Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - VII-Verg 40/11   

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https://dejure.org/2011,10872
OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - VII-Verg 40/11 (https://dejure.org/2011,10872)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.05.2011 - VII-Verg 40/11 (https://dejure.org/2011,10872)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Mai 2011 - VII-Verg 40/11 (https://dejure.org/2011,10872)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 115 Abs. 2
    Vorzeitige Gestattung des Zuschlages für die Vergabe von Rabattverträgen mit Pharmaunternehmen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Formbedürftigkeit der Angebotsunterlagen; Zuschlagsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Angebotsformblatt ohne elektronische Signatur: Angebotsausschluss! (IBR 2011, 660)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • VK Bund, 21.04.2011 - VK 3-38/11

    Arzneimittelrabattvereinbarungen gemäß § 130 a Abs. 8 SGB V

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - Verg 40/11
    Der Antrag der Antragstellerin, das durch die Übermittlung ihres Nachprüfungs-antrages (VK 3-38/11 Bundeskartellamt) eingetretene Verbot des Zuschlags wieder herzustellen, wird zurückgewiesen.

    Die Antragstellerin beantragt daher, das Verbot des Zuschlags nach § 115 Abs. 1 GWB betreffend das Nachprüfungsverfahren bei der 3. Vergabekammer des Bundes (VK 3-38/11) gemäß § 115 Abs. 2 S. 5 Hs. 1 GWB wiederherzustellen, den Zuschlagsgestattungsbeschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 21. April 2011 (VK 3-38/11) aufzuheben.

  • OLG Karlsruhe, 08.01.2010 - 15 Verg 1/10

    Zulässigkeitsvoraussetzung für einen Vergabenachprüfungsantrag: Beginn der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - Verg 40/11
    Auf die Frage, ob sich die Anforderung bereits damals überhaupt zu Lasten der Antragstellerin hätte auswirken können, kommt es nicht an (vgl. insoweit zutreffend OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.01.2010 - 15 Verg 1/10).
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2010 - Verg 47/10

    Lieferanten sind keine Nachunternehmer!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - Verg 40/11
    Hätten die Antragsgegnerinnen in den Vergabeunterlagen - wie die Antragstellerin geltend macht - unzulässige Formerfordernisse aufgestellt, stellte allerdings bereits dies einen Vergaberechtsverstoß dar, nicht erst der auf die Klausel gestützte Ausschluss des Angebots der Antragstellerin (vgl. Senatsbeschluss vom 27.10.2010 - VII-Verg 47/10).
  • EuGH, 09.12.2010 - C-568/08

    Combinatie Spijker Infrabouw-De Jonge Konstruktie u.a. - Öffentliche Aufträge -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - Verg 40/11
    Weder das Grundgesetz noch die Rechtsmittelrichtlinie verlangen eine vorherige mündliche Verhandlung (vgl. EuGH NZBau 2011, 117).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2011 - Verg 56/10

    Von RA "beglaubigte" Fotokopie: Keine "gültige" Steuerbescheinigung!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - Verg 40/11
    Es spricht allerdings einiges dafür, dass § 19 Abs. 2 VOL/A-EG bei Erklärungen nicht nur dann eingreift, wenn diese vollständig fehlen, sondern auch dann, wenn sie aus formellen Gründen nicht ordnungsgemäß sind, insbesondere dann, wenn sie nicht ordnungsgemäß unterschrieben oder signiert sind (vgl. Senatsbeschluss vom 17.03.2011 - VII-Verg 56/10 zu § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A; Dittmann, a.a.O., § 19 EG Rdnr. 33).
  • OLG Düsseldorf, 12.09.2012 - Verg 108/11

    Zulässigkeit der Beschränkung vorzulegender Referenzen auf drei bei der Vergabe

    Daraus folgt, dass eine Nachforderungspflicht - und folglich auch ein Nachforderungsrecht - des Auftraggebers im Hinblick auf körperlich vorhandene Erklärungen oder Nachweise nur besteht, wenn sie in formaler Hinsicht von den Anforderungen abweichen (so auch: Senat, Beschluss vom 17.3.2011, VII Verg 56/10, juris, Rn. 47; Beschluss vom 9.5.2011, VII Verg 40/11, juris, Rn. 92 ; OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, juris, Rn. 67f; OLG Koblenz, Beschluss vom 30. März 2012, 1 Verg 1/12, juris, Rn. 28).
  • VK Südbayern, 21.05.2015 - Z3-3-3194-1-08-02/15

    Qualifizierte Signatur ungültig: Keine Möglichkeit der Heilung!

    Die Antragstellerin verwies auf einen Beschluss des OLG Düsseldorf vom 09.05.2011, Az: VII Verg 40/11.
  • VK Bund, 06.10.2015 - VK 2-91/15

    Nachprüfungsverfahren: Nachfordern einer elektronischen Signatur

    Nach Auffassung der Vergabekammer sprächen die Entscheidungen des OLG Düsseldorf vom 17. März 2011 (Az.: VII-Verg 56/10) sowie vom 9. Mai 2011 (Az.: VII-Verg 40/11) für eine solche Sichtweise.

    Die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zugrunde legend (Beschlüsse vom 9. Mai 2011, VII-Verg 40/11, und vom 1. Oktober 2014, VII-Verg 14/14), sei davon auszugehen, dass die Bg ein wirksames Angebot abgegeben habe, indem sie ein elektronisch signiertes Anschreiben zum Angebot in Verbindung mit dem vollständig ausgefüllten und elektronisch signierten Preisblatt sowie die weiteren geforderten Angebotsunterlagen elektronisch übersandt habe.

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2012 - Verg 47/12

    Ablehnung der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde im

    Daraus folgt, dass eine Nachforderungspflicht des Auftraggebers im Hinblick auf körperlich vorhandene Erklärungen oder Nachweise nur besteht, wenn sie in formaler Hinsicht von den Anforderungen abweichen (Senat, Beschluss v. 12.09.2012, VII-Verg 108/11, juris Tz. 35 zu § 19 Abs. 2 Satz 1 VOL/A-EG; so auch: Senat, Beschluss vom 17.3.2011, VII-Verg 56/10, juris, Rn. 47; Beschluss vom 9.5.2011, VII-Verg 40/11, juris, Rn. 92 ; OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, juris, Rn. 67f; OLG Koblenz, Beschluss vom 30. März 2012, 1 Verg 1/12, juris, Rn. 28).
  • VK Bund, 14.12.2011 - VK 1-153/11

    Briefdienstleistungen

    (gegebenenfalls i.V.m. § 7 Abs. 12 VOLfA-EG) ist nur dann anwendbar, wenn geforderte Erklärungen oder Nachweise bis zum Ablauf derAngebotsfrist "nicht vorgelegt' wurden, also physisch nicht vorhanden oder unvollständig sind (so zur vergleichbaren Vorgängerregelung des § 25 Nr. 1 Abs, 2 I.il. a) VOUA-2006: BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06) oder sonst nicht den formalen Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers entsprechen, so dass die vorgelegte Unterlage (z.B. mangels Lesbarkeit, vorgeschriebener Beglaubigung oder Unterzeichnung) gar nicht geprüft werden kann (vgl. zu den genannten Beispielsfällen: OLG Düsseldorf,' Beschlüsse vom 16. Januar 2006, VII-Verg 92/05' (vorgelegte Unterlagen waren unleserlich), vom 22. Dezember 2010, VII-Verg 56/10 (nicht beglaubigt), und vom 9. Mai 2011, VII-Verg 40/11 (fehlerhafte Signatur)).
  • VK Bund, 21.08.2013 - VK 1-67/13

    Rahmenvereinbarung: Leistung ist klar und vollständig zu beschreiben!

    Dies liegt nicht nur dann vor, wenn eine Unterlage physisch nicht im Teilnahmeantrag oder Angebot enthalten ist, sondern gleichermaßen auch dann, wenn sie nicht so vorgelegt wurde, wie der öffentliche Auftraggeber, sie gefordert hatte,, sei es hinsichtlich der einzuhaltenden Form (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Mai 2011, VII-Verg 40/11), des Umfangs der vorzunehmenden Angaben (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Juli 2005,. VII-Verg 22/05) oder - wie hier - der Gültigkeitsdauer der vorzulegenden Erklärungen (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Juni 2004, VII-Verg 11/04).
  • VK Arnsberg, 08.12.2014 - VK 21/14

    Unvollständige Verpflichtungserklärung: Sind Erklärungsteile nachholbar?

    Daraus folgt, dass eine Nachforderungspflicht - und folglich auch ein Nachforderungsrecht - des Auftraggebers im Hinblick auf körperlich vorhandene Erklärungen oder Nachweise nur besteht, wenn sie in formaler Hinsicht von den Anforderungen abweichen (so auch: Senat, Beschluss vom 17.3.2011, VII Verg 56/10; Beschluss vom 9.5.2011, VII Verg 40/11; OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12; OLG Koblenz, Beschluss vom 30. März 2012, 1 Verg 1/12) und " Geforderte Erklärungen oder Nachweise sind bereits dann als fehlend zu bewerten, wenn sie entweder gar nicht vorgelegt wurden oder unvollständig sind oder sonst nicht den wirksamen und eindeutigen Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers entsprechen.
  • VK Bund, 09.12.2011 - VK 1-150/11

    Briefdienstleistungen

    Denn diese Vorschrift ist nur dann anwendbar, wenn geforderte Erklärungen oder Nachweise bis zum Ablauf der Angebotsfrist .nicht vorgelegt" wurden, also physisch nicht vorhanden oder unvollständig sind (so zur vergleichbaren Vorgängerregelung des § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a) VOLlA-2006: BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06) oder sonst nicht den formalen Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers entsprechen, so dass die vorgelegte Unterlage (z.B. mangels Lesbarkeit, vorgeschriebener Beglaubigung oder Unterzeichnung) gar nicht geprüft werden kann (vgl. zu den genannten Beispielsfällen OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 16. Januar 2006, VII-Verg92/05 (vorgelegte Unterlagen waren unleserlich) , vom 22. Dezember 2010, VII-Verg 56/10 (nicht beglaubigt), und vom 9. Mai 2011 , VII-Verg 40/11 (fehlerhafte Signatur)).
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