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   OLG Düsseldorf, 10.02.2015 - I-1 U 41/14   

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https://dejure.org/2015,61799
OLG Düsseldorf, 10.02.2015 - I-1 U 41/14 (https://dejure.org/2015,61799)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.02.2015 - I-1 U 41/14 (https://dejure.org/2015,61799)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Februar 2015 - I-1 U 41/14 (https://dejure.org/2015,61799)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 25.01.1994 - VI ZR 285/92

    Haftungsverteilung bei Kollision eines nach links abbiegenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2015 - 1 U 41/14
    Eine Wartepflicht nach Maßgabe des § 8 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 StVO besteht nur gegenüber sichtbaren Berechtigten; sie gilt also nicht für den Fall, dass diese aufgrund des Straßenverlaufs noch nicht erkennbar sind (Hentschel/König/Dauer a.a.O., § 8 StVO, Rdnr. 55 mit Hinweis auf BGH NZV 1994, 184 und zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Ist die bevorrechtigte Straße nur auf eine beschränkte Strecke übersehbar, so darf der Wartepflichtige in sie einfahren, wenn sich im Sichtbereich kein Fahrzeug befindet; die bloße Möglichkeit, dass jemand kommen könnte, löst allein keine Wartepflicht aus (Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl., § 8 StVO, Rdnr. 47 mit Hinweis auf BGH NZV 1994, 184 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

  • OLG Rostock, 02.02.2007 - 8 U 40/06

    Haftungsverteilung: Einbiegen von einem schwer erkennbaren vorfahrtsberechtigten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2015 - 1 U 41/14
    Nach der in der Rechtsprechung überwiegend vertretenen Gegenmeinung kommt es hingegen für die Einordnung als Feld- oder Waldweg maßgeblich auf die Verkehrsbedeutung an (BGH NJW 1976, 1317, 1318 linke Spalte; OLG Hamm NZV 2014, 125, 126 linke Spalte, OLG Rostock MDR 2007, 1129, 1130; LG Dessau-Roßlau NZV 2013, 131; weitere Rechtsprechungsnachweise bei Hentschel/König/Dauer a.a.O.).

    Der Vorfahrtberechtigte, der aus einem unbedeutenden Nebenweg kommt, der zudem von einem von links kommenden Benutzer der Durchgangsstraße nicht eingesehen werden kann, hat sich in die Durchgangsstraße so vorsichtig hineinzutasten wie sonst ein Wartepflichtiger (OLG Rostock MDR 2007, 1129, 1130).

  • BGH, 18.11.1975 - VI ZR 172/74

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem aus einem Feldweg einfahrenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2015 - 1 U 41/14
    Nach der in der Rechtsprechung überwiegend vertretenen Gegenmeinung kommt es hingegen für die Einordnung als Feld- oder Waldweg maßgeblich auf die Verkehrsbedeutung an (BGH NJW 1976, 1317, 1318 linke Spalte; OLG Hamm NZV 2014, 125, 126 linke Spalte, OLG Rostock MDR 2007, 1129, 1130; LG Dessau-Roßlau NZV 2013, 131; weitere Rechtsprechungsnachweise bei Hentschel/König/Dauer a.a.O.).

    Denn der Verkehrsteilnehmer muss sich an Ort und Stelle ein Bild davon machen können, ob einem von ihm befahrenen Weg das Vorrecht genommen ist oder nicht (BGH NJW 1976, 1317, 1318, linke Spalte).

  • OLG Düsseldorf, 09.10.1980 - 12 U 44/80

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge an der Einmündung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2015 - 1 U 41/14
    Ist für einen Vorfahrtberechtigten wegen einer linksseitigen Hecke die Einmündung gänzlich unübersichtlich, hat er sich praktisch wie ein Wartepflichtiger zu verhalten und darf sich nur vorsichtig in den Einmündungsbereich hineintasten (OLG Düsseldorf - 12. Zivilsenat - VersR 1981, 862).
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2015 - 1 U 41/14
    Jeder Halter hat die Umstände zu beweisen, die dem anderen zum Verschulden gereichen sollen und aus welchen er die nach der Abwägung für sich günstigen Rechtsfolgen herleiten will (BGH NZV 1996, 231).
  • BGH, 30.04.2008 - III ZB 8/08

    Anrechnung der vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr auf die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2015 - 1 U 41/14
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vermindert sich durch die anteilige Anrechnung einer vorgerichtlich entstandenen anwaltlichen Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2300 VV RVG auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens nach Teil 3 Vorbemerkung 3 Absatz 4 VV RVG nicht die bereits entstandene Geschäftsgebühr, sondern die in dem anschließenden gerichtlichen Verfahren gemäß Nr. 3100 VV RVG anfallende Verfahrensgebühr (BGH, Beschluss vom 30.  April 2008, AZ: III ZB 8/08 mit Hinweis auf BGH NJW 2007, 2049 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BayObLG, 24.10.1988 - 2 ObOWi 264/88

    Vorfahrt ; Nebenweg; Straße; Rechts vor Links

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2015 - 1 U 41/14
    Das gilt selbst dann, wenn er in eine Straße von größerer Verkehrsbedeutung einfährt (BayObLG NZV 1989, 121, 122).
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2015 - 1 U 41/14
    Es sind dabei nur unstreitige bzw. zugestandene oder bewiesene Umstände zu berücksichtigen (BGH NJW 2007, 506).
  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2015 - 1 U 41/14
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vermindert sich durch die anteilige Anrechnung einer vorgerichtlich entstandenen anwaltlichen Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2300 VV RVG auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens nach Teil 3 Vorbemerkung 3 Absatz 4 VV RVG nicht die bereits entstandene Geschäftsgebühr, sondern die in dem anschließenden gerichtlichen Verfahren gemäß Nr. 3100 VV RVG anfallende Verfahrensgebühr (BGH, Beschluss vom 30.  April 2008, AZ: III ZB 8/08 mit Hinweis auf BGH NJW 2007, 2049 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • OLG Koblenz, 13.05.1985 - 12 U 876/84

    Haftungsverteilung bei Kollision beim Einbiegen aus einem Feldweg

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2015 - 1 U 41/14
    Nach einer Ansicht soll es allein auf den äußeren Anschein ankommen (Hentschel/König/Dauer a.a.O., § 8 StVO, Rdnr. 36 mit Hinweis auf OLG Koblenz VRS 69, 101 sowie NZV 2006, 308; OLG Düsseldorf VRS 47, 61 sowie Schneider DAR 1976, 63).
  • OLG Koblenz, 13.02.2006 - 12 U 25/05

    Zur Mithaftung bei einem Verkehrsunfall trotz Vorfahrtsrechts

  • LG Dessau-Roßlau, 22.03.2012 - 5 S 98/11

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Qualifikation als Feld- oder Waldweg; Geltung der

  • BGH, 21.05.1985 - VI ZR 201/83

    Geltung des Vertrauensgrundsatzes beim Einfahren in eine Straßenkreuzung;

  • OLG Hamm, 09.07.2013 - 9 U 191/12

    Gefährliche Eile - Überholer einer Fahrzeugkolonne können für Unfälle

  • LG Saarbrücken, 05.06.2020 - 13 S 181/19

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Erschütterung des Anscheinsbeweises

    Die bloße Möglichkeit, dass auf der Vorfahrtstraße ein Kraftfahrzeug herannahen könnte, löst noch keine Wartepflicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1994 - VI ZR 285/92, DAR 1994, 195; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. Februar 2015 - I-1 U 41/14; LG Osnabrück, Urteil vom 14. März 2018 - 1 S 335/17, RuS 2018, 498).
  • LG Osnabrück, 14.03.2018 - 1 S 335/17

    Verkehrsunfall: schuldhafte Vorfahrtverletzung - Anscheinsbeweis

    Die bloße Möglichkeit, dass auf der Vorfahrtstraße ein anderes Kraftfahrzeug herannahen könnte, löst noch keine Wartepflicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 25.01.1994 - VI ZR 285/92; OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.10.2017 - 4 U 29/17 -, Rn. 35, juris OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.02.2015 - I-1 U 41/14).

    Bei der Behauptung, dass das Fahrzeug auf der bevorrechtigten Straße für den auf die bevorrechtigte Straße Einbiegenden nicht sichtbar war, handelt es sich demnach um einen weiteren Umstand, der dem feststehenden Kerngeschehen im Einzelfall die Typizität nehmen kann, so dass es Sache des Beklagten ist, den aus dem Kerngeschehen folgenden Anscheinsbeweis unter diesem Gesichtspunkt zu erschüttern (so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.02.2015 - I-1 U 41/14, Rn. 36; aA wohl OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.10.2017 - 4 U 29/17, Rn. 41 f.).

  • OLG Hamm, 09.05.2023 - 7 U 17/23

    Berührungsloser Unfall; Betrieb; Zurechnungszusammenhang

    Auch der Zusammenstoß im vom Oberlandesgericht Düsseldorf entschiedenen Fall lag im Kreuzungsbereich (vgl. OLG Düsseldorf Urt. v. 10.2.2015 - 1 U 41/14, BeckRS 2016, 15990 = juris Rn. 22) .
  • OLG Köln, 19.05.2017 - 19 U 110/16

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge im Einmündungsbereich einer

    Nach allgemeiner Auffassung spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine Vorfahrtverletzung des Wartepflichtigen, wenn es im Einmündungsbereich zu einer Kollision mit einem Fahrzeug des bevorrechtigten Verkehrs kommt (vgl. etwa, jeweils zitiert nach juris: BGH , Urteil vom 15.06.1982, VI ZR 119/81, Rn. 11; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.02.2015, I-1 U 41/14, Rn. 22; OLG München, Urteil vom 14.03.2014, 10 U 4774/13, Rn. 16; OLG Köln, Urteil vom 14.02.2002, 12 U 142/01, Rn. 3).
  • LG Saarbrücken, 03.07.2020 - 13 S 34/20

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision im Einmündungsbereich einer Straßenkreuzung

    Die bloße Möglichkeit, dass auf der Vorfahrtstraße ein Kraftfahrzeug herannahen könnte, löst noch keine Wartepflicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1994 - VI ZR 285/92, DAR 1994, 195; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. Februar 2015 - I-1 U 41/14; LG Osnabrück, Urteil vom 14. März 2018 - 1 S 335/17, RuS 2018, 498).
  • LG Saarbrücken, 30.12.2019 - 13 S 66/19

    Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis und Haftungsverteilung bei Kollision eines

    Die bloße Möglichkeit, dass auf der Vorfahrtstraße ein anderes Kraftfahrzeug herannahen könnte, löst noch keine Wartepflicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 25.01.1994 - VI ZR 285/92, DAR 1994, 195; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.02.2015 - I-1 U 41/14, LG Osnabrück, Urteil vom 14. März 2018 - 1 S 335/17, RuS 2018, 498).
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