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   OLG Düsseldorf, 08.12.2010 - VI-2 Kart 1/10 (V)   

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https://dejure.org/2010,9585
OLG Düsseldorf, 08.12.2010 - VI-2 Kart 1/10 (V) (https://dejure.org/2010,9585)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.12.2010 - VI-2 Kart 1/10 (V) (https://dejure.org/2010,9585)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Dezember 2010 - VI-2 Kart 1/10 (V) (https://dejure.org/2010,9585)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde eines Trinkwasserversorgers gegen einen Auskunftsbeschluss des Bundeskartellamts gem. § 59 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde eines Trinkwasserversorgers gegen einen Auskunftsbeschluss des Bundeskartellamts gem. § 59 Abs. 1 Nr. 1 GWB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • derenergieblog.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kartellüberprüfung der Wasserversorger: Jedes Land macht es anders

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • Drs-Bund, 22.07.2010 - BT-Drs 17/2600
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.12.2010 - 2 Kart 1/10
    Danach unterliegt die Tätigkeit des Staates dann dem GWB, wenn er sich auf dem Markt als Anbieter (zur Nachfrage des Staates nach Leistungen s. BGH WuW/E DE-R 2161 - Tariftreueerklärung III) wirtschaftlicher Leistungen betätigt (BGH WuW/E DE-R 289 - Lottospielgemeinschaft; Stadler, in Langen/Bunte, GWB, 11. Aufl., § 130 Rdnr. 17 m.w.N.; vgl. auch 18. Hauptgutachten der Monopolkommission, BT-Drs. 17/2600, Rdnrn. 398 ff. m.w.N.).
  • Drs-Bund, 17.03.2003 - BT-Drs 15/640
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.12.2010 - 2 Kart 1/10
    Des Weiteren ist die oben angesprochene Erklärung der Bundesregierung (BT-Drs. 15/640 S. 88) insoweit unzutreffend, als die Kartellbehörde gegen den Willen des Ver- bzw. Entsorgers nur auf allgemein bekannte Unterlagen (z.B. Satzung), nicht aber z.B. auf die interne Kalkulation zurückgreifen kann.
  • LSG Hessen, 15.09.2011 - L 1 KR 89/10

    Krankenversicherung - gemeinsame Pressekonferenz der Krankenkassen über die

    Nach dem funktionalen Unternehmensbegriff unterfällt die Tätigkeit des Staates jedenfalls dann dem GWB, wenn er sich auf dem Markt als Anbieter wirtschaftlicher Leistungen betätigt (vgl. jüngst OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - VI-2 Kart 1/10 (V), 2 Kart 1/10 (V) m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 20.04.2011 - 201 Kart 1/11

    Kartellverfahren: Anspruch auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der

    Auch Unternehmen im öffentlichen Eigentum seien Normadressaten (§ 130 Abs. 1 S. 1 GWB), sofern potentielle Wettbewerbsbeziehungen zu Dritten bestünden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.12.2010 - VI-2 Kart 1/10 (V), Rn. 20 - A 10).

    Ein Anschluss- und Benutzungszwang schließe ein solches Konkurrenzverhältnis aus (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.12.2010 - VI-2 Kart 1/10; Stockmann, in: Loewenheim/Meessen/Riesenkampff, Kartellrecht, 2. Aufl. 2009, § 130 Rn. 19 m.w.N.), da er eine Wettbewerbsbeziehung ausschließe und die Kunden nicht zwischen der Inanspruchnahme des öffentlichen Unternehmens und einem konkurrierenden, privaten Unternehmen wählen könnten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.12.2010 - VI-2 Kart 1/10 (V), Rn. 20 m.w.N.).

    Der nicht rechtskräftige Beschluss des OLG Düsseldorf vom 08.12.2010 (Az. VI-2 Kart 1/10 (V) sei unbehelflich, da das OLG Düsseldorf die Unternehmenseigenschaft nur dann verneine, wenn als Grundbedingung eine öffentlich-rechtliche Leistungsbeziehung gegeben sei und zusätzlich ein Anschluss- und Benutzungszwang vorliege (Tz. 15 f. und 22).

  • OLG Frankfurt, 20.09.2011 - 11 W 24/11

    Kartellrecht: Auskunftspflicht einer Gemeinde als Konzernmutter,

    Bei der Versorgungstätigkeit eines Wasser- und Abwasserzweckverbandes handelt es sich jedenfalls bei bestehendem Anschluss- und Benutzungszwang nicht um eine wirtschaftliche Betätigung, da durch die Monopolisierung jedweder Wettbewerb eines Dritten ausgeschlossen ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.12.2010, VI - 2 Kart 1/10 V - nicht rechtskräftig).
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