschiedenen Fall, in dem es ausschließlich um eine finanzielle Betereuung eines Bauvorhabens ging, Urteil vom 03.08.2004, Aktenzeichen 4 U 470/03 - 83, zitiert nach juris).
  • BGH, 18.04.2002 - VII ZR 70/01

    Berücksichtigung des Mitverschuldens des die Bauaufsicht führenden Architekten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2009 - 22 U 184/08
    Der Unternehmer kann daher dem Bauherrn nicht den Einwand mangelnder Bauaufsicht durch den Architekten entgegenhalten ( vgl. wie vor, Rn. 2458; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl. 2008, 6. Teil, Rn. 56; BGH NZBau 2002, 514).
  • LG Kiel, 10.06.2003 - 5 O 22/02

    Ansprüche auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Verspäteter Verkauf von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2009 - 22 U 184/08
    Unter dem 21.10.2002 leitete die Klägerin beim Landgericht Krefeld ein selbständiges Beweisverfahren gegen die Beklagte zu 1 ein (Aktenzeichen 5 O 22/02).
  • OLG Düsseldorf, 12.05.2000 - 22 U 191/99

    Bindung des Architekten an die Schlussrechnung; Verjährung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2009 - 22 U 184/08
    Im Übrigen übersieht der Beklagte zu 2, der für die Sowiesokosten darlegungs- und beweispflichtig ist (vgl. Senat Urteil vom 12.05.2000, Aktenzeichen 22 U 191/99, zitiert nach juris, dort Rn. 45; Werner/Pastor, a.a.O., Rn. 2477), dass bei der von dem Sachverständigen vorgeschlagenen Bauausführung lediglich der Teil des Bodenaushubs hätte entsorgt werden müssen, der im Bereich der Lichtschächte und den umliegenden Bereichen durch versickerungsfähiges Material ersetzt worden wäre.
  • BGH, 10.04.2003 - VII ZR 251/02

    Umfang der Mängelbeseitigungskosten; Hotelunterbringung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2009 - 22 U 184/08
    Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden (vgl. BGH Urteil vom 10.04.2003, Aktenzeichen VII ZR 251/02, zitiert nach juris, dort Rn. 17 zur Verpflichtung des Werkunternehmers auf Zahlung fiktiver Hotelkosten während der Dauer einer Mängelbeseitigung).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2009 - 22 U 184/08
    Die Hilfsaufrechnung ist, obgleich sie erstmals in der Berufungsbegründung erklärt worden ist, nicht verspätet im Sinne von § 531 Abs. 2 ZPO, da die der Aufrechnung zugrundeliegenden Tatsachen unstreitig sind (vgl. BGH Urteil vom 18.11.2004, Aktenzeichen IX ZR 229/03, zitiert nach juris, dort Rn. 14 ff.).
  • BGH, 06.11.1986 - VII ZR 97/85

    Schadensersatz nach Veräußerung des mangelhaften Bauwerks

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2009 - 22 U 184/08
    Der Auftraggeber eines Werkvertrags, dem wegen eines Werkmangels gegen den Unternehmer ein Schadensersatzanspruch nach § 635 BGB a. F. zusteht, kann das mangelhafte Werk ohne Beeinträchtigung des auf die Mängelbeseitigungskosten gerichteten Schadensersatzanspruchs veräußern (vgl. BGH Urteil vom 10.07.2008, Aktenzeichen VII ZR 16/07, zitiert nach juris, dort Rn. 15; Senat, Urteil vom 07.07.2006, Aktenzeichen 22 U 89/04, zitiert nach juris, dort Rn. 75; Senat, Urteil vom 29.01.1999, Aktenzeichen 22 U 168/98, zitiert nach juris, dort Rn. 11; BGH Urteil vom 06.11.1986, Aktenzeichen VII ZR 97/85, zitiert nach juris, Rn. 6 ff., 11).
  • BGH, 24.01.2008 - IX ZR 195/06

    Verjährungshemmung eines Prozesskostenhilfeantrags

  • BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 756/05

    Baugewerbe - Vermietung von Baumaschinen mit Bedienungspersonal

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