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   OLG Düsseldorf, 09.04.2020 - I-3 Wx 47/19   

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https://dejure.org/2020,12984
OLG Düsseldorf, 09.04.2020 - I-3 Wx 47/19 (https://dejure.org/2020,12984)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.04.2020 - I-3 Wx 47/19 (https://dejure.org/2020,12984)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. April 2020 - I-3 Wx 47/19 (https://dejure.org/2020,12984)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2020, 1494
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 20.08.2013 - 2 W 54/13

    Anforderungen an den Nachweis der Identität der Mutter bei Eintragung der Geburt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.04.2020 - 3 Wx 47/19
    2009 angewendet worden ist OLG Schleswig, FGPrax 2014, 28).
  • BGH, 23.01.2019 - XII ZB 265/17

    Ablehnung der Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt bei lediglichem Fehlen des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.04.2020 - 3 Wx 47/19
    Damit die eingetragenen Angaben an der Beweiswirkung des Registers nach § 54 Abs. 1 Satz 1 PStG teilnehmen können, müssen sie vom Standesamt im Rahmen der diesem nach § 9 PStG, § 5 PStV obliegenden Sachverhaltsermittlung aufgeklärt und zweifelsfrei festgestellt werden (BGH, NJW 2019, 933, RdNr. 18).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.2019 - 3 Wx 39/19

    Antragsberechtigung im Aufgebotsverfahren für einen Grundschuldbrief

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.04.2020 - 3 Wx 47/19
    Das führt nicht zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses, denn die Existenz des Erlassvermerks ist keine Voraussetzung der Wirksamkeit, wenn - wie hier - die Übergabe der Entscheidung zum Zwecke der Hinausgabe aus dem internen Geschäftsbetrieb an die Verfahrensbeteiligten feststeht (allg. Meinung und ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt FGPrax 2019, 287 m.N.).
  • OLG München, 29.07.2021 - 31 Wx 229/18

    Zur Berichtigung eines abgeschlossenen Registereintrags in Personenstandssachen

    Um die Zurückstellung zu vermeiden und trotz verbleibender Unklarheiten das Recht der Beteiligten auf zügige Beurkundung der Geburt durchzusetzen, sieht § 35 PStV die Aufnahme des Zusatzes vor, der deutlich werden lässt, dass die von ihm erfassten Angaben nicht auf gesicherten Erkenntnissen beruhen und diese Angaben trotz der Aufnahme in den Geburtseintrag nicht an der hohen Beweiskraft personenstandsrechtlicher Beurkundungen teilhaben können (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 2020, 1494, 1495; OLG Schleswig, FGPrax 2014, 28, 29; Entwurfsbegründung des BMI, BRat-Drs. 713/08, S. 97 f.).
  • OLG Brandenburg, 21.09.2021 - 7 W 77/21

    Zulässigkeit eines erläuternden Zusatzes hinsichtlich der Namensführung der

    Um die Zurückstellung zu vermeiden und trotz verbleibender Unklarheiten das Recht der Beteiligten auf zügige Beurkundung der Geburt durchzusetzen, sieht § 35 PStV die Aufnahme des Zusatzes vor, der deutlich werden lässt, dass die von ihm erfassten Angaben nicht auf gesicherten Erkenntnissen beruhen und diese Angaben trotz der Aufnahme in den Geburtseintrag nicht an der hohen Beweiskraft personenstandsrechtlicher Beurkundungen teilhaben können (vgl. Senat, BeckRS 2021, 8199, Rdnr. 6; BGHZ 221, 1, Rdnr. 20 f.; BGH, FamRZ 2021, 831, Rdnr. 23 f.; OLG Düsseldorf, FamRZ 2020, 1494, 1495; OLG Schleswig, FGPrax 2014, 28, 29; Entwurfsbegründung des BMI, BRat-Drs.
  • OLG Brandenburg, 08.11.2022 - 7 W 104/22

    Beschwerde gegen einen Zusatz zu einem Geburtseintrag Ungeklärte Identität einer

    Um die Zurückstellung zu vermeiden und trotz verbleibender Unklarheiten das Recht der Beteiligten auf zügige Beurkundung der Geburt durchzusetzen, sieht § 35 PStV die Aufnahme des Zusatzes vor, der deutlich werden lässt, dass die von ihm erfassten Angaben nicht auf gesicherten Erkenntnissen beruhen und diese Angaben trotz der Aufnahme in den Geburtseintrag nicht an der hohen Beweiskraft personenstandsrechtlicher Beurkundungen teilhaben können (vgl. Senat, BeckRS 2021, 8199, Rdnr. 6; 2021, 30290, Rdnr. 4; BGHZ 221, 1, Rdnr. 20 f.; BGH, FamRZ 2021, 831, Rdnr. 23 f.; OLG Düsseldorf, FamRZ 2020, 1494, 1495; OLG Schleswig, FGPrax 2014, 28, 29; Entwurfsbegründung des BMI, BRat-Drs.
  • OLG Brandenburg, 14.04.2021 - 7 W 7/21

    Zulässigkeit der Änderung des Zusatzes "Identität nicht nachgewiesen" im

    Um die Zurückstellung zu vermeiden und trotz verbleibender Unklarheiten das Recht der Beteiligten auf zügige Beurkundung der Geburt durchzusetzen, sieht § 35 PStV die Aufnahme des Zusatzes vor, der deutlich werden lässt, dass die von ihm erfassten Angaben nicht auf gesicherten Erkenntnissen beruhen und diese Angaben trotz der Aufnahme in den Geburtseintrag nicht an der hohen Beweiskraft personenstandsrechtlicher Beurkundungen teilhaben können (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 2020, 1494, 1495; OLG Schleswig, FGPrax 2014, 28, 29; Entwurfsbegründung des BMI, BRat-Drs. 713/08, S. 97 f.).
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