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   OLG Düsseldorf, 09.01.2017 - I-24 U 34/16   

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https://dejure.org/2017,13885
OLG Düsseldorf, 09.01.2017 - I-24 U 34/16 (https://dejure.org/2017,13885)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.01.2017 - I-24 U 34/16 (https://dejure.org/2017,13885)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Januar 2017 - I-24 U 34/16 (https://dejure.org/2017,13885)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Honoraransprüche eines Rechtsanwalts gegen eine GmbH bei Mandatierung durch den Geschäftsführer

  • rechtsportal.de

    BGB § 611 ; BGB § 675
    Honoraransprüche eines Rechtsanwalts gegen eine GmbH bei Mandatierung durch den Geschäftsführer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    GmbH-Geschäftsführer mandatiert Anwalt: Wer muss das Honorar zahlen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 999
  • MDR 2017, 732
  • NZG 2018, 268
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.10.2003 - X ZR 66/01

    Ansprüche des Werkunternehmers gegen die Wohnungseigentümer bei Abschluß eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.01.2017 - 24 U 34/16
    Zur Annahme eines Geschäfts, das zugleich objektiv ein eigenes als auch objektiv ein fremdes ist, kann es genügen, dass das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger (hier dem Beklagten zu 2), sondern auch einem Dritten (hier der Klägerin) zugutekommt (BGH v. 21.10.2003, X ZR 66/01, Rn. 15, juris).

    Dann aber gelten die vom Senat zitierten Ausführungen des BGH in der Entscheidung vom 21.10.2003, X ZR 66/01, Rn. 17 entsprechend.

  • BGH, 28.09.2004 - IX ZR 155/03

    Hemmung der Verjährung des Anfechtungsanspruchs durch Antrag des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.01.2017 - 24 U 34/16
    Die Frist von 6 Monaten ab Beendigung gilt auch, wenn das Verfahren durch Rücknahme des Antrags endet (BGH v. 28.09.2004, IX ZR 155/03, Rn. 12).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2011 - 16 U 32/10
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.01.2017 - 24 U 34/16
    Keinesfalls aber ist der Rechtsanwalt gegenüber dem in den Schutzbereich einbezogenen Dritten zu vertraglichen Leistungen verpflichtet (vgl. OLG Düsseldorf v. 14.10.2011, 16 U 32/10, Rn. 56, juris).
  • LG Wuppertal, 27.10.2015 - 5 O 111/15

    Schadenersatzbegehren wegen der Verletzung einer insolvenzspezifischen Pflicht im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.01.2017 - 24 U 34/16
    Der Beklagte zu 2) beantragt, unter Abänderung des am 27.10.2015 verkündeten Urteils des LG Wuppertal, 5 O 111/15 die Klägerin zu verurteilen, an ihn EUR 31.424,87 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz aus EUR 24.555,- seit 28.06.2012, aus EUR 603, 33 seit 16.07.2012 und aus EUR 6.266,54 seit 18.06.2012 zu zahlen.
  • OLG Schleswig, 16.09.2021 - 11 U 138/20

    Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei durch Tätigwerden im Rahmen einer

    Etwas anderes gilt aber dann, wenn die Verpflichtung auf einem mit einem Dritten wirksam geschlossenen Vertrag beruht, der Rechte und Pflichten des Geschäftsführers und insbesondere die Entgeltfrage umfassend regelt, oder soweit dadurch die in anderen Vorschriften des bürgerlichen Rechts vorgesehene Risikoverteilung unterlaufen würde (vgl. BGH am angegebenen Ort Rn. 17; Staudinger/Bergmann 2020, Vorbemerkung zu §§ 677 Rn. 317; OLG Düsseldorf, 09.01.2017, 24 U 34/16, Rn. 34).
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