Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 09.03.2016 - VI-3 Kart 157/14 (V) |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ponte-press.de (Volltext/Auszüge)
Rechtmäßigkeit der Entscheidung der BNetzA vom 26.09.2011 betreffend Pooling
- erdigital.de(Abodienst, Leitsatz frei)
§ 17 Abs. 8 StromNEV, § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG
Zur Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Pooling-Festlegung der BNetzA mit Wirkung zum 01.01.2014 - ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StromNEV § 17; VwVfG § 48 Abs. 1 S. 1
Kostenentscheidung nach Erledigung eines Beschwerdeverfahrens gegen die Festlegung der Bundesnetzagentur zur Abrechnung mehrerer Entnahmestellen mit zeitgleicher Leistung (Pooling) in Abweichung von § 17 Abs. 8 StromNEV - rechtsportal.de
StromNEV § 17 Abs. 8
Kostenentscheidung nach Erledigung eines Beschwerdeverfahrens gegen die Festlegung der Bundesnetzagentur zur Abrechnung mehrerer Entnahmestellen mit zeitgleicher Leistung (Pooling) in Abweichung von § 17 Abs. 8 StromNEV - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94
Pflegeversicherung III
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2016 - 3 Kart 157/14
Vergleichbares darf nicht grundlos, d.h. willkürlich und ohne vernünftigen Differenzierungsgrund ungleich, Unvergleichbares nicht gleich behandelt werden (vgl. BVerfGE 100, 138, 174; 103, 242, 248). - BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07
Mediziner-BAföG
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2016 - 3 Kart 157/14
Die Ungleichbehandlung muss nicht nur an ein der Art nach sachlich gerechtfertigtes Unterscheidungskriterium anknüpfen, sondern Art. 3 GG verlangt für das Maß der Differenzierung einen inneren Zusammenhang zwischen den vorgefundenen Verschiedenheiten und der differenzierenden Regelung, der sich als sachlich vertretbarer Unterscheidungsgesichtspunkt von hinreichendem Gewicht erweist (vgl. BVerfGE 124, 199, 220; 129, 49, 60). - EuGH, 17.09.2007 - C-10/07
Kommission / Luxemburg
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2016 - 3 Kart 157/14
Danach liegt eine Ermessensreduzierung auf Null bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts somit zwar im Hinblick auf die Entschließung zur Aufhebung vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.01.2007, 6 C 32/06 und Urteil vom 23.10.2007, C 10/07).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2004 - 15 A 1113/04
Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Beitragsbescheides
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2016 - 3 Kart 157/14
Prinzipiell kommt im Rahmen der Aufhebungsentscheidung nach § 48 VwVfG dem Grundsatz der materiellen Gerechtigkeit kein größeres Gewicht zu als dem Grundsatz der Rechtssicherheit (vgl. BVerwGE 113, 322; BVerwG , NVwZ 1992, 0VG Münster, Beschl. v. 13.04.2004, 15 A 1113/04), so dass das Interesse an einer materiell richtigen Abrechnung hinter dem Bedürfnis nach einer rechtssicheren, Abwicklungsschwierigkeiten vermeidenden Vorgehensweise zurücktreten kann. - BVerwG, 29.03.1999 - 1 DB 7.97
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2016 - 3 Kart 157/14
Prinzipiell kommt im Rahmen der Aufhebungsentscheidung nach § 48 VwVfG dem Grundsatz der materiellen Gerechtigkeit kein größeres Gewicht zu als dem Grundsatz der Rechtssicherheit (vgl. BVerwGE 113, 322; BVerwG , NVwZ 1992, 0VG Münster, Beschl. v. 13.04.2004, 15 A 1113/04), so dass das Interesse an einer materiell richtigen Abrechnung hinter dem Bedürfnis nach einer rechtssicheren, Abwicklungsschwierigkeiten vermeidenden Vorgehensweise zurücktreten kann. - BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07
Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2016 - 3 Kart 157/14
Die Ungleichbehandlung muss nicht nur an ein der Art nach sachlich gerechtfertigtes Unterscheidungskriterium anknüpfen, sondern Art. 3 GG verlangt für das Maß der Differenzierung einen inneren Zusammenhang zwischen den vorgefundenen Verschiedenheiten und der differenzierenden Regelung, der sich als sachlich vertretbarer Unterscheidungsgesichtspunkt von hinreichendem Gewicht erweist (vgl. BVerfGE 124, 199, 220; 129, 49, 60). - BGH, 19.06.2007 - KVR 17/06
Auskunftsverlangen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2016 - 3 Kart 157/14
Die Ermessensausübung durch die Bundesnetzagentur ist gemäß § 83 Abs. 5 EnWG einer umfassenden Rechtskontrolle unterworfen, die - anders als nach der VwGO - eine Kontrolle der Zweckmäßigkeit umfasst (…vgl. Hanebeck, in: Britz/Hellermann/Hermes, EnWG, 3. Aufl., § 83 Rdn. 19; BGH, Beschl. v. 19.06.2007, KVR 17/06; Antweiler/Nieberding , NJW 2005, 3673 f.). - BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94
Rentenüberleitung IV
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2016 - 3 Kart 157/14
Vergleichbares darf nicht grundlos, d.h. willkürlich und ohne vernünftigen Differenzierungsgrund ungleich, Unvergleichbares nicht gleich behandelt werden (vgl. BVerfGE 100, 138, 174; 103, 242, 248). - OLG Düsseldorf, 05.06.2013 - 3 Kart 61/11
Begriff der Entnahmestelle i.S. von § 17 Abs. 2 S. 1 StromNEV
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2016 - 3 Kart 157/14
Nach Verbindung wurden die Beschwerdeverfahren unter dem Aktenzeichen VI-3 Kart 61/11 (V) geführt. - BVerwG, 17.01.2007 - 6 C 32.06
Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft des Gebührenbescheides; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2016 - 3 Kart 157/14
Danach liegt eine Ermessensreduzierung auf Null bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts somit zwar im Hinblick auf die Entschließung zur Aufhebung vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.01.2007, 6 C 32/06 und Urteil vom 23.10.2007, C 10/07).
- OLG Düsseldorf, 11.09.2019 - 3 Kart 486/18
Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Festlegung der Bundesnetzagentur
Der Streitfall unterscheidet sich damit in tatsächlicher Hinsicht grundlegend von demjenigen betreffend die Aufhebung der Pooling-Festlegung, in der der Senat durch Beschluss vom 09.03.2016 (VI-3 Kart 157/14, Rn. 47) unter anderem entschieden hat, dass die Bundesnetzagentur im Rahmen des Abwägungsprozesses zu Recht berücksichtigt hat, dass eine rückwirkende Aufhebung zu erheblichen Rückabwicklungsschwierigkeiten führen würde. - OLG Düsseldorf, 11.09.2019 - 3 Kart 134/18
Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Festlegung der Bundesnetzagentur
Der Streitfall unterscheidet sich damit in tatsächlicher Hinsicht grundlegend von demjenigen betreffend die Aufhebung der Pooling-Festlegung, in der der Senat durch Beschluss vom 09.03.2016 (VI-3 Kart 157/14, Rn. 47) unter anderem entschieden hat, dass die Bundesnetzagentur im Rahmen des Abwägungsprozesses zu Recht berücksichtigt hat, dass eine rückwirkende Aufhebung zu erheblichen Rückabwicklungsschwierigkeiten führen würde. - OLG Düsseldorf, 11.09.2019 - 3 Kart 487/18
Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Festlegung der Bundesnetzagentur
Der Streitfall unterscheidet sich damit in tatsächlicher Hinsicht grundlegend von demjenigen betreffend die Aufhebung der Pooling-Festlegung, in der der Senat durch Beschluss vom 09.03.2016 (VI-3 Kart 157/14, Rn. 47) unter anderem entschieden hat, dass die Bundesnetzagentur im Rahmen des Abwägungsprozesses zu Recht berücksichtigt hat, dass eine rückwirkende Aufhebung zu erheblichen Rückabwicklungsschwierigkeiten führen würde.