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   OLG Düsseldorf, 08.10.2019 - I-3 W 157/19   

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https://dejure.org/2019,46541
OLG Düsseldorf, 08.10.2019 - I-3 W 157/19 (https://dejure.org/2019,46541)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.10.2019 - I-3 W 157/19 (https://dejure.org/2019,46541)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Oktober 2019 - I-3 W 157/19 (https://dejure.org/2019,46541)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2020, 772
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.01.2018 - XII ZB 534/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung einer Rechtsmittelfrist bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2019 - 3 W 157/19
    Erweist sich die Rechtsmittelbelehrung als offenkundig falsch und ist sie deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht geeignet, den Anschein der Richtigkeit zu erwecken, ist die Fristversäumung trotzdem als schuldhaft anzusehen (BGH NJW-RR 2018, 385; BVerwG, Beschluss vom 8. März 2019, 5 PB 15/18 - zitiert nach juris; Wendtland, in: BeckOK ZPO, Stand: 1. Juli 2019, § 233 ZPO Rn. 17).

    Vielmehr ist davon auszugehen, dass ein Rechtsanwalt, der ein Mandat im Zusammenhang mit der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Titel im Inland übernimmt, die entsprechende verfahrensrechtliche Sachkunde für sich in Anspruch nimmt (vgl. BGH NJW-RR 2018, 385).

  • BGH, 28.09.2017 - V ZB 109/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Einlegung der Berufung in einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2019 - 3 W 157/19
    Sie hängt nicht von Unwägbarkeiten ab wie etwa die Zuständigkeit des Berufungsgerichts in Wohnungseigentumssachen und in Zivilsachen mit wohnungseigentumsrechtlichem Bezug gem. § 72 Abs. 2 GVG (vgl. BGH NJW 2018, 164 und NJW 2018, 165).
  • BGH, 18.10.2017 - LwZB 1/17

    Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsfrist in einer Landwirtschaftssache:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2019 - 3 W 157/19
    Sie hängt nicht von Unwägbarkeiten ab wie etwa die Zuständigkeit des Berufungsgerichts in Wohnungseigentumssachen und in Zivilsachen mit wohnungseigentumsrechtlichem Bezug gem. § 72 Abs. 2 GVG (vgl. BGH NJW 2018, 164 und NJW 2018, 165).
  • BVerwG, 08.03.2019 - 5 PB 15.18

    Nicht rechtzeitige Erhebung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2019 - 3 W 157/19
    Erweist sich die Rechtsmittelbelehrung als offenkundig falsch und ist sie deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht geeignet, den Anschein der Richtigkeit zu erwecken, ist die Fristversäumung trotzdem als schuldhaft anzusehen (BGH NJW-RR 2018, 385; BVerwG, Beschluss vom 8. März 2019, 5 PB 15/18 - zitiert nach juris; Wendtland, in: BeckOK ZPO, Stand: 1. Juli 2019, § 233 ZPO Rn. 17).
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