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   OLG Düsseldorf, 08.10.2010 - I-3 Wx 209/10   

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OLG Düsseldorf, 08.10.2010 - I-3 Wx 209/10 (https://dejure.org/2010,8267)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.10.2010 - I-3 Wx 209/10 (https://dejure.org/2010,8267)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Oktober 2010 - I-3 Wx 209/10 (https://dejure.org/2010,8267)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht zur Grundbucheinsicht aufgrund der Stellung des Antragstellers als gesetzlicher Erbe nach dem Tod seines Vaters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einblick des Erben in das Grundbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2011, 58
  • Rpfleger 2011, 202
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 20.01.2004 - 1 W 294/03

    Grundbuchverfahren: Darlegung des berechtigten Interesses an der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2010 - 3 Wx 209/10
    Entscheidend ist in der Regel das Vorbringen sachlicher Gründe, welche die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen (Senat, Beschluss vom 11.03.2010 - I-3 Wx 45/10; BayObLG, Rpfleger 1999, S. 216 f.; KG NJW 2002, S. 223 ff; KG NJW-RR 2004, S. 1316 ff.).

    Jedenfalls die Stellung des Antragstellers als gesetzlicher Erbe seines Vaters (§ 1924 Abs. 1 BGB) rechtfertigt die Grundbucheinsicht, denn die Kenntnis vom Grundbuchinhalt kann für die Prüfung erbrechtlicher Ansprüche erheblich sein (vgl. zum berechtigten Interesse eines Pflichtteilsberechtigten oder E. KG Berlin, NJW-RR 2004, 1316 ff.; LG Stuttgart, BWNotZ 2007, 40 f.; Staudinger/Haas, BGB, Neubearbeitung 2006, § 2314, Rdnr. 57 a; Birkenheier in: juris PK-BGB, 4. Auflage 2008, § 2314, Rdnr. 89).

    Es ist sachlich begründet, wenn der Antragsteller die Entscheidung, ob er Pflichtteils- oder gar Erbansprüche geltend macht, von dem Wert des Grundstücks abhängig machen will, denn insoweit handelt es sich - anders als bei Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüchen vor dem Erbfall (vgl. dazu Senat, FG Prax 1997, 258; BayObLG 1998, a.a.O.) - nicht um nur zukünftige Ansprüche (KG NJW-RR 2004, 1316 f.).

  • BayObLG, 03.12.1998 - 2Z BR 174/98

    Berechtigte Interesse and der Einsicht in die Grundakten einer Vielzahl von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2010 - 3 Wx 209/10
    Ein berechtigtes Interesse i.S.v. § 12 Abs. 1 S.1 GBO ist gegeben, wenn zur Überzeugung des Grundbuchamts ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargelegt wird, wobei auch ein bloß tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches Interesse das Recht auf Grundbucheinsicht begründen kann (Senat, Beschluss vom 11.03.2010, I-3 Wx 45/10; KG Berlin, NJW-RR 2004, 943 f.; BayObLG, Rpfleger 1999, 216, 217; Demharter, GBO, 24. Aufl., § 12 Rn. 7 ff.).

    Entscheidend ist in der Regel das Vorbringen sachlicher Gründe, welche die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen (Senat, Beschluss vom 11.03.2010 - I-3 Wx 45/10; BayObLG, Rpfleger 1999, S. 216 f.; KG NJW 2002, S. 223 ff; KG NJW-RR 2004, S. 1316 ff.).

  • BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91

    Zum Einsichtsrecht der Presse in das Grundbuch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2010 - 3 Wx 209/10
    In Zweifelsfällen ist auch zu berücksichtigen, dass der in seinem informationellen Selbstbestimmungsrecht Betroffene grundsätzlich vor der Gewährung der Einsicht nicht gehört wid (BVerfG NJW 2001, S. 503 ff.) und ihm gegen die Gewährung auch kein Beschwerderecht zusteht (BGHZ 80, 126 ff.).
  • BGH, 06.03.1981 - V ZB 18/80

    Kein Rechtsmittel gegen Gewährung der Grundbucheinsicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2010 - 3 Wx 209/10
    In Zweifelsfällen ist auch zu berücksichtigen, dass der in seinem informationellen Selbstbestimmungsrecht Betroffene grundsätzlich vor der Gewährung der Einsicht nicht gehört wid (BVerfG NJW 2001, S. 503 ff.) und ihm gegen die Gewährung auch kein Beschwerderecht zusteht (BGHZ 80, 126 ff.).
  • KG, 19.06.2001 - 1 W 132/01

    Grundbucheinsicht durch Pressevertreter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2010 - 3 Wx 209/10
    Entscheidend ist in der Regel das Vorbringen sachlicher Gründe, welche die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen (Senat, Beschluss vom 11.03.2010 - I-3 Wx 45/10; BayObLG, Rpfleger 1999, S. 216 f.; KG NJW 2002, S. 223 ff; KG NJW-RR 2004, S. 1316 ff.).
  • LG Stuttgart, 09.02.2005 - 1 T 1/05

    Berechtigtes Interesse an Einsicht in die Grundakten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2010 - 3 Wx 209/10
    Jedenfalls die Stellung des Antragstellers als gesetzlicher Erbe seines Vaters (§ 1924 Abs. 1 BGB) rechtfertigt die Grundbucheinsicht, denn die Kenntnis vom Grundbuchinhalt kann für die Prüfung erbrechtlicher Ansprüche erheblich sein (vgl. zum berechtigten Interesse eines Pflichtteilsberechtigten oder E. KG Berlin, NJW-RR 2004, 1316 ff.; LG Stuttgart, BWNotZ 2007, 40 f.; Staudinger/Haas, BGB, Neubearbeitung 2006, § 2314, Rdnr. 57 a; Birkenheier in: juris PK-BGB, 4. Auflage 2008, § 2314, Rdnr. 89).
  • OLG München, 07.11.2012 - 34 Wx 360/12

    Grundbuchverfahrensrecht: Grundbucheinsichtsrecht eines pflichtteilsberechtigten

    Das Interesse umfasst auch die Einsicht in die Abteilungen II und III (OLG Düsseldorf FGPrax 2011, 58).

    Dass Ansprüche nach § 2325 BGB bestehen und auch geltend gemacht werden sollen, bedarf daher keiner schlüssigen Darlegung (OLG Düsseldorf FGPrax 2011, 58).

  • OLG Frankfurt, 17.02.2011 - 20 W 72/11

    Grundbucheinsicht

    Jedoch genügt nicht jedes beliebige Interesse; vielmehr muss die Verfolgung unbefugter Zwecke oder reiner Neugier ausgeschlossen werden und die Kenntnis vom Grundbuchstand für den Antragsteller aus sachlichen Gründen für sein künftiges Handeln erheblich erscheinen (vgl. BayObLG, Rpfleger 1998, 338 und NJW 1993, 1142; OLG Hamm, DNotZ 1986, 497, 498; KG NJW 2002, 223 und NJW-RR 2004, 1316 ).Bei der Abwägung ist auch zu berücksichtigen, dass die in ihrem informationellen Selbstbestimmungsrecht eingetragenen Berechtigten grundsätzlich vor der Gewährung der Grundbucheinsicht nicht angehört werden (BVerfG NJW 2001, 503) und ihnen von der Rechtsprechung (BGHZ 80, 126) auch kein Beschwerderecht gegen die Gewährung der Einsicht zugebilligt wird ( OLG Düsseldorf ZEV 2011, 44).

    15 Nach diesen Grundsätzen kann die Akteneinsicht von der Vorlage eines Erbscheins bezüglich der Grundbücher, in welchen noch der verstorbene Vater des Antragstellers als Eigentümer eingetragen ist, bereits deshalb nicht abhängig gemacht werden, weil anerkannt ist, dass nach Eintritt des Erbfalls ein Pflichtteilsberechtigter - wozu der Antragsteller als Sohn des Erblassers A zählt - in aller Regel ein berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht zur Regelung seiner erbrechtlichen Ansprüche und insbesondere zur Geltendmachung von Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüchen hat (allgemeine Ansicht, vgl. hierzu KG NJW-RR 2004, 1316; OLG Düsseldorf ZEV 2011, 44; LG Stuttgart ZEV 2005, 313; Schöner/Stöber, a.a.O. Rn. 525 m.w.N.; Hügel, GBO, 2. Aufl., § 12 Rn. 60; Böhringer Rpfleger 2007, 188).

  • OLG Oldenburg, 30.09.2013 - 12 W 261/13

    Vorliegen eines berechtigten Interesses an der Einsicht des Grundbuchs bei

    Dies gilt auch für die Kenntniserlangung von einem Kaufpreis durch erweiterte Grundbucheinsicht in die Grundakten gem. § 12 Abs. 3 GBO (Anschluß an OLG Düsseldorf vom 15.10.2010, 20 W 399/10 , FGPrax 2011, 58; OLG Stuttgart vom 28.09.2010, 8 W 412/10 .

    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die in ihrem informationellen Selbstbestimmungsrecht betroffenen eingetragenen Berechtigten vor der Gewährung der Grundbucheinsicht nicht angehört werden und ihnen von der Rechtsprechung auch kein Beschwerderecht gegen die Gewährung der Einsicht zugebilligt wird (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2011, 58 [OLG Düsseldorf 08.10.2010 - I-3 Wx 209/10] ; OLG Dresden, a.a.O..; OLG Frankfurt a.a.O..).

  • OLG Frankfurt, 03.09.2018 - 20 W 171/18

    Einsicht in Eigentümerverzeichnisse durch Privatperson

    Bei der hierbei gebotenen Abwägung ist zu berücksichtigen, dass die in ihrem informationellen Selbstbestimmungsrecht möglicherweise beeinträchtigten Berechtigten grundsätzlich vor der Gewährung der Grundbucheinsicht nicht angehört werden (BVerfG NJW 2001, 503) und ihnen von der obergerichtlichen Rechtsprechung (BGHZ 80, 126) auch kein Beschwerderecht gegen die Gewährung der Einsicht zugebilligt wird (OLG Düsseldorf ZEV 2011, 44).
  • OLG Düsseldorf, 09.09.2015 - 3 Wx 149/15

    Recht eines ehemaligen Eigentümers eines Grundstücks auf Einsicht in das

    Ein solches ist nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung gegeben, wenn zur Überzeugung des Grundbuchamts ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargelegt wird, wobei auch ein bloß tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches Interesse das Recht auf Grundbucheinsicht begründen kann (Senat, FGPrax 2014, 151; ZEV 2011, 44 ; KG Berlin, NJW-RR 2004, 943 f.; OLG München FamRZ 2013, 1070; Demharter, GBO, 28. Auflage, § 12 Rn. 7 ff.; Wilsch in BeckOK-GBO Stand: 01.01.2015 § 12 Rn. 1, 2).
  • VG Würzburg, 28.03.2012 - W 6 K 11.363

    Teilung eines Grundstücks zweier Miterben in ungeteilter Erbengemeinschaft

    Die Beigeladene als gesetzliche Erbin und Vermächtnisnehmerin hat ein auf sachlichen Gründen beruhendes berechtigtes Interesse (vgl. OLG Düsseldorf, B.v. 08.10.2010, Az.: I-3 Wx 209/10, ZFE 2011, 36).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2018 - 3 Wx 74/18

    Grundbucheinsicht - Klärung von Nachlassverbindlichkeiten

    Ein solches ist nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung gegeben, wenn zur Überzeugung des Grundbuchamts ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargelegt wird, wobei auch ein bloß tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches Interesse das Recht auf Grundbucheinsicht begründen kann (Senat, FGPrax 2014, 151; ZEV 2011, 44 ; KG Berlin, NJW-RR 2004, 943 f.; OLG München FamRZ 2013, 1070; Demharter, GBO, 28. Auflage, § 12 Rn. 7 ff.; Wilsch in BeckOK-GBO Stand: 01.01.2015 § 12 Rn. 1, 2).
  • OLG Frankfurt, 07.11.2016 - 20 W 305/16

    Berechtigtes Interesse an Grundbucheinsicht

    Bei der Abwägung ist auch zu berücksichtigen, dass die in ihrem informationellen Selbstbestimmungsrecht möglicherweise beeinträchtigten Berechtigten grundsätzlich vor der Gewährung der Grundbucheinsicht nicht angehört werden (BVerfG NJW 2001, 503) und ihnen von der Rechtsprechung (BGHZ 80, 126) auch kein Beschwerderecht gegen die Gewährung der Einsicht zugebilligt wird (OLG Düsseldorf ZEV 2011, 44).
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