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OLG Düsseldorf, 09.04.2003 - VI-U (Kart) 18/02 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
GWB § 20; GenG § 30 Abs. 1 § 34 Abs. 3 § 47 Abs. 1
Kartellrechtliche Zulässigkeit der Erhebung eines Eintrittsgeldes für den Beitritt zu einer Taxigenossenschaft
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 21.03.2002 - 13 O 111/01
- OLG Düsseldorf, 09.04.2003 - VI-U (Kart) 18/02
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 08.05.2007 - KZR 9/06
Autoruf-Genossenschaft II
Mithin trägt das Eintrittsgeld dazu bei, dass die Beklagte den Fortbestand der sachlichen und personellen Voraussetzungen der ihren Mitgliedern gebotenen Leistungen sichern kann (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 2004, 41, 46). - OLG München, 30.03.2006 - U (K) 4148/05
Zugang zu Telefonrufsäulensystem nur für Mitglieder einer Taxigenossenschaft - …
Gegen einen solchen Zusammenhang spricht auch, dass nach einigen der von der Beklagten vorgelegten Entscheidungen bei Genossenschaften in anderen Städten die Mitgliedschaft nicht zur Voraussetzung für die Teilnahme an der Telefon- oder Funkvermittlung von Fahraufträgen gemacht wird (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 9. April 2003 - U (Kart) 18/02 = Anlage B 4;… LG Mainz Urt. v. 28. April 2000 - 11 HKO 10/00 = Anlage B 3).