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   OLG Düsseldorf, 09.04.2021 - I-3 Wx 219/20   

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https://dejure.org/2021,12168
OLG Düsseldorf, 09.04.2021 - I-3 Wx 219/20 (https://dejure.org/2021,12168)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.04.2021 - I-3 Wx 219/20 (https://dejure.org/2021,12168)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. April 2021 - I-3 Wx 219/20 (https://dejure.org/2021,12168)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • erbrechtsiegen.de

    Umdeutung unwirksames Ehegattentestament in ein wirksames Einzeltestament

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinsantrags; Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments; Verfügungen beider Ehegatten; Fehlende Verfügung eines Ehegatten

  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinsantrags; Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments; Verfügungen beider Ehegatten; Fehlende Verfügung eines Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Anforderungen an ein gemeinschaftliches Testament

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 662
  • FGPrax 2021, 220
  • FamRZ 2021, 1416
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 3 Wx 40/14

    Umdeutung einer als wechselbezüglich gewollten Verfügung eines Ehegatten im Falle

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.04.2021 - 3 Wx 219/20
    (vgl. dazu z.B. Senat, FGPrax 2016, 176).Der Mitunterzeichnung durch den nicht letztwillig verfügenden Ehegatten kommt dann keine rechtliche Bedeutung zu, sondern dokumentiert allein seine Kenntnisnahme (MüKo BGB/Musielak, a.a.O., § 2267 Rn. 9; BeckOGK BGB/Braun, a.a.O., § 2267 Rn. 11 ff., Rn. 72).
  • OLG München, 10.08.2017 - 31 Wx 57/16

    Keine zwingende Indizwirkung einer Mitwirkung an der Niederschrift eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.04.2021 - 3 Wx 219/20
    Unstreitig ist es für ein wirksames gemeinschaftliches Testament erforderlich, dass im Testament Verfügungen beider Ehegatten enthalten sind, sei es, dass sie wechselbezüglich oder dass sie einseitig gewollt sind (Senat BeckRS 2016, 114439; OLG München FGPrax 2018, 86; MüKo BGB/Musielak, a.a.O., § 2267 Rn. 9; BeckOGK BGB/Braun, a.a.O., § 2267 Rn. 11 ff.).
  • OLG Naumburg, 05.04.2022 - 2 Wx 41/21

    Bindungswirkungen eines nach DDR-Recht errichteten gemeinschaftlichen Testaments;

    bb) Die vorliegende Konstellation unterscheidet sich auch von einer Umdeutung eines unwirksamen gemeinschaftlichen Testaments in ein - von der Rechtsordnung anerkanntes - wirksames Einzeltestament, z.B. bei Unwirksamkeit wegen der Errichtung durch Nichtehegatten (vgl. BGH, Urteil v. 16.06.1987, IVa ZR 74/86, NJW-RR 1987, 1410; OLG Braunschweig, Beschluss v. 21.04.2005, 2 W 225/04, NJW-RR 2005, 1027; OLG Naumburg, Beschluss v. 24.09.1997, 10 Wx 25/97, JMBl. LSA 1998, 319) oder wegen der Testierunfähigkeit eines Ehegatten (vgl. OLG München, Beschluss v. 23.07.2014, 31 Wx 204/14, FamRZ 2015, 535; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 19.02.2016, I-3 Wx 40/14, FamRZ 2016, 1206) oder wegen Formnichtigkeit bei einem abwechselnd niedergeschriebenen Testamentstext (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 09.04.2021, I-3 Wx 219/20, FamRZ 2021, 1416).
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