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   OLG Düsseldorf, 08.11.2022 - I-24 U 38/21   

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OLG Düsseldorf, 08.11.2022 - I-24 U 38/21 (https://dejure.org/2022,31932)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.11.2022 - I-24 U 38/21 (https://dejure.org/2022,31932)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. November 2022 - I-24 U 38/21 (https://dejure.org/2022,31932)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • BRAK-Mitteilungen

    Anforderungen an die Vereinbarung eines Zeithonorars

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Gem. § 10 Abs. 2 S. 1 analog RVG ist ein vereinbartes Zeithonorar mangels Angabe der jeweils angesetzten Stundensätze in der Rechnung - differenzierend nach Tätigkeiten von Partnern einerseits und angestellten Rechtsanwälten andererseits - nicht fällig. 2.a) Die ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Anwaltshonorar auf der Basis einer Mandatsvereinbarung nebst einer Vergütungsvereinbarung Zeithonorar ohne Angabe der jeweils angesetzten Stundensätze Anforderungen an eine Vergütungsvereinbarung Geltungserhaltende Reduktion einer Vergütungsvereinbarung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Undifferenziert angesetztes Anwaltshonorar ist nicht fällig!

Kurzfassungen/Presse (4)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 06.10.2005 - VII ZR 229/03

    Berücksichtigung einer nach Schluss der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2022 - 24 U 38/21
    Die Klägerin hat zutreffend angemerkt, dass nach der Rechtsprechung des BGH eine nach der letzten mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug erstellte Schlussrechnung eines Architekten im Berufungsrechtszug nicht auf der Grundlage der §§ 529 Abs. 1, 531 Abs. 2 ZPO unberücksichtigt bleiben darf (BGH NJW-RR 2004, 167; BGH NJW-RR 2005, 1687, 1687f).

    Es überzeugt daher nicht, die Parteien durch Nichtberücksichtigung einer erstmals in zweiter Instanz vorgelegten formell ordnungsgemäßen Rechnung in einen neuen Rechtsstreit zu "treiben" (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1687, 1687f).

    Soweit die Beklagte das Augenmerk darauf richtet, dass der BGH (NJW-RR 2005, 1687, 1687f) betont hat, seine Überlegungen bezögen sich nur auf den allein zu entscheidenden Fall der Vorlage einer neuen Schlussrechnung eines Architekten, steht das einer Übertragung auf den Streitfall, der eine anwaltliche Honorarabrechnung zum Gegenstand hat, keineswegs entgegen.

  • BGH, 05.06.2014 - IX ZR 137/12

    Erfolgshonorarvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant: Wirksamkeit bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2022 - 24 U 38/21
    Rechtsfolge eines Verstoßes gegen das vorbeschriebene Bestimmtheitserfordernis ist zwar nicht eine Nichtigkeit der Vergütungsvereinbarung, jedoch darf die Klägerin gem. § 4b S. 1 RVG auf Basis der Vergütungsvereinbarung gem. Anlage K 1 keine höhere als die gesetzliche Vergütung mehr fordern (BGHZ 201, 334 = BGH NJW 2014, 2653 ff., s. insbesondere auch den Leitsatz, der sich explizit auf § 3a Abs. 1 S. 1 RVG bezieht; vgl. BGH NJW 2016, 1391 Rn 8).

    Ebenso wenig bedarf es der Erfüllung der Hinweispflicht gem. § 49 b Abs. 5 BRAO für die anfallende gesetzliche Vergütung (BGH NJW 2014, 2653).

  • OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 2 U 2/14

    Vergütung des Rechtsanwalts: Textformerfordernis für eine Honorarvereinbarung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2022 - 24 U 38/21
    In der Vergütungsvereinbarung muss eindeutig festgelegt werden, für welche Tätigkeiten der Auftraggeber eine höhere als die gesetzliche Vergütung zahlen soll (OLG Karlsruhe NJW 2015, 418; Winkler/Teubel, in: Mayer/Kroiß, a.a.O., § 3a Rn 54a).

    In einem solchen Falle kann der Mandant daher das gezahlte Honorar kondizieren, soweit es das alternativ nach dem RVG geschuldete Honorar übersteigt (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2015, 418 Rn 27, Rn 32ff).

  • OLG Düsseldorf, 06.10.2011 - 24 U 47/11

    Berechnung, Zeithonorar, Anforderungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2022 - 24 U 38/21
    Die Sichtweise des Landgerichts entspricht der Entscheidungspraxis des Senats (Urteil vom 18.02.2010 - I-24 U 183/05 = NJOZ 2010, 1490; Beschluss vom 06.10.2011 - I-24 U 47/11 = NJW 2012, 621 = FD-RVG 2012, 327347 mit zustimmender Anmerkung Mayer), die - soweit ersichtlich - auch in der einschlägigen Kommentarliteratur (Burhoff, in: Gerold/Schmidt, RVG-Kommentar, 25. A. 2021, § 10 Rn 27; v. Seltmann, in: BeckOK RVG, 56. Edition, Stand: 01.09.2021, § 10 Rn 3f) ohne Einschränkung geteilt wird.

    Insbesondere genügt für die Prüfbarkeit auch unter Beachtung von § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 UStG, dass einer Kurzbezeichnung entnommen werden kann, welche Dienstleistung erbracht wurde (Senat NJW 2012, 621, 622; v. Seltmann, a.a.O., § 10 Rn 27).

  • BGH, 21.10.2010 - IX ZR 37/10

    Vergütung des Rechtsanwalts: Herabsetzung des Zeithonorars für einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2022 - 24 U 38/21
    Das von der Klägerin angeführte Urteil des BGH vom 21.10.2010 (IX ZR 37/10 = NJW 2011, 69 Rn. 29) trägt ihre Auffassung keineswegs.

    Dies entspricht den einschlägigen Anforderungen, da der Beklagten damit eine Überprüfung ermöglicht wird und die Berechnung zumindest taugliche Grundlage einer gerichtlichen Auseinandersetzung sein kann (vgl. BGH NJW 2011, 63).

  • BGH, 22.02.2018 - IX ZR 115/17

    Vergütung der auftragsgemäß auf den Entwurf eines Testaments beschränkten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2022 - 24 U 38/21
    Denn eine etwaig inhaltlich unrichtige Berechnung beeinflusst die Wirksamkeit der Mitteilung der Berechnung nicht (vgl. BGH NJW 2007, 2332; BGH NJW 2018, 1479).
  • BGH, 18.12.2002 - VIII ZR 72/02

    Zur Wirksamkeit eines mit Vergleichswohnungen begründeten Mieterhöhungsverlangens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2022 - 24 U 38/21
    Denn die Prozessvollmacht des Beklagtenvertreters deckt die Entgegennahme von materiell-rechtlichen Willenserklärungen, die sich auf den Gegenstand des Rechtsstreits beziehen, wenn sie zur Rechtsverfolgung innerhalb des Prozessziels oder zur Rechtsverteidigung dienen, ab (BGH NJW 2003, 963, 964 mwN; BAGE 106, 217, 224 = NZA 2003, 1049, 1051).
  • BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 448/02

    Zulässigkeit einer Klage nach Löschung der beklagten GmbH

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2022 - 24 U 38/21
    Denn die Prozessvollmacht des Beklagtenvertreters deckt die Entgegennahme von materiell-rechtlichen Willenserklärungen, die sich auf den Gegenstand des Rechtsstreits beziehen, wenn sie zur Rechtsverfolgung innerhalb des Prozessziels oder zur Rechtsverteidigung dienen, ab (BGH NJW 2003, 963, 964 mwN; BAGE 106, 217, 224 = NZA 2003, 1049, 1051).
  • BGH, 25.04.2017 - XI ZR 108/16

    Wirksamer Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages: Berücksichtigung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2022 - 24 U 38/21
    Lediglich aus Gründen der Klarstellung ist festzuhalten, dass in der Erhebung der den Vergütungsanspruch der Klägerin übersteigenden Widerklage keine weitergehende konkludente Aufrechnungserklärung der Beklagten zu erblicken ist: Davon wäre allenfalls dann auszugehen, wenn sie - wie nicht - unter Berufung auf ihren Rückerstattungsanspruch "Zahlung Zug um Zug gegen Zahlung" von der Klägerin verlangt hätte (vgl. BGH NJW 2017, 2102 Rn 20; OLG Hamm BeckRS 2017, 135405; BeckOGK/Skamel, Stand: 01.10.2022, § 388 Rn 10 a.E.; aA KG WM 2018, 121 Rn 61ff).
  • BGH, 04.07.2002 - IX ZR 153/01

    Zulässigkeit der Androhung der Mandatskündigung durch den Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2022 - 24 U 38/21
    Es ist in Literatur und Rechtsprechung zu § 10 RVG zudem anerkannt, dass der Rechtsanwalt eine unrichtige Berechnung auch noch im laufenden Prozess nachträglich berichtigen kann (BGH NJW 2002, 2774f; Senat NJOZ 2011, 2026, 2030 mwN betreffend Korrektur während der ersten Instanz; Burhoff, in: Gerold/Schmidt, RVG-Kommentar, 25. A. 2021, § 10 Rn 6 mwN; Mayer, in: Mayer/Kroiß, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 8. A. 2021, § 10 Rn 38 mwN).
  • OLG Frankfurt, 10.03.1993 - 4 UF 64/92

    Anwendung der Kostenregelung; Wertgutachten in höherer Instanz; Umstand aus

  • BGH, 16.12.1959 - IV ZR 103/59

    Ehelichkeitsanfechtung

  • BGH, 24.05.2007 - IX ZR 89/06

    Anwaltsregress - Aufklärungspflichten eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Höhe

  • OLG Düsseldorf, 29.06.2006 - 24 U 196/04

    Zu anwaltlichen Honorarvereinbarungen

  • KG, 19.10.2017 - 8 U 230/15

    Rückabwicklungsklage nach Widerruf eines Altvertrages über ein

  • OLG München, 25.10.2017 - 15 U 889/17

    Formerfordernisse für den Schuldbeitritt zu einer Vergütungsvereinbarung

  • BGH, 22.10.2015 - IX ZR 100/13

    Formunwirksamkeit einer anwaltlichen Vergütungsvereinbarung für die Vertretung in

  • OLG Hamm, 22.11.2017 - 31 U 285/15

    Zug-um-Zug; hinreichende Bestimmtheit; Aufrechnungserklärung

  • BGH, 27.01.2005 - IX ZR 273/02

    Grenzen der Honorarvereinbarungen in Strafsachen

  • BGH, 02.04.2020 - IX ZR 135/19

    Wechsel im berufungsverfahren von Urkundenverfahren in das ordentliche Verfahren;

  • BGH, 27.01.2010 - XII ZR 148/07

    Zulässigkeit einer Klageänderung in der Berufungsinstanz; Auslegung eines

  • BGH, 04.02.2010 - IX ZR 18/09

    Vereinbarung eines die gesetzlichen Gebühren überschreitenden

  • OLG Düsseldorf, 18.02.2010 - 24 U 183/05

    Formularmäßige Vereinbarung einer 15-Minuten-Zeittaktklausel in einem

  • BGH, 09.10.2003 - VII ZR 335/02

    Vorlage einer neuen Schlußrechnung im Berufungsverfahren; Streitgegenstand im

  • OLG Düsseldorf, 08.05.2018 - 24 U 96/17

    Wirksamkeit einer Vergütungsvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant mit

  • OLG Düsseldorf, 28.02.2023 - 24 U 335/20
    In einer Vergütungsvereinbarung muss eindeutig festgelegt werden, für welche Tätigkeiten der Auftraggeber eine höhere als die gesetzliche Vergütung zahlen soll (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 28. August 2014 - 2 U 2/14, Rn. 38, jetzt und im Folgenden zitiert nach juris; Senat, Urteil vom 8. November 2022 - I-24 U 38/21, Rn. 62ff.; Mayer/Kroiß/Winkler/Teubel, RVG, 8. Aufl. 2021, § 3a Rn. 54a).

    Fehlt indes - wie hier - eine solche Festlegung in der Vergütungsvereinbarung, gilt sie nur für das bei ihrem Abschluss bestehende Mandat (vgl. Senat, Urteil vom 8. November 2022 - I-24 U 38/21, Rn. 62).

  • OLG Düsseldorf, 01.12.2022 - 24 U 109/21

    Grundsätzliche Entgeltlichkeit der anwaltlichen Dienstleistung

    Soll eine besondere Vereinbarung getroffen werden, bedarf dies der Textform gem. § 3a RVG, bei einem Verstoß gegen die §§ 3a; 4a RVG bleibt die Vergütungsvereinbarung dennoch wirksam mit der Folge, dass aus ihr die vereinbarte Vergütung bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühr verlangt werden kann (BGH NJW 2016, 1391, 1392; Senat, Urteil vom 08.11.2022 - I-24 U 38/21 = BeckRS 2022, 31064 Rn 73).
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