Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 09.12.2020 - I-3 Wx 13/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 119 Abs. 2, 1944 Abs. 1, 1954
Anfechtung einer Erbausschlagung wegen nachträglich festgestellter Werthaltigkeit des Nachlasses - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BGB § 119 Abs. 2
Anfechtung einer Ausschlagungserklärung; Überschuldung einer Erbschaft als verkehrswesentliche Eigenschaft; Spekulative Überlegungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anfechtung einer Erbausschlagung wegen Irrtums über verkehrswesentliche Eigenschaft
- etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Erfolglose Erbausschlagung
Verfahrensgang
- AG Mülheim/Ruhr - 4 VI 858/17
- OLG Düsseldorf, 19.12.2018 - 3 Wx 140/18
- OLG Düsseldorf, 09.12.2020 - I-3 Wx 13/20
Papierfundstellen
- FamRZ 2021, 901
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 01.08.2019 - 3 Wx 48/18
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2020 - 3 Wx 13/20
In die Ermessensentscheidung sind sämtliche in Betracht kommenden Umstände einzubeziehen (etwa das Maß des Obsiegens und Unterliegens, die verschuldete oder unverschuldete Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse, die familiäre und persönliche Nähe zwischen Erblasser und Verfahrensbeteiligten, ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 1. Aug. 2019, 3 Wx 48/18, BeckRS 2019, 27678). - OLG Düsseldorf, 07.08.2019 - 3 Wx 170/18
Berechtigung zur Anfechtung der Erbausschlagung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2020 - 3 Wx 13/20
Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung (zuletzt FGPrax 2019, 273 = ErbR 2020, 46 m.N.) die folgenden Grundsätze zur Anfechtung von Erbausschlagungen wegen Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft entwickelt:. - OLG Düsseldorf, 10.01.2013 - 3 Wx 155/12
Mitwirkungspflichten der Beteiligten in Nachlasssachen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2020 - 3 Wx 13/20
Die Feststellungslast dafür, dass die Anfechtung verspätet war, also für die Kenntnis des Anfechtenden vom Anfechtungsgrund und für den Zeitpunkt der Anfechtung trägt regelmäßig der Anfechtungsgegner (…vgl. Palandt/Ellenberger, §§ 1954, Rdnr. 8, 121, Rdnr. 4; zu den Folgen - hier nicht vorliegender - fehlender Mitwirkung des Anfechtenden vgl. Senat, NJW-RR 2013, 842).