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   OLG Düsseldorf, 09.01.2008 - I-21 U 22/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,13674
OLG Düsseldorf, 09.01.2008 - I-21 U 22/07 (https://dejure.org/2008,13674)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.01.2008 - I-21 U 22/07 (https://dejure.org/2008,13674)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Januar 2008 - I-21 U 22/07 (https://dejure.org/2008,13674)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung restlichen Werklohns nach Kündigung eines Generalunternehmervertrages; Gebrauchsfertige und schlüsselfertige Errichtung eines Bürogebäudes und Geschäftsgebäudes; Kündigung eines Werkvertrages wegen dreimonatiger Bauunterbrechung

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; VOB/B § ... 1 Nr. 4; ; VOB/B § 2 Nr. 6; ; VOB/B § 6 Nr. 5; ; VOB/B § 6 Nr. 6; ; VOB/B § 6 Nr. 6 S. 1; ; VOB/B § 6 Nr. 7; ; VOB/B § 9 Nr. 1 lit. b a.F.; ; VOB/B § 9 Nr. 2; ; VOB/B § 9 Nr. 3; ; VOB/B § 9 Nr. 3 S. 1; ; VOB/B § 16; ; VOB/B § 16 Nr. 1 Abs. 3; ; BGB § 242; ; BGB § 286; ; BGB § 288; ; BGB § 631 Abs. 1; ; BGB § 648 a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631 Abs. 1; VOB/B § 9 Nr. 3; VOB/B § 6 Nr. 7
    Begriff der Unterbrechung der Ausführung i.S. von § 6 Nr. 7 VOB/B; Anforderungen an die Prüffähigkeit der Schlussrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Reihenfolge bei mehreren Kündigungsgründen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 288/02

    Voraussetzungen der Prüffähigkeit der Rechnung des Architekten oder Ingenieurs;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.01.2008 - 21 U 22/07
    Deshalb setzt eine wirksame Fälligkeitsrüge voraus, dass der Auftragnehmer in die Lage versetzt wird, die fehlenden Anforderungen an die Prüfbarkeit nachzuholen (vgl. BGH BauR 2004, 316).
  • BGH, 28.10.1999 - VII ZR 393/98

    Vertragstreues Verhaltes beim VOB/B -Vertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.01.2008 - 21 U 22/07
    Deshalb sollen sie bei Meinungsverschiedenheiten über die Notwendigkeit oder die Art und Weise der Anpassung eines Vertrags oder seiner Durchführung an geänderte Umstände durch Verhandlungen eine einvernehmliche Beilegung der Meinungsverschiedenheiten versuchen (vgl. BGH BauR 2000, 409).
  • BGH, 26.10.2000 - VII ZR 99/99

    Prüfbarkeit einer Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.01.2008 - 21 U 22/07
    Maßgebend sind die Informations- und Kontrollinteressen des Auftraggebers, die ihrerseits Umfang und Differenzierung der für die Prüfung erforderlichen Angaben bestimmen und begrenzen (vgl. BGH BauR 2001, 251).
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