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   OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - Verg 23/20   

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https://dejure.org/2021,23330
OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - Verg 23/20 (https://dejure.org/2021,23330)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.02.2021 - Verg 23/20 (https://dejure.org/2021,23330)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Februar 2021 - Verg 23/20 (https://dejure.org/2021,23330)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Betrieb außerschulischer Bildungseinrichtungen Verschlechterung von Zuschlagschancen Mangelhafte Dokumentation Aufhebung eines Vergabeverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabeverfahren kann wegen Corona-Pandemie aufgehoben werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (24)

  • OLG Düsseldorf, 03.01.2005 - Verg 72/04

    Begründetheit eines Nachprüfungsantrags wegen Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - Verg 23/20
    Wesentlich sind Änderungen dann, wenn die weitere Durchführung des Verfahrens auf der Grundlage der bisherigen Vergabebedingungen unter den veränderten Umständen nicht mehr möglich oder für den Auftraggeber oder auch für die Bieter nicht mehr zumutbar ist (Senatsbeschluss vom 3. Januar 2005, VII-Verg 72/04 - juris, Rn. 10; OLG Rostock, Beschluss vom 2. Oktober 2019, 17 Verg 3/19 - juris, Rn. 78; OLG München, Beschluss vom 4. April 2013, Verg 4/13; Mehlitz in Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Auflage 2019, § 63 VgV Rn. 35; Herrmann in Ziekow/Völlink, 4. Auflage 2020, § 63 VgV Rn. 30).

    Bei den eingetretenen Änderungen darf es sich nur um solche handeln, die bis zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens nicht vorhersehbar waren (Senatsbeschluss vom 3. Januar 2005, VII-Verg 72/04 - juris, Rn. 10).

    (3) Die Pandemie und ihre Auswirkungen waren im maßgeblichen Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens (Senatsbeschluss vom 3. Januar 2005, VII-Verg 72/04 - juris, Rn. 10; Herrmann in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Auflage 2020, § 63 VgV Rn. 40) am 14. Januar 2020 für die Antragsgegnerin nicht vorhersehbar.

  • OLG München, 04.04.2013 - Verg 4/13

    Vergabeverfahren: Ausnutzung der im Leistungsverzeichnis enthaltenen als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - Verg 23/20
    Schließlich hat die Vergabestelle den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (OLG München, Beschluss vom 4. April 2013, Verg 4/13 - juris, Rn. 35 f.; OLG Celle, Beschluss vom 10. Juni 2010, 13 Verg 18/09 jeweils zu gleichlautenden Vorschriften).

    Wesentlich sind Änderungen dann, wenn die weitere Durchführung des Verfahrens auf der Grundlage der bisherigen Vergabebedingungen unter den veränderten Umständen nicht mehr möglich oder für den Auftraggeber oder auch für die Bieter nicht mehr zumutbar ist (Senatsbeschluss vom 3. Januar 2005, VII-Verg 72/04 - juris, Rn. 10; OLG Rostock, Beschluss vom 2. Oktober 2019, 17 Verg 3/19 - juris, Rn. 78; OLG München, Beschluss vom 4. April 2013, Verg 4/13; Mehlitz in Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Auflage 2019, § 63 VgV Rn. 35; Herrmann in Ziekow/Völlink, 4. Auflage 2020, § 63 VgV Rn. 30).

  • OLG Rostock, 02.10.2019 - 17 Verg 3/19

    Kommunales Wohnungsunternehmen als öffentlicher Auftraggeber im Sinne des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - Verg 23/20
    Nur in Ausnahmefällen kann ein Anspruch auf Fortsetzung des Vergabeverfahrens angenommen werden, insbesondere wenn der Auftraggeber für die Aufhebung der Ausschreibung keinen sachlich gerechtfertigten Grund angegeben hat und sie deshalb willkürlich ist oder die Aufhebung bei fortbestehender Beschaffungsabsicht nur zu dem Zweck erfolgt, Bieter zu diskriminieren (BGH, Beschluss vom 20. März 2014, X ZB 18/13 - juris, Rn. 21; Senatsbeschluss vom 10. November 2010, VII-Verg 28/10 - juris, Rn. 42; OLG Rostock, Beschluss vom 2. Oktober 2019, 17 Verg 3/19 - juris, Rn. 52; Hofmann/Summa in Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Auflage 2016, § 63 VgV, Stand: 25.03.2019, Rn. 89).

    Wesentlich sind Änderungen dann, wenn die weitere Durchführung des Verfahrens auf der Grundlage der bisherigen Vergabebedingungen unter den veränderten Umständen nicht mehr möglich oder für den Auftraggeber oder auch für die Bieter nicht mehr zumutbar ist (Senatsbeschluss vom 3. Januar 2005, VII-Verg 72/04 - juris, Rn. 10; OLG Rostock, Beschluss vom 2. Oktober 2019, 17 Verg 3/19 - juris, Rn. 78; OLG München, Beschluss vom 4. April 2013, Verg 4/13; Mehlitz in Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Auflage 2019, § 63 VgV Rn. 35; Herrmann in Ziekow/Völlink, 4. Auflage 2020, § 63 VgV Rn. 30).

  • VK Bund, 07.05.2020 - VK 2-31/20

    Pandemie als legitimer Aufhebungsgrund

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - Verg 23/20
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 7. Mai 2020 (VK 2 - 31/20) wird zurückgewiesen.

    Die Vergabekammer hat den Nachprüfungsantrag mit Beschluss vom 7. Mai 2020 (VK 2 - 31/20) zurückgewiesen.

  • OLG Düsseldorf, 12.02.2014 - Verg 29/13

    Zulässigkeit eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb hinsichtlich

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - Verg 23/20
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats, dass Begründungs- und Dokumentationsmängel durch nachgeschobenen Vortrag im Nachprüfungsverfahren geheilt werden, solange sich - wie hier - keine Anhaltspunkte für Manipulationen finden und nicht zu besorgen ist, dass die Berücksichtigung der nachgeschobenen Dokumentationen nicht ausreichen könnte, um eine wettbewerbskonforme Auftragserteilung zu gewährleisten (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011, X ZB 4/10 - juris, Rn. 73; Senatsbeschlüsse vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 28/14 - juris, Rn. 206 f.; vom 12. Februar 2014, VII-Verg 29/13 - juris, Rn. 27, und vom 7. November 2012, VII-Verg 24/12 - juris, Rn. 40; OLG Celle, Beschluss vom 12. Mai 2016, 13 Verg 10/15 - juris, Rn. 73).
  • OLG Celle, 12.05.2016 - 13 Verg 10/15

    Umfang der Dokumentationspflichten gem. § 32 Abs. 1 SektVO

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - Verg 23/20
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats, dass Begründungs- und Dokumentationsmängel durch nachgeschobenen Vortrag im Nachprüfungsverfahren geheilt werden, solange sich - wie hier - keine Anhaltspunkte für Manipulationen finden und nicht zu besorgen ist, dass die Berücksichtigung der nachgeschobenen Dokumentationen nicht ausreichen könnte, um eine wettbewerbskonforme Auftragserteilung zu gewährleisten (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011, X ZB 4/10 - juris, Rn. 73; Senatsbeschlüsse vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 28/14 - juris, Rn. 206 f.; vom 12. Februar 2014, VII-Verg 29/13 - juris, Rn. 27, und vom 7. November 2012, VII-Verg 24/12 - juris, Rn. 40; OLG Celle, Beschluss vom 12. Mai 2016, 13 Verg 10/15 - juris, Rn. 73).
  • BayObLG, 15.07.2002 - Verg 15/02

    Bitte der Vergabestelle um Verlängerung der Zuschlagsfrist - Vertragsinhalt bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - Verg 23/20
    Je weiter das Vergabeverfahren fortgeschritten ist, desto mehr Gewicht erlangt das Vertrauen des Bieters in dessen Abschluss durch Zuschlagserteilung (BayObLG, Beschluss vom 15. Juli 2002, Verg 15/02 - juris, Rn. 36; Lischka in Müller-Wrede, VgV/UVgO Kommentar, 2017, § 63 VgV Rn. 35; Portz in Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zu VgV, 2016, § 63 Rn. 35).
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2011 - Verg 48/11

    Zulässigkeit des Absehens von der Fachlosvergabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - Verg 23/20
    Zur Abgrenzung können auch die anerkannten Grundsätze zum Nachschieben von Gründen im Verwaltungsprozess entsprechend herangezogen werden (Senatsbeschluss vom 8. September 2011, VII-Verg 48/11 - juris, Rn. 25; Conrad in Gabriel/Krohn/Neun, Handbuch des Vergaberechts, 2. Auflage 2017, § 36 Rn. 50), wonach ein Nachschieben tragender Erwägungen und damit wesentlicher Teile des Streitstoffes unzulässig ist (Riese in Schoch/Schneider, VwGO, Werkstand: 39. EL Juli 2020, § 113 Rn. 37 f. und § 114 Rn. 262).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2011 - Verg 63/10

    Vergaberechtswidrigkeit der unterbliebenen Bildung von Fachlosen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - Verg 23/20
    Eine nachträgliche Heilung ist demnach möglich, wenn die Vergabestelle ihre Erwägungen im Laufe des Nachprüfungsverfahrens lediglich ergänzt und präzisiert (Senatsbeschluss vom 23. März 2011, VII-Verg 63/10; Voppel in Voppel/Osenbrück/Bubert, 4. Auflage 2018, § 8 VgV Rn. 30).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - Verg 23/20
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats, dass Begründungs- und Dokumentationsmängel durch nachgeschobenen Vortrag im Nachprüfungsverfahren geheilt werden, solange sich - wie hier - keine Anhaltspunkte für Manipulationen finden und nicht zu besorgen ist, dass die Berücksichtigung der nachgeschobenen Dokumentationen nicht ausreichen könnte, um eine wettbewerbskonforme Auftragserteilung zu gewährleisten (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011, X ZB 4/10 - juris, Rn. 73; Senatsbeschlüsse vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 28/14 - juris, Rn. 206 f.; vom 12. Februar 2014, VII-Verg 29/13 - juris, Rn. 27, und vom 7. November 2012, VII-Verg 24/12 - juris, Rn. 40; OLG Celle, Beschluss vom 12. Mai 2016, 13 Verg 10/15 - juris, Rn. 73).
  • OLG Düsseldorf, 07.11.2012 - Verg 24/12

    Zulässigkeit der Ausschreibung von Reinigungsdienstleistungen mit

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

  • OLG München, 05.04.2012 - Verg 3/12

    Vergabeverfahren: Baukonzessionär als öffentlicher Auftraggeber

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2015 - Verg 35/14

    Zulässigkeit des Vergabenachprüfungsverfahrens betreffend die Ausschreibung von

  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

  • OLG München, 15.07.2005 - Verg 14/05

    Eigenverantwortliche Wertungsentscheidung des öffentlichen Auftraggebers ohne

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 6/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

  • OLG Düsseldorf, 17.03.2004 - Verg 1/04

    Anforderungen an die Dokumentation der Aufteilung eines öffentlichen Auftrages in

  • OLG Düsseldorf, 17.04.2019 - Verg 36/18

    Sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss einer Vergabekammer des Bundes

  • OLG München, 29.09.2009 - Verg 12/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Vergaberechtsverstoß im Zusammenhang mit einem

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

  • OLG Düsseldorf, 10.11.2010 - Verg 28/10

    Rechtswidrigkeit der Aufhebung einer Ausschreibung, da den

  • BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13

    Fahrbahnerneuerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung

  • OLG Celle, 10.06.2010 - 13 Verg 18/09

    Aufhebung des Vergabeverfahrens durch die Vergabestelle; Kosten eines

  • OLG Düsseldorf, 27.10.2021 - Verg 4/21

    Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer des Bundes Ausschreibung eines

    Ein Schaden droht, wenn der Antragstellers im Fall eines ordnungsgemäßen Vergabeverfahrens bessere Chancen auf den Zuschlag haben könnte (BGH, Beschluss vom 10. November 2009, X ZB 8/09, NZBau 2010, 124 Rn. 32), wenn also die Aussichten dieses Bieters auf die Erteilung des Auftrags zumindest verschlechtert worden sein können (BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2004, 2 BvR 2248/03, NZBau 2004, 564, 565; Senatsbeschluss vom 10. Februar 2021, Verg 23/20, BeckRS 2021, 21311 Rn. 26).

    An die Darlegung des entstandenen oder drohenden Schadens sind deshalb keine sehr hohen Anforderungen zu stellen (Senatsbeschlüsse vom 10. Februar 2021, Verg 23/20, BeckRS 2021, 21311 Rn. 26, und vom 30. September 2020, VII-Verg 15/20).

    Wenn allerdings eine Verschlechterung der Zuschlagschancen durch den geltend gemachten Vergaberechtsverstoß offensichtlich ausgeschlossen ist, ist der Nachprüfungsantrag mangels Antragsbefugnis unzulässig (Senatsbeschlüsse vom 10. Februar 2021, Verg 23/20, BeckRS 2021, 21311 Rn. 26, und vom 30. September 2020, VII-Verg 15/20).

  • OLG Rostock, 30.09.2021 - 17 Verg 5/21

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung eines Vergabeverfahrens bei subjektiv unerwartet

    Nur in Ausnahmefällen kann danach ein Anspruch auf "Aufhebung der Aufhebung" und Fortsetzung des Vergabeverfahrens angenommen werden, insbesondere wenn der Auftraggeber für die Aufhebung der Ausschreibung keinen sachlich gerechtfertigten Grund angegeben hat und sie deshalb willkürlich ist oder die Aufhebung bei fortbestehender Beschaffungsabsicht nur zu dem Zweck erfolgt, Bieter zu diskriminieren (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 02.10.2019, Az.: 17 Verg 3/19, Rn. 52; BGH, Beschluss vom 20.03.2014, Az.: X ZB 18/13, Rn. 21; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.02.2021, Az.: Verg 23/20, Rn. 52, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.2022 - Verg 36/21

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung in dem Vergabeverfahren zur

    Ein Schaden droht, wenn der Antragsteller im Fall eines ordnungsgemäßen Vergabeverfahrens bessere Chancen auf den Zuschlag haben könnte (BGH, Beschluss vom 10. November 2009, X ZB 8/09, NZBau 2010, 124 Rn. 32), wenn also die Aussichten dieses Bieters auf die Erteilung des Auftrags zumindest verschlechtert worden sein können (BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2004, 2 BvR 2248/03, NZBau 2004, 564, 565; Senatsbeschluss vom 10. Februar 2021, Verg 23/20, BeckRS 2021, 21311 Rn. 26).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2022 - Verg 34/21

    Anforderungen an die Schätzung des Auftragswerts als Schwellenwert für die

    Ein Schaden droht, wenn der Antragsteller im Fall eines ordnungsgemäßen Vergabeverfahrens bessere Chancen auf den Zuschlag haben könnte (BGH, Beschluss vom 10. November 2009, X ZB 8/09, NZBau 2010, 124 Rn. 32), wenn also die Aussichten dieses Bieters auf die Erteilung des Auftrags zumindest verschlechtert worden sein können (BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2004, 2 BvR 2248/03, NZBau 2004, 564, 565; Senatsbeschluss vom 10. Februar 2021, Verg 23/20, BeckRS 2021, 21311 Rn. 26).

    An die Darlegung des entstandenen oder drohenden Schadens sind deshalb keine sehr hohen Anforderungen zu stellen (Senatsbeschlüsse vom 10. Februar 2021, Verg 23/20, BeckRS 2021, 21311 Rn. 26, und vom 30. September 2020, VII-Verg 15/20).

    Erst wenn eine Verschlechterung der Zuschlagschancen durch den geltend gemachten Vergaberechtsverstoß offensichtlich ausgeschlossen ist, ist der Nachprüfungsantrag mangels Antragsbefugnis unzulässig (Senatsbeschlüsse vom 10. Februar 2021, Verg 23/20, BeckRS 2021, 21311 Rn. 26, und vom 30. September 2020, VII-Verg 15/20).

  • OLG Düsseldorf, 14.12.2022 - Verg 1/22

    Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nur im Ausnahmefall!

    Ein Schaden droht, wenn der Antragsteller im Fall eines ordnungsgemäßen Vergabeverfahrens bessere Chancen auf den Zuschlag haben könnte (BGH, Beschluss vom 10. November 2009, X ZB 8/09, NZBau 2010, 124 Rn. 32), wenn also die Aussichten dieses Bieters auf die Erteilung des Auftrags zumindest verschlechtert worden sein können (BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2004, 2 BvR 2248/03, NZBau 2004, 564, 565; Senatsbeschluss vom 10. Februar 2021, Verg 23/20, BeckRS 2021, 21311 Rn. 26).

    An die Darlegung des entstandenen oder drohenden Schadens sind deshalb keine sehr hohen Anforderungen zu stellen (Senatsbeschlüsse vom 10. Februar 2021, Verg 23/20, BeckRS 2021, 21311 Rn. 26, und vom 30. September 2020, VII-Verg 15/20).

    Erst wenn eine Verschlechterung der Zuschlagschancen durch den geltend gemachten Vergaberechtsverstoß offensichtlich ausgeschlossen ist, ist der Nachprüfungsantrag mangels Antragsbefugnis unzulässig (Senatsbeschlüsse vom 10. Februar 2021, Verg 23/20, BeckRS 2021, 21311 Rn. 26, und vom 30. September 2020, VII-Verg 15/20).

  • OLG Düsseldorf, 30.09.2022 - Verg 40/21

    Teil- und/oder Fachlosvergabe ist die Regel, Gesamtvergabe die Ausnahme!

    (1) Ein Schaden droht, wenn der Antragsteller im Fall eines ordnungsgemäßen Vergabeverfahrens bessere Chancen auf den Zuschlag haben könnte (BGH, Beschluss vom 10. November 2009, X ZB 8/09, NZBau 2010, 124 Rn. 32), wenn also die Aussichten dieses Bieters auf die Erteilung des Auftrags zumindest verschlechtert worden sein können (BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2004, 2 BvR 2248/03, NZBau 2004, 564, 565; Senatsbeschluss vom 10. Februar 2021, Verg 23/20, BeckRS 2021, 21311 Rn. 26).

    An die Darlegung des entstandenen oder drohenden Schadens sind deshalb keine sehr hohen Anforderungen zu stellen (Senatsbeschlüsse vom 10. Februar 2021, Verg 23/20, BeckRS 2021, 21311 Rn. 26, und vom 30. September 2020, VII-Verg 15/20).

    Erst wenn eine Verschlechterung der Zuschlagschancen durch den geltend gemachten Vergaberechtsverstoß offensichtlich ausgeschlossen ist, ist der Nachprüfungsantrag mangels Antragsbefugnis unzulässig (Senatsbeschlüsse vom 10. Februar 2021, Verg 23/20, BeckRS 2021, 21311 Rn. 26, und vom 30. September 2020, VII-Verg 15/20).

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2022 - Verg 25/21

    Nachprüfungsantrag im Vergaberecht Rechtsmitteleinlegung gegen die Entscheidung

    Ein Schaden droht, wenn der Antragsteller im Fall eines ordnungsgemäßen Vergabeverfahrens bessere Chancen auf den Zuschlag haben könnte (BGH, Beschluss vom 10. November 2009, X ZB 8/09, NZBau 2010, 124 Rn. 32), wenn also die Aussichten dieses Bieters auf die Erteilung des Auftrags zumindest verschlechtert worden sein können (BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2004, 2 BvR 2248/03, NZBau 2004, 564, 565; Senatsbeschluss vom 10. Februar 2021, Verg 23/20, BeckRS 2021, 21311 Rn. 26).

    Erst wenn eine Verschlechterung der Zuschlagschancen durch den geltend gemachten Vergaberechtsverstoß offensichtlich ausgeschlossen ist, ist der Nachprüfungsantrag mangels Antragsbefugnis unzulässig (Senatsbeschlüsse vom 10. Februar 2021, Verg 23/20, BeckRS 2021, 21311 Rn. 26, und vom 30. September 2020, VII-Verg 15/20).

  • OLG Düsseldorf, 01.12.2021 - Verg 55/20

    "Lieferkette" ist kein zulässiges Zuschlagskriterium!

    Ein Schaden droht bereits dann, wenn die Aussichten dieses Bieters auf die Erteilung des Auftrags zumindest verschlechtert worden sein können; nicht erforderlich ist hingegen, dass der Antragsteller im Sinne einer darzulegenden Kausalität nachweisen kann, dass er bei korrekter Anwendung der Vergabevorschriften den Auftrag erhalten hätte (BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2004, 2 BvR 2248/03, NZBau 2004, 564, 565; Senatsbeschluss vom 10. Februar 2021, Verg 23/20, BeckRS 2021, 21311 Rn. 26).

    Nur wenn eine Verschlechterung der Zuschlagschancen durch den geltend gemachten Vergaberechtsverstoß offensichtlich ausgeschlossen ist, ist der Nachprüfungsantrag mangels Antragsbefugnis unzulässig (Senatsbeschlüsse vom 10. Februar 2021, Verg 23/20, BeckRS 2021, 21311 Rn. 26, und vom 30. September 2020, VII-Verg 15/20).

  • VK Sachsen, 14.04.2023 - 1/SVK/003-23

    Kommunikation nur über Vergabeplattform: Keine Nachforderung per E-Mail!

    In die Überprüfung einer angegriffenen Zuschlagsentscheidung können nach Auffassung der Vergabekammer alle Gründe mit einbezogen werden, die Grundlage der Entscheidung der Vergabestelle gewesen sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.02.2021 - Verg 23/20; OLG Koblenz, Beschluss vom 10. April 2003, 1 Verg 1/03).
  • VK Bund, 02.02.2024 - VK 2-98/23

    Unklare Auftraggebereigenschaft der Referenzstelle ist zu überprüfen!

    Dies setze aber voraus, dass die wesentlichen Überlegungen des Auftraggebers sich bereits in der Dokumentation finden (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Februar 2021 - Verg 23/20 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2022 - Verg 11/22
  • VK Thüringen, 10.05.2023 - 4002-812-2023-E-003-SM

    Offenkundiger Rechenfehler ist keine Änderung der Vergabeunterlagen!

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