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   OLG Düsseldorf, 10.04.2008 - I-24 U 108/07   

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https://dejure.org/2008,30376
OLG Düsseldorf, 10.04.2008 - I-24 U 108/07 (https://dejure.org/2008,30376)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.04.2008 - I-24 U 108/07 (https://dejure.org/2008,30376)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. April 2008 - I-24 U 108/07 (https://dejure.org/2008,30376)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beanspruchung von Zinsen i.H.v. acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz im Falle des Zahlungsverzugs des Schuldner bzgl. einer Schadensersatzforderung; Vertrag über eine fundierte und professionell durchgeführte Ausschreibung bei den Energieversorgern als ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.01.1981 - III ZR 19/80

    Dienstvertrag - Parteiverrat - Anwaltsvertrag - Pflichten des Anwalts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.04.2008 - 24 U 108/07
    Der Auffassung des Reichsgerichts, das in § 654 BGB die Ausprägung eines allgemeinen Rechtsgedankens erblickt hatte (RGZ 113, 264, 269), ist der Bundesgerichtshof in dieser Allgemeinheit nicht gefolgt (vgl. BGH NJW 1981, 1211 f.); selbst für einen Rechtsanwalt führt der Rechtsgedanke des § 654 BGB nur dann zum Verlust seines Gebührenanspruchs, wenn die Voraussetzungen eines vorsätzlichen Parteiverrats vorliegen.
  • RG, 24.04.1926 - III 208/25

    Rechtsanwaltsgebühren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.04.2008 - 24 U 108/07
    Der Auffassung des Reichsgerichts, das in § 654 BGB die Ausprägung eines allgemeinen Rechtsgedankens erblickt hatte (RGZ 113, 264, 269), ist der Bundesgerichtshof in dieser Allgemeinheit nicht gefolgt (vgl. BGH NJW 1981, 1211 f.); selbst für einen Rechtsanwalt führt der Rechtsgedanke des § 654 BGB nur dann zum Verlust seines Gebührenanspruchs, wenn die Voraussetzungen eines vorsätzlichen Parteiverrats vorliegen.
  • BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 79/80

    Rückzahlung einer geleisteten Beratungsgebühr und Bearbeitungsgebühr, anlässlich

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.04.2008 - 24 U 108/07
    Zwar kann auch ein Geschäftsbesorgungsvertrag im Einzelfall als Maklervertrag einzuordnen sein, und zwar selbst dann, wenn der Geschäftsführer jenseits des für einen Makler vertragstypischen Pflichtenkreises die Vertretung des Kunden beim Abschluss des Hauptvertrages übernommen hat (so für Baubetreuerverträge: BGH WM 1977, 762; WM 1980, 1431; Münchner Kommentar/Roth, BGB, 4. Aufl., § 652 Rn. 30; Staudinger/Reuter, BGB, 2003, Vorbemerkung zu §§ 652 ff. Rn. 19).
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2003 - 24 U 6/03

    "Energie- und Telekommunikationsberatung" als Verstoß gegen Rechtsberatungsgesetz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.04.2008 - 24 U 108/07
    Die Aufgaben der Klägerin mögen Rechtsbesorgungscharakter gehabt haben (vgl. Senat NJW-RR 2004, 489 zu einem Energieberatungsunternehmen), sind aber nicht maklerähnlich.
  • BGH, 20.02.2003 - III ZR 184/02

    Sittenwidrigkeit einer Vertriebsprovision

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.04.2008 - 24 U 108/07
    Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag unterscheidet sich von einem Maklervertrag aber in einem weiteren und jeder analogen Anwendung der §§ 652 BGB entgegenstehenden Merkmal: Zu dem gesetzlichen Leitbild des Maklervertrages gehört es (unter anderem), dass der Auftraggeber frei ist, ob er das nachgewiesene Geschäft abschließen will oder nicht (BGH NJW-RR 2003, 699; Palandt/Sprau, BGB, 67. Aufl., Einf. v. § 652 Rn. 1).
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