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   OLG Düsseldorf, 09.05.2012 - VI-2 U (Kart) 9/08   

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https://dejure.org/2012,43713
OLG Düsseldorf, 09.05.2012 - VI-2 U (Kart) 9/08 (https://dejure.org/2012,43713)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.05.2012 - VI-2 U (Kart) 9/08 (https://dejure.org/2012,43713)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Mai 2012 - VI-2 U (Kart) 9/08 (https://dejure.org/2012,43713)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung der Vergütung für die Einspeisung von durch Kraft-Wärme-Kopplung erzeugten Stroms

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KWKG 2000 § 2 Abs. 1 S. 3 Nr. 2
    Höhe der Vergütung für die Einspeisung von im Wege der Kraft-Wärme-Kopplung erzeugtem Strom

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 06.10.2010 - VIII ZR 15/10

    Einspeisung von KWK-Strom: Abschluss eines neuen Einspeisungsvertrages nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2012 - 2 U (Kart) 9/08
    Nachdem der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 06. Oktober 2010 (VIII ZR 15/10) den Hauptantrag abgewiesen hatte, war der Hauptantrag nicht mehr anhängig, nur noch der Hilfsantrag auf Auskunft über die und Zahlung der ersparten Kosten war noch anhängig.

    b) Die Klägerin ist jedoch durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06. Oktober 2010 (VIII ZR 15/10) nunmehr daran gehindert geltend zu machen, dass die Kündigungserklärung der R.

    Aktiengesellschaft unter Vorlage eines Auszugs aus dem Spaltungsplan im Revisionsverfahren (BGH VIII ZR 15/10) vorgetragen hat, gingen ausdrücklich sämtliche Verbindlichkeiten, die (damals) Gegenstand des fraglichen Rechtsstreits waren, mithin einschließlich der Verbindlichkeiten, die Gegenstand des Hilfsantrages waren, auf die R.

  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 10/09

    BCC

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2012 - 2 U (Kart) 9/08
    Die Klägerin als Berufungsbeklagte konnte zwar eine Abänderung des angefochtenen Urteils zu ihren Gunsten sowie eine Antragsänderung nur durch eine Anschlussberufung erreichen (Heßler, in Zöller, 28. Aufl., § 524 Rdnr. 33; BGH, NJW 2008, 1953; GRUR 2011, 831; GRUR 2012, 180).

    Die zeitliche Begrenzung der Möglichkeit eines Berufungsbeklagten zur Erhebung einer Anschlussbeschwerde setzt nämlich voraus, dass die Berufungserwiderungsfrist wirksam gesetzt worden ist (BGH NJW 2009, 515; BGH, GRUR 2011, 831; GRUR 2012, 180).

    Das gilt auch für die gesetzliche Folge, dass mit Fristablauf auch eine Anschlussberufung nicht mehr möglich ist (so wohl auch BGH GRUR 2011, 831, GRUR 2012, 180); eine derartige Belehrung fehlt gleichfalls.

  • BGH, 09.06.2011 - I ZR 41/10

    Werbegeschenke

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2012 - 2 U (Kart) 9/08
    Die Klägerin als Berufungsbeklagte konnte zwar eine Abänderung des angefochtenen Urteils zu ihren Gunsten sowie eine Antragsänderung nur durch eine Anschlussberufung erreichen (Heßler, in Zöller, 28. Aufl., § 524 Rdnr. 33; BGH, NJW 2008, 1953; GRUR 2011, 831; GRUR 2012, 180).

    Die zeitliche Begrenzung der Möglichkeit eines Berufungsbeklagten zur Erhebung einer Anschlussbeschwerde setzt nämlich voraus, dass die Berufungserwiderungsfrist wirksam gesetzt worden ist (BGH NJW 2009, 515; BGH, GRUR 2011, 831; GRUR 2012, 180).

    Das gilt auch für die gesetzliche Folge, dass mit Fristablauf auch eine Anschlussberufung nicht mehr möglich ist (so wohl auch BGH GRUR 2011, 831, GRUR 2012, 180); eine derartige Belehrung fehlt gleichfalls.

  • BGH, 02.07.1996 - KZR 31/95

    "Kraft-Wärme-Kopplung"; Bemessung der angemessenen Vergütung für die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2012 - 2 U (Kart) 9/08
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in einer vergleichbaren Fallgestaltung (NJW 1996, 3005) eine Stufenklage unproblematisch als möglich angesehen.

    Die Rechtsprechung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs (NJW 1996, 3005 m.w.N.) führte lediglich zur Verpflichtung des Energieversorgers zur Abnahme von Strom gegen eine bestimmte Vergütung, nicht jedoch zum Abschluss eines Vertrages im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 KWKG 2000.

  • BGH, 16.03.2009 - II ZR 32/08

    Haftung des Geschäftsführers wegen Veranlassung einer die Masse schmälernden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2012 - 2 U (Kart) 9/08
    Dies hatte zwar nicht die Hemmung der Verjährung zur Folge, hinderte aber die Erhebung des Leistungsverweigerungsrechts für diesen Zeitraum (BGH NJW 2009, 1598 Rdnr. 22).

    Das war rechtzeitig (vgl. BGH NJW 2009, 1598 Rdnr. 22 zur Klageerhebung innerhalb der Frist).

  • OLG Hamm, 19.12.2003 - 11 U 41/02

    Vergütungsberechtigung gem. §§ 3 Abs. 1 S. 1, § 4 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2012 - 2 U (Kart) 9/08
    Die Klage wurde vom Landgericht Essen, die Berufung der Klägerin vom Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 19. Dezember 2003 (11 U 41/02) zurückgewiesen.

    Die Beklagten erklärten im Schriftsatz vom 5. Februar 2004, dass das Ruhen des Verfahrens bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung im Verfahren 11 U 41/02 des OLG Hamm zweckmäßig erscheine.

  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2012 - 2 U (Kart) 9/08
    Prozessual kann über den Hauptantrag (bezifferter Zahlungsantrag) nur dann bereits jetzt eine Entscheidung getroffen werden, wenn ein Teilurteil möglich ist (Greger, in Zöller, a.a.O., § 254 ZPO Rdnr. 3; BGH NJW 1989, 2821).
  • BGH, 08.05.1989 - II ZR 237/88

    Haftung des bisherigen Unternehmensinhabers für Altverbindlichkeiten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2012 - 2 U (Kart) 9/08
    Eine Erstreckung der Rechtskraft auf den Schuldübernehmer bei laufendem Rechtsstreit besteht nicht (Vollkommer, in Zöller, § 325 ZPO Rdnr. 26; BGH NJW-RR 1989, 1055, 1056, wo allerdings eine Rechtskrafterstreckung zu Lasten des Schuldübernehmers - nicht, wie hier, eine Rechtskrafterstreckung zugunsten des Schuldübernehmers - im Raume stand).
  • BGH, 06.12.2000 - XII ZR 219/98

    Umdeutung eines Rechtsmittels in einen Beitritt als Nebenintervenient

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2012 - 2 U (Kart) 9/08
    Aktiengesellschaft (BGH NJW 2001, 1217), § 68 ZPO bezieht sich aber allein auf die Wirkungen zur unterstützen Hauptpartei, also der R.
  • BGH, 19.11.2003 - VIII ZR 60/03

    Zum Umfang der materiellen Rechtskraft eines Urteils über eine Wandelungsklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2012 - 2 U (Kart) 9/08
    Infolgedessen gehört zur Rechtskraftwirkung nicht nur die Präklusion der im ersten Prozess vorgetragenen Tatsachen, sondern auch die der nicht vorgetragenen Tatsachen, sofern diese nicht erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung im ersten Prozess entstanden sind, sondern bei natürlicher Anschauung zu dem im ersten Vorprozess vorgetragenen Lebenssachverhalt gehören (BGH NJW 2004, 1252).
  • BGH, 15.06.2005 - VIII ZR 74/04

    Höhe der Vergütung bei Stromeinspeisung

  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 210/06

    Frist für eine den Streitgegenstand verändernde Anschlussberufung mit dem Ziel

  • BGH, 23.09.2008 - VIII ZR 85/08

    Beginn des Fristenlaufs für die Einlegung der Anschlussberufung

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