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   OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 22 U 34/00   

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https://dejure.org/2000,4187
OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 22 U 34/00 (https://dejure.org/2000,4187)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.09.2000 - 22 U 34/00 (https://dejure.org/2000,4187)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. September 2000 - 22 U 34/00 (https://dejure.org/2000,4187)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorbehalt bei der Abnahme; Vertragsstrafe; Abnahmetermin; Vertragsstrafenanspruch; Verwirkung; Vertragserfüllung

  • Judicialis

    BGB § 341; ; BGB § 345

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertragsstrafenvorbehalt zeitnah bei Abnahme; Beweislast für Verzögerung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 341 Abs. 3 § 345
    Anforderungen an den Vertragsstrafenvorbehalt bei Abnahme einer Leistung

Besprechungen u.ä. (2)

  • maas-anwaelte.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Reicht Vertragsstrafenvorbehalt vor Abnahme?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Reicht Vertragsstrafenvorbehalt vor Abnahme? (IBR 2001, 166)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1688
  • NZBau 2001, 91
  • BauR 2001, 112
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.01.1997 - XI ZR 42/96

    Zulässigkeit einer Rechtswahlvereinbarung; Rechtsfolgen der Verweigerung von der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 22 U 34/00
    In Individualvereinbarungen ist die Vereinbarung der Vertragsstrafe für den Fall bloßer Terminüberschreitung ohne Verschulden der Klägerin wirksam (vgl. BGH NJW-RR 1997, 686, 688 m.w.N.).
  • BGH, 31.03.1998 - VI ZR 391/96

    Vermögensschaden bei betrugsbedingter Zahlung an den falschen Gläubiger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 22 U 34/00
    Er ist allerdings im Anlagenbau gebräuchlich (vgl. BGH NJW-RR 1998, 916-917; NJW 1996, 250-253), insbesondere bei aus mehreren Teilen individuell für den Bedarf des Bestellers entwickelte und hergestellten Anlagen.
  • BGH, 25.10.1995 - VIII ZR 42/94

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines nicht zustande gekommenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 22 U 34/00
    Er ist allerdings im Anlagenbau gebräuchlich (vgl. BGH NJW-RR 1998, 916-917; NJW 1996, 250-253), insbesondere bei aus mehreren Teilen individuell für den Bedarf des Bestellers entwickelte und hergestellten Anlagen.
  • BGH, 04.11.1982 - VII ZR 11/82

    Abnahme: Anfechtung; Vorbehalt der Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 22 U 34/00
    Grundsätzlich ist der Begriff "bei der Annahme" in § 341 Abs. 3 BGB nach der Rechtsprechung des BGH eng auszulegen und der Vorbehalt bei der Abnahme auszusprechen, vorherige Erklärungen reichen prinzipiell nicht aus (vgl. BGH BauR 1983, 77, 79).
  • BGH, 24.10.1991 - VII ZR 54/90

    Abnahme von Bauleistungen aufgrund der Feststellung eines Sachverständigen;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 22 U 34/00
    Diesen engen Zusammenhang hat der BGH in einer späteren Entscheidung aber zeitlich definiert (BGH BauR 1992, 232, 233) und den so präzisierten Anforderungen genügt der Vorbehalt in den Schreiben vom 07.01.1999 und 27.01.1999.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2009 - 10 A 2931/07

    Verwirkung einer aus der nicht fristgerechten Erfüllung eines Vergleichsvertrages

    vgl. OLG E. , Urteil vom 08.09.2000 - 22 U 34/00 -, BauR 2001, 112, 114; BGH, Urteil vom 24.10.1991 - 7 ZR 54/90 -, BauR 1992, 232 f.; zusammenfassend Gottwald, in: Münchener Kommentar zum BGB, 4. Auflage 2003, § 341 Randziffer 7 ff.; enger offenbar BGH, Urteil vom 04.11.1982 - 7 ZR 11/82 -, BGHZ 85, 240, 243 ff.
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