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   OLG Düsseldorf, 08.11.2018 - I-20 U 131/17   

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OLG Düsseldorf, 08.11.2018 - I-20 U 131/17 (https://dejure.org/2018,44092)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.11.2018 - I-20 U 131/17 (https://dejure.org/2018,44092)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. November 2018 - I-20 U 131/17 (https://dejure.org/2018,44092)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Vorabentscheidungsersuchen betreffend die ernsthafte Benutzung einer Marke für Landfahrzeuge und Teile davon

  • rechtsportal.de

    RL 2008/95/EG Art. 12 Abs. 1
    Schutzentziehung einer Marke wegen Verfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2019, 180
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 17.07.2014 - C-141/13

    Reber / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Bildmarke Walzer Traum -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2018 - 20 U 131/17
    Insoweit hat der Gerichtshof entschieden, dass bei einer Marke, die im Streitfall allgemein für Schokoladewaren eingetragenen war, die tatsächlich nur für handgefertigte Pralinen benutzt wurde, darauf abzustellen ist, ob die Zeichennutzung sich als ernsthaft in Bezug auf Schokoladenwaren generell darstellt (EuGH Urteil vom 17.07.2014, C-141/13 P, GRUR Int. 2014, 956 - Walzertraum, Rn. 43).

    Darüber hinaus ist aber auch zu prüfen, ob die festgestellte Benutzung ernsthaft ist, was aufgrund sämtlicher Tatsachen und Umstände zu prüfen ist, die belegen können, dass die Marke tatsächlich geschäftlich verwertet wird (EuGH Urteil vom 17.07.2014, C-141/13 P, GRUR Int. 2014, 956 - Walzertraum, Rn. 29).

    Insoweit hat der Gerichtshof entschieden, dass bei einer Marke, die im Streitfall allgemein für Schokoladewaren eingetragenen war, die tatsächlich nur für handgefertigte Pralinen benutzt wurde, darauf abzustellen ist, ob die Zeichennutzung sich als ernsthaft in Bezug auf Schokoladenwaren generell darstellt (EuGH Urteil vom 17.07.2014, C-141/13 P, GRUR Int. 2014, 956 - Walzertraum, Rn. 43).

    Darüber hinaus ist aber auch zu prüfen, ob die festgestellte Benutzung ernsthaft ist, was aufgrund sämtlicher Tatsachen und Umstände zu prüfen ist, die belegen können, dass die Marke tatsächlich geschäftlich verwertet wird (EuGH Urteil vom 17.07.2014, C-141/13 P, GRUR Int. 2014, 956 - Walzertraum, Rn. 29).

  • EuGH, 19.06.2014 - C-217/13

    Oberbank - Vorabentscheidungsersuchen - Marken - Richtlinie 2008/95/EG - Art. 3

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2018 - 20 U 131/17
    Der Gerichtshof hat in Bezug auf die Frage, wen die Beweislast für die Verkehrsdurchsetzung einer abstrakten Farbmarke im Löschungsverfahren treffe, entschieden, dass diese Frage keine den Mitgliedsstaaten zukommende Verfahrensbestimmung darstelle, sondern in der Richtlinie abschließend und einheitlich geregelt sei (EuGH, Urteil vom 19.06.2017, C-217/13, GRUR 2014, 776 - Sparkassen Rot, Rn. 66 ff.).

    Der Gerichtshof hat in Bezug auf die Frage, wen die Beweislast für die Verkehrsdurchsetzung einer abstrakten Farbmarke im Löschungsverfahren treffe, entschieden, dass diese Frage keine den Mitgliedsstaaten zukommende Verfahrensbestimmung darstelle, sondern in der Richtlinie abschließend und einheitlich geregelt sei (EuGH, Urteil vom 19.06.2017, C-217/13, GRUR 2014, 776 - Sparkassen Rot, Rn. 66 ff.).

  • EuGH, 26.09.2013 - C-610/11

    Centrotherm Systemtechnik / HABM - Rechtsmittel - Verfallsverfahren -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2018 - 20 U 131/17
    20 Der Gerichtshof hat für das Verfahren auf Löschung einer Unionsmarke wegen Nichtbenutzung entschieden, dass dort die Beweislast den Markeninhaber treffe (EuGH Urteil vom 26.09.2013, C-610/11 P, GRUR Int. 2013, 1047 - CENTROTHERM II, Rn. 61 ff.).

    20 Der Gerichtshof hat für das Verfahren auf Löschung einer Unionsmarke wegen Nichtbenutzung entschieden, dass dort die Beweislast den Markeninhaber treffe (EuGH Urteil vom 26.09.2013, C-610/11 P, GRUR Int. 2013, 1047 - CENTROTHERM II, Rn. 61 ff.).

  • EuGH, 12.12.2013 - C-445/12

    Rivella International / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Bildmarke mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2018 - 20 U 131/17
    Dagegen hat der Gerichtshof entschieden, dass sich aus Artikel 10 Absatz 1 der Richtlinie ergibt, dass die Benutzung einer Marke in der Schweiz nicht zum Nachweis einer ernsthaften Benutzung der Marke in Deutschland geeignet ist (EuGH, Urteil vom 12.12.2013, C-445/12 P, GRUR Int. 2014, 161 - BASKAYA, Rn.49 f.).

    Dagegen hat der Gerichtshof entschieden, dass sich aus Artikel 10 Absatz 1 der Richtlinie ergibt, dass die Benutzung einer Marke in der Schweiz nicht zum Nachweis einer ernsthaften Benutzung der Marke in Deutschland geeignet ist (EuGH, Urteil vom 12.12.2013, C-445/12 P, GRUR Int. 2014, 161 - BASKAYA, Rn.49 f.).

  • BPatG, 12.04.2000 - 28 W (pat) 120/99

    Eintragungsfähigkeit von Marken; Widerspruch gegen die Markeneintragung "COBRA

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2018 - 20 U 131/17
    So hat beispielsweise das Bundespatentgericht die Lieferung auch nur einzelner derartiger Sportwagen für eine ernsthafte Benutzung ausreichen lassen (BPatG, Beschluss vom 12.04.2000 - 28 W (pat) 120/99, GRUR 2001, 58 - COBRA).

    So hat beispielsweise das Bundespatentgericht die Lieferung auch nur einzelner derartiger Sportwagen für eine ernsthafte Benutzung ausreichen lassen (BPatG, Beschluss vom 12.04.2000 - 28 W (pat) 120/99, GRUR 2001, 58 - COBRA).

  • BGH, 15.12.1999 - I ZR 114/97

    PLAYBOY; Rechtserhaltende Benutzung einer Marke; Benutzungshandlungen in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2018 - 20 U 131/17
    Demgegenüber geht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes davon aus, dass das Abkommen in Kraft steht und anzuwenden ist und dass sich daran weder durch die Verträge von Rom, noch durch die Umsetzung der Markenrichtlinie etwas geändert habe (BGH, Urteil vom 15.12.1999, I ZR 114/97, GRUR 2000, 1035, 1037 - PLAYBOY).

    Demgegenüber geht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes davon aus, dass das Abkommen in Kraft steht und anzuwenden ist und dass sich daran weder durch die Verträge von Rom, noch durch die Umsetzung der Markenrichtlinie etwas geändert habe (BGH, Urteil vom 15.12.1999, I ZR 114/97, GRUR 2000, 1035, 1037 - PLAYBOY).

  • EuGH, 11.03.2003 - C-40/01

    Ansul

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2018 - 20 U 131/17
    Das soll insbesondere der Fall sein, wenn der Inhaber der Marke, unter der diese Waren auf den Markt gebracht wurden, dieselbe Marke für Teile nutzt (EuGH Urteil vom 11.03.2003, C-40/01, GRUR 2003, 425 - Ansul/Ajax, Rn. 41).

    Das soll insbesondere der Fall sein, wenn der Inhaber der Marke, unter der diese Waren auf den Markt gebracht wurden, dieselbe Marke für Teile nutzt (EuGH Urteil vom 11.03.2003, C-40/01, GRUR 2003, 425 - Ansul/Ajax, Rn. 41).

  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 293/02

    OTTO

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2018 - 20 U 131/17
    Eine Löschungsklage wegen Verfalls ist nicht ausgeschlossen, wenn das Zeichen trotz Löschung als Marke wegen anderweitiger Kennzeichenrechte seines Inhabers von keinem Dritten verwendet werden könnte (BGH GRUR 2005, 1047, 1048 - OTTO).

    Eine Löschungsklage wegen Verfalls ist nicht ausgeschlossen, wenn das Zeichen trotz Löschung als Marke wegen anderweitiger Kennzeichenrechte seines Inhabers von keinem Dritten verwendet werden könnte (BGH GRUR 2005, 1047, 1048 - OTTO).

  • OLG Düsseldorf, 24.02.2022 - 20 U 131/17
    Der Senat hat mit Beschluss vom 08.11.2018 (Bl. 327 ff. GA, veröffentlicht in GRUR 2019, 180) dem Gerichtshof der Europäischen Union folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:.
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