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   OLG Düsseldorf, 08.09.2016 - I-3 W 316/15   

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https://dejure.org/2016,63384
OLG Düsseldorf, 08.09.2016 - I-3 W 316/15 (https://dejure.org/2016,63384)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.09.2016 - I-3 W 316/15 (https://dejure.org/2016,63384)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. September 2016 - I-3 W 316/15 (https://dejure.org/2016,63384)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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    Geltendmachung von Einwendungen gegen die Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels

  • rechtsportal.de

    Geltendmachung von Einwendungen gegen die Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Wuppertal, 19.10.2015 - 5 O 198/15
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2016 - 3 W 316/15
    1.Das Rechtsmittel des Antragsgegners gegen den Beschluss des Vorsitzenden der 5. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 19.10.2015 (Az.: 5 O 198/15) wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Auf das Gesuch der Antragstellerin vom 08. Juni 2015 hat der Vorsitzende der 5. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal (Az.: 5 O 198/15) antragsgemäß angeordnet, das vorgenannte Urteil mit der Vollstreckungsklausel zu versehen.

  • EuGH, 10.10.1996 - C-78/95

    Hendrikman und Feyen / Magenta Druck & Verlag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2016 - 3 W 316/15
    Der vom Antragsgegner angestellte Vergleich mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 10. Oktober 1996 (Az.: C 78/95) geht schon deshalb fehl, weil es dort nicht um die Bestellung eines "Prozessvertreters" durch das erkennende ausländische Gericht ging, sondern um die Beauftragung eines Prozessbevollmächtigten durch hierzu nicht bevollmächtige Dritte.
  • OLG Düsseldorf, 29.09.2006 - 3 W 156/06

    Zu den Vorraussetzungen der Anerkennung ausländischer Entscheidungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2016 - 3 W 316/15
    Nach Art. 46 Abs. 1 Brüssel I-VO und § 36 AVAG kann der Senat als Beschwerdegericht auf Antrag des Schuldners das Verfahren aussetzen, wenn gegen die Entscheidung im Ursprungsstaat ein ordentlicher Rechtsbehelf eingelegt ist (vgl. Senat, 29.09.2006, 3 W 156/06, juris, m.w.N.).
  • OLG Köln, 15.09.2008 - 16 W 6/08

    Zulässigkeit von Einwendungen gegen einen ausländischen Vollstreckungstitel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2016 - 3 W 316/15
    Zudem kommt eine solche Aussetzung grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn mit einem Erfolg des im Erststaat eingelegten ordentlichen Rechtsbehelfs zu rechnen ist, weil die Brüssel I-VO die Vollstreckung vorläufig vollstreckbarer Entscheidungen in den anderen Mitgliedsstaaten ermöglichen will (Senat, a.a.O.; OLG Köln BeckRS 2009, 03274; Gottwald, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl., 2013, Art. 46 EuGVVO Rn. 4).
  • OLG Düsseldorf, 01.09.2015 - 3 W 95/15
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2016 - 3 W 316/15
    Denn die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 vom 12. Dezember 2012 - bezeichnet als Brüssel Ia-VO - ist nach deren Art. 66 Abs. 2 nicht anwendbar auf Vollstreckungstitel, die in Erkenntnisverfahren, die vor dem 10. Januar 2015 eingeleitet wurden, erlassen bzw. geschaffen wurden oder noch werden (vgl. Senat, 3 W 95/15).
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