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OLG Düsseldorf, 08.09.2016 - I-3 W 316/15 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung von Einwendungen gegen die Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geltendmachung von Einwendungen gegen die Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels
- rechtsportal.de
Geltendmachung von Einwendungen gegen die Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 19.10.2015 - 5 O 198/15
- OLG Düsseldorf, 08.09.2016 - I-3 W 316/15
- BGH, 01.06.2017 - IX ZB 74/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- LG Wuppertal, 19.10.2015 - 5 O 198/15
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2016 - 3 W 316/15
1.Das Rechtsmittel des Antragsgegners gegen den Beschluss des Vorsitzenden der 5. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 19.10.2015 (Az.: 5 O 198/15) wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Auf das Gesuch der Antragstellerin vom 08. Juni 2015 hat der Vorsitzende der 5. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal (Az.: 5 O 198/15) antragsgemäß angeordnet, das vorgenannte Urteil mit der Vollstreckungsklausel zu versehen.
- EuGH, 10.10.1996 - C-78/95
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Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2016 - 3 W 316/15
Der vom Antragsgegner angestellte Vergleich mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 10. Oktober 1996 (Az.: C 78/95) geht schon deshalb fehl, weil es dort nicht um die Bestellung eines "Prozessvertreters" durch das erkennende ausländische Gericht ging, sondern um die Beauftragung eines Prozessbevollmächtigten durch hierzu nicht bevollmächtige Dritte. - OLG Düsseldorf, 29.09.2006 - 3 W 156/06
Zu den Vorraussetzungen der Anerkennung ausländischer Entscheidungen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2016 - 3 W 316/15
Nach Art. 46 Abs. 1 Brüssel I-VO und § 36 AVAG kann der Senat als Beschwerdegericht auf Antrag des Schuldners das Verfahren aussetzen, wenn gegen die Entscheidung im Ursprungsstaat ein ordentlicher Rechtsbehelf eingelegt ist (vgl. Senat, 29.09.2006, 3 W 156/06, juris, m.w.N.). - OLG Köln, 15.09.2008 - 16 W 6/08
Zulässigkeit von Einwendungen gegen einen ausländischen Vollstreckungstitel
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2016 - 3 W 316/15
Zudem kommt eine solche Aussetzung grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn mit einem Erfolg des im Erststaat eingelegten ordentlichen Rechtsbehelfs zu rechnen ist, weil die Brüssel I-VO die Vollstreckung vorläufig vollstreckbarer Entscheidungen in den anderen Mitgliedsstaaten ermöglichen will (…Senat, a.a.O.; OLG Köln BeckRS 2009, 03274;… Gottwald, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl., 2013, Art. 46 EuGVVO Rn. 4). - OLG Düsseldorf, 01.09.2015 - 3 W 95/15
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2016 - 3 W 316/15
Denn die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 vom 12. Dezember 2012 - bezeichnet als Brüssel Ia-VO - ist nach deren Art. 66 Abs. 2 nicht anwendbar auf Vollstreckungstitel, die in Erkenntnisverfahren, die vor dem 10. Januar 2015 eingeleitet wurden, erlassen bzw. geschaffen wurden oder noch werden (vgl. Senat, 3 W 95/15).