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   OLG Düsseldorf, 09.03.2021 - I-1 U 77/20   

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OLG Düsseldorf, 09.03.2021 - I-1 U 77/20 (https://dejure.org/2021,6943)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.03.2021 - I-1 U 77/20 (https://dejure.org/2021,6943)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. März 2021 - I-1 U 77/20 (https://dejure.org/2021,6943)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 7 Abs. 1, 17 StVG, 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG, 249, 254, 843 Abs. 4 BGB

  • rewis.io
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • RA Kotz

    Nutzungsausfall bei langer Reparaturzeit wegen Ersatzteillieferschwierigkeiten

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 254; BGB § 843 Abs. 4; StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17
    Haftung des Schädigers für Verzögerungen bei der Reparatur des unfallbeschädigten Kfz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    So können sich Reparaturverzögerungen auf den Nutzungsausfallschaden auswirken

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    So können sich Reparaturverzögerungen auf den Nutzungsausfallschaden auswirken

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verzögerungen bei der Reparatur des unfallbeschädigten Kfz

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung des Schädigers für Verzögerungen bei der Reparatur des beschädigten Fahrzeugs

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kfz-Ersatzteil ließ auf sich warten - Wieviel Nutzungsausfallentschädigung ist zu zahlen, wenn sich deshalb die Reparatur eines Unfallwagens verzögert?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Nutzungsausfallentschädigung von der Haftpflicht für mehrmonatige Autoreparatur?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nutzungsausfall: muss Unfallverursacher auch bei verzögerter Reparatur zahlen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nutzungsausfallentschädigung auch bei stark verzögerter Reparatur

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nutzungsausfallentschädigung bei langer Reparaturdauer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nutzungsausfallentschädigung: Verzögerte Reparatur des unfallbeschädigten Pkw wegen Lieferschwierigkeiten bei Ersatzteilen geht zu Lasten des Unfallverursachers - Kein Verstoß gegen Schadensminderungspflicht wegen unterlassener Nachforschung zur Verfügbarkeit von ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 1541
  • MDR 2021, 935
  • VersR 2021, 1052
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Köln, 25.06.1998 - 1 U 20/98

    Verzögerte Ersatzteilbeschaffung bei ausländischem Fahrzeug

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2021 - 1 U 77/20
    Dies gilt insbesondere, wenn Verzögerungen auf unvorhersehbaren Ersatzteillieferschwierigkeiten beruhen (BGH, Urteil vom 02.03.1982 - VI ZR 35/80, juris Rn. 13; OLG Köln VersR 2000, 336; Senat, Urteil vom 19.05.2011, aaO.).

    Eine Anspruchsminderung kommt daher nur in Betracht, wenn dem Geschädigten selbst eine Verletzung der Schadensminderungspflicht aus § 254 Abs. 2 BGB vorzuwerfen ist (Greger, aaO.; OLG Köln VersR 2000, 336).

    Darlegungs- und beweisbelastet für die Tatsachen, die einen Mitverschuldensvorwurf begründen könnten, ist nach den allgemeinen Regeln, die auch in dieser Fallkonstellation anzuwenden sind (Senat, Urteil vom 19.05.2011 - I-1 U 232/07, juris Rn. 21; vgl. auch OLG Köln, VersR 2000, 336), der Schädiger.

  • BGH, 05.02.2013 - VI ZR 363/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Umsatzsteuerersatz bei Ersatzbeschaffung trotz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2021 - 1 U 77/20
    Dies gilt auch für den Nutzungsausfallschaden (BGH, Urteil vom 05.02.2013 - VI ZR 363/11, juris Rn. 23).

    Im Allgemeinen ist dies die Dauer der Reparatur bzw. die Zeit bis zur Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs (BGH, Urteil vom 05.02.2013, aaO., Rn. 22; Urteil vom 18.12.2007 - VI ZR 62/07, juris Rn. 6).

    Neben dem Ersatz für die Dauer der Reparatur steht dem Geschädigten ein Ersatzanspruch für die Dauer der Schadensbegutachtung (BGH, Urteil vom 23.01.2018 - VI ZR 57/17, juris Rn. 12; Urteil vom 05.02.2013, aaO.; Senat, Urteil vom 28.05.2019, aaO., Rn. 24) und während einer angemessenen Überlegungsfrist zu (BGH, Urteil vom 05.02.2013, aaO.).

  • OLG Düsseldorf, 19.05.2011 - 1 U 232/07

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier entgegenkommender Fahrzeuge bei durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2021 - 1 U 77/20
    Verzögerungen bei der Durchführung der Reparatur, die nicht vom Geschädigten zu vertreten sind, gehen zu Lasten des Schädigers (Senat, Urteil vom 19.05.2011 - I-1 U 232/07, juris Rn. 21; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, § 25 Rn. 27 m. w. N.).

    Dies gilt insbesondere, wenn Verzögerungen auf unvorhersehbaren Ersatzteillieferschwierigkeiten beruhen (BGH, Urteil vom 02.03.1982 - VI ZR 35/80, juris Rn. 13; OLG Köln VersR 2000, 336; Senat, Urteil vom 19.05.2011, aaO.).

    Darlegungs- und beweisbelastet für die Tatsachen, die einen Mitverschuldensvorwurf begründen könnten, ist nach den allgemeinen Regeln, die auch in dieser Fallkonstellation anzuwenden sind (Senat, Urteil vom 19.05.2011 - I-1 U 232/07, juris Rn. 21; vgl. auch OLG Köln, VersR 2000, 336), der Schädiger.

  • OLG Düsseldorf, 07.04.2008 - 1 U 212/07

    Nutzungsausfallersatz für Kfz bei verzögerter Reparatur wegen Durchführung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2021 - 1 U 77/20
    Die Klägerin kann sich auch nicht darauf berufen, dass sie ausnahmsweise den Reparaturauftrag hat zurückstellen dürfen, weil sie konkreten Anlass zu der Befürchtung gehabt habe, den Nachweis ihres Anspruchs gegen die Beklagte nur durch sachverständige Unfallrekonstruktion erbringen zu können (vgl. dazu Senat, Urteil vom 07.04.2008 - I-1 U 212/07, juris Rn. 5 ff.).

    Selbst dann, wenn der genannte Ausnahmefall gegeben gewesen wäre, hätte die Klägerin nicht lediglich zuwarten dürfen, bis die Beklagte ihre Meinung ändert, sondern hätte - woran es hier fehlt - unverzüglich geeignete Maßnahmen der Beweissicherung, wie etwa die Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens, ergreifen müssen (vgl. Senat, Urteil vom 07.04.2008, aaO.).

  • OLG Brandenburg, 27.02.2020 - 12 U 86/18

    Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2021 - 1 U 77/20
    Dabei muss sich der Geschädigte indes um eine zügige Reparatur bzw. Ersatzbeschaffung bemühen (BGH, Urteil vom 14.04.2010 - VIII ZR 145/09, juris Rn. 32; OLG Brandenburg, Urteil vom 27.02.2020 - 12 U 86/18, juris Rn. 5).

    So steht er ihm etwa nicht zu, vor einer Reparatur eine Übernahmebestätigung durch den Haftpflichtversicherer der Gegenseite abzuwarten (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27.02.2020 - 12 U 86/18, juris Rn. 5; KG, Urteil vom 13.03.2003 - 12 U 257/01, juris Rn. 5; König, in: Hentschel/König/Dauer, § 12 StVG, Rn. 37).

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2019 - 1 U 115/18

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2021 - 1 U 77/20
    Von den Schadensersatzansprüchen, die der Klägerin infolge des von dem Fahrer des bei der Beklagten versicherten Fahrzeugs alleine verschuldeten Unfalls zustehen, ist auch ein Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung umfasst (vgl. Senat, Urteil vom 28.05.2019 - 1 U 115/18, juris Rn. 22 f.).

    Neben dem Ersatz für die Dauer der Reparatur steht dem Geschädigten ein Ersatzanspruch für die Dauer der Schadensbegutachtung (BGH, Urteil vom 23.01.2018 - VI ZR 57/17, juris Rn. 12; Urteil vom 05.02.2013, aaO.; Senat, Urteil vom 28.05.2019, aaO., Rn. 24) und während einer angemessenen Überlegungsfrist zu (BGH, Urteil vom 05.02.2013, aaO.).

  • BGH, 14.04.2010 - VIII ZR 145/09

    Käufer hat Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens auch nach Rücktritt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2021 - 1 U 77/20
    Dabei muss sich der Geschädigte indes um eine zügige Reparatur bzw. Ersatzbeschaffung bemühen (BGH, Urteil vom 14.04.2010 - VIII ZR 145/09, juris Rn. 32; OLG Brandenburg, Urteil vom 27.02.2020 - 12 U 86/18, juris Rn. 5).

    Auch kann ein Geschädigter gehalten sein, sich im Falle einer längeren Reparaturzeit mit einer Teil- oder Interimsreparatur zufrieden zu geben und diesbezüglich Rücksprache mit dem Schädiger zu halten (BGH, Urteil vom 14.04.2010, aaO.; OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 28.10.2005 - 24 U 111/05, juris Rn. 28 ff.).

  • KG, 13.03.2003 - 12 U 257/01

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kreuzungskollision zwischen einem bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2021 - 1 U 77/20
    So steht er ihm etwa nicht zu, vor einer Reparatur eine Übernahmebestätigung durch den Haftpflichtversicherer der Gegenseite abzuwarten (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27.02.2020 - 12 U 86/18, juris Rn. 5; KG, Urteil vom 13.03.2003 - 12 U 257/01, juris Rn. 5; König, in: Hentschel/König/Dauer, § 12 StVG, Rn. 37).
  • OLG Saarbrücken, 23.03.2010 - 4 U 504/09

    Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit von für einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2021 - 1 U 77/20
    Zudem muss der Geschädigte die Angabe einer ungewöhnlich langen Reparaturdauer durch die ausgewählte Werkstatt hinterfragen und ggf. die Beauftragung einer anderen Werkstatt in Betracht ziehen (OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.03.2010 - 4 U 504/09, juris Rn. 33 ff.).
  • OLG Frankfurt, 23.01.1985 - 17 U 296/83

    Übliche Kfz-Reparaturzeit; Überschreitung aus betrieblichen Gründen; Normale

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2021 - 1 U 77/20
    Das ist etwa dann der Fall, wenn den Geschädigten im Hinblick auf die beauftragte Werkstatt ein Auswahlverschulden trifft, weil er erkennen konnte, dass die Werkstatt wegen unzureichender Ausstattung oder eingeschränkter Betriebszeiten die Reparatur nicht in der gleichen Zeit wird bewerkstelligen können, wie eine reguläre Fachwerkstatt (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 23.01.1995 - 17 U 296/83, BeckRS 2008, 15990).
  • OLG Frankfurt, 28.10.2005 - 24 U 111/05

    Schadenersatz nach Kraftfahrzeugschaden in einer Waschstraße: Verneinung des

  • BGH, 25.01.1990 - IX ZR 65/89

    Zurückbehaltungsrecht des Schadensersatzpflichtigen im Hinblick auf abzutretende

  • OLG Hamm, 18.01.1984 - 3 U 116/83
  • BGH, 18.12.2007 - VI ZR 62/07

    Länger Nutzungsausfall bei einem bereits vor dem Unfall bestellten Fahrzeug

  • OLG München, 17.04.2009 - 10 U 5690/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nutzungsausfallentschädigung für gewerblich

  • BGH, 19.04.1999 - II ZR 331/97

    Zulässigkeit unsubstantiierten Bestreitens

  • BGH, 02.03.1982 - VI ZR 35/80

    Ersatz von Mietwagenkosten bei Beschädigung eines Luxus-Pkw

  • BGH, 14.10.1975 - VI ZR 255/74

    Ausschluß des Nutzungsausfalls bei Vorhandensein eines weiteren ungenutzten

  • BGH, 23.01.2018 - VI ZR 57/17

    Nutzungsausfallentschädigung bei vorübergehendem Entzug der Gebrauchsmöglichkeit

  • LG Stuttgart, 03.08.2022 - 13 S 43/22

    Werkstatt- und Prognoserisiko bei unbezahlter Rechnung

    Unsicherheiten hinsichtlich der Regulierungsbereitschaft der Haftpflichtversicherung des Schädigers rechtfertigen kein längeres Zuwarten, so dass ein Geschädigter vor der Reparatur nicht auf eine Übernahmebestätigung durch den Haftpflichtversicherer warten darf (OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.03.2021 - 1 U 77/20 Rn. 49; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27.02.2020 - 12 U 86/18 Rn. 5 juris).

    Dementsprechend wurde in der jüngeren Rechtsprechung auch an diesen Grundsätzen festgehalten (so etwa OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.03.2021 - 1 U 77/20 Rn. 49).

  • LG Karlsruhe, 30.05.2022 - 10 O 243/19
    Dass dem Kläger ein Zweitfahrzeug zur Verfügung gestanden hätte, haben die Beklagte, die insoweit die Darlegungs- und Beweislast trifft (OLG Düsseldorf, Urteil vom 09. März 2021 - I-1 U 77/20 -, Rn. 43, juris), bereits nicht positiv vorgetragen und jedenfalls nicht bewiesen.
  • LG Chemnitz, 28.07.2023 - 2 O 1207/22
    Darlegungs- und beweisbelastet für die Tatsachen, die einen Mitverschuldensvorwurf begründen können, ist nach den allgemeinen Regeln, die auch in dieser Fallkonstellation anzuwenden sind, der Schädiger (OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.03.2021 - I-1 U 77/20).

    Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass der Beklagten mangels eigener Kenntnis von den Gründen der langen Reparaturzeit ein substanziierter Vortrag kaum möglich ist und daher den Kläger zunächst eine sekundäre Darlegungslast trifft (OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.03.2021 - I-1 U 77/20).

  • LG München I, 07.12.2023 - 26 O 6898/20
    Entsprechend kann ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung auch für einen längeren Zeitraum beansprucht werden (OLG Düsseldorf v. 09.03.2021 - Az. 1 U 77/20 - Rz. 52 ff.; Grüneberg,.

    Eine Anspruchsminderung kommt nur dann in Betracht, wenn der Geschädigten selbst eine Verleizung der Schadensminderungspflicht aus § 254 Abs. 2 BGB vorzuwerfen ist, etwa wenn sie im Hinblick auf die beauftragte Werkstatt ein Auswahlverschulden trifft, weil sie erkennen konnte, dass die Werkstatt wegen unzureichender Ausstattung oder eingeschränkter Betriebszeiten die Reparatur nicht in der gleichen Zeit wird bewerkstelligen können, wie eine reguläre Fachwerkstatt (OLG Düsseldorf v. 09.03.2021 - Az. 1 U 77/20 - Rz. 52).

    gegen die Schadensminderungspflicht begründen könnten, trägt jedoch - denn allgemeinen Beweislastregeln entsprechend - der Schädiger (vgl. dazu und zu dem vorstehend Ausgeführten OLG Düsseldorf v. 09.03.2021 - Az. 1 U 77/20 - Rz. 52).

  • OLG Frankfurt, 20.12.2023 - 4 U 294/22

    Verkehrsunfall: Gebot der wirtschaftlich vernünftigen Schadensbehebung bei

    Sofern der Kläger zur Stützung seiner Rechtsansicht auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Urteil vom 9. März 2021 - 1 U 77/20, NJW-RR 2021, 1541) abstellt, vermag er damit nicht durchzudringen, denn die jeweils zu beurteilenden Sachverhalte sind nicht identisch.
  • OLG Hamm, 23.09.2022 - 7 U 93/21

    Rechts vor links; ganze Fahrbahnbreite; Betriebsgefahr

    Schwierigkeiten bei der Ersatzteilbeschaffung sind dem Schädiger zuzurechnen (Grüneberg in: Grüneberg, BGB, 81. Aufl. 2022, § 249 Rn. 37; OLG Düsseldorf Urt. v. 09.03.2021- I-1 U 77/20, juris 52) .
  • AG Wuppertal, 07.10.2022 - 33 C 42/21
    Auch ist der Kläger seiner ihm ausgehend von dem Vorbringen der Beklagten obliegenden sekundären Darlegungslast (die Beweislast für einen Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht des Geschädigten im Sinne von § 254 BGB trägt auch hier nach den allgemeinen Grundsätzen der Beweislastverteilung der Schädiger, vgl. auch OLG Düsseldorf Urt. v. 9.3.2021 - 1 U 77/20 = BeckRS 2021, 5819 Rn. 8, beckonline) zum fehlenden Zugriff auf ein Ersatzfahrzeug in einem hinreichenden Maße nachgekommen.

    77120 = BeckRS 2021, 5819 Rn. 18, beckonline) nicht in einem hinreichenden Maße nachgekommen ist.

  • AG Tirschenreuth, 30.06.2021 - 1 C 347/20
    gemäß §§ 254 Abs. 2 S. 2 i.V.m. 278 BGB zur Last gelegt werden, da die Fahrzeugreparatur Sache des Schädigers ist und es sich bei der Werkstatt nicht um einen Erfüllungsgehilfen des Geschädigten handelt (u.a. OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.03.2021 - 1 U 77/20; OLG München, Urteil vom 25.7. 2008 - 10 U 2539/08; OLG München, Urteil vom 07.07.2006 - 10 U 2270/06).

    Über die Grenzen der auch für einen Laien erkennbaren \Villkür oder Unrichtigkeiten kann dem Geschädigten im Rahmen der Schadensminderungspflicht nur noch ein mögliches Auswahlverschulden betreffend der Auswahl der Fachwerkstatt entgegengehalten werden (u.a. OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.03.2021 - 1 U 77/20).

  • AG Velbert, 12.12.2023 - 17 C 102/23
    Eine Anspruchsminderung kommt daher nur in Betracht, wenn dem Geschädigten selbst eine Verletzung der Schadensminderungspflicht aus § 254 II BGB vorzuwerfen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.03.2021, I-1 U 77/20, NJW-RR 2021, 1541; OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.5.2011, I-1 U 232/07, BeckRS 2011, 20165 mwN).
  • AG Rotenburg/Wümme, 08.04.2022 - 8 C 124/21
    Sie darf sich vielmehr grundsätzlich darauf verlassen, dass die von ihr beauftragte Werkstatt sich unter Ausschöpfung aller verfügbaren Möglichkeiten um die zeitnahe Beschaffung der Ersatzteile bemühen wird (OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.03.2021, Az. 1 U 77/20, openJur 2021, 14135).
  • LG Saarbrücken, 04.02.2022 - 1 O 123/21

    Verkehrsunfall: Kein Ersatzwagen gemietet - Nutzungsausfallentschädigung?

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