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   OLG Düsseldorf, 10.04.2018 - I-1 U 196/14   

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OLG Düsseldorf, 10.04.2018 - I-1 U 196/14 (https://dejure.org/2018,10618)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.04.2018 - I-1 U 196/14 (https://dejure.org/2018,10618)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. April 2018 - I-1 U 196/14 (https://dejure.org/2018,10618)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem in der Dämmerung ohne Beachtung des Fahrzeugverkehrs auf die Fahrbahn tretenden Fußgängers

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 7; StVG § 17 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 25 Abs. 3 S. 1; BGB § 254
    Anrechnung der einfachen Kfz-Betriebsgefahr (hier: 20 %) bei Unfall mit Fußgänger bei unvorsichtiger Fahrbahnüberquerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem in der Dämmerung ohne Beachtung des Fahrzeugverkehrs auf die Fahrbahn tretenden Fußgängers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Gewichtung der Betriebsgefahr bei einem Fußgängerunfall

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Auch bei Unfall mit grob fahrlässigem Fußgänger entfällt die Halterhaftung selten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Überqueren einer Fahrbahn trotz eines erkennbar herannahenden Fahrzeugs begründet überwiegende Haftung des Fußgängers an Unfall - Fahrzeugführer muss Geschwindigkeit bei einem am Fahrbahnrand auftauchenden Fußgänger nicht reduzieren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 925
  • NZV 2018, 474
  • VersR 2018, 1210
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 10.02.2015 - 1 U 61/14

    Zusammenstoß Fahrbahn-Querender Fußgänger & Fahrzeug

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.04.2018 - 1 U 196/14
    Dem entspricht die ständige Rechtsprechung des Senats (vgl. Senat, 10. Februar 2015, 1 U 61/14 und 5. März 2013, 1 U 116/12).

    Ist der Fußgänger gewissermaßen blindlings auf die Fahrbahn getreten, ist in der Regel der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit gegeben (Senat, 10. Februar 2015, 1 U 61/14; KG 21. Januar 2010, 12 U 29/09).

    Der Senat verkennt nicht, dass der fließende Fahrbahnverkehr einem überquerenden Fußgänger - trotz seines Vorranges - Rücksicht schuldet (Senat, 10. Februar 2015, 1 U 61/14; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, § 25 StVO, Rdnr. 38).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2011 - 13 C 33/11

    Die personelle Aufnahmekapazität einer Lehreinheit wird weniger durch die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.04.2018 - 1 U 196/14
    Die Akte 801 Js 173/10 der StA Kleve sowie die Akte 13 C 33/11 AG Rheinberg waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    In dem von der Beklagten zu 1. gegen den Geschädigten XXX vor dem Amtsgericht Rheinberg geführten Schadensersatzprozess 13 C 33/11 hat die Zeugin bei ihrer Vernehmung angegeben, sie und ihr Ehemann hätten zunächst 2 - 3 Autos vorbeigelassen, die ihr Licht eingeschaltet gehabt hätten.

  • OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - 1 U 116/12

    Haftungsverteilung bei Kollision eines mit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.04.2018 - 1 U 196/14
    Dem entspricht die ständige Rechtsprechung des Senats (vgl. Senat, 10. Februar 2015, 1 U 61/14 und 5. März 2013, 1 U 116/12).

    Wenn ein Kraftfahrzeug - wie vorliegend - auf seiner rechten Fahrbahnseite mit einem von rechts kommenden Fußgänger zusammenstößt, so ist ein Anscheinsbeweis für eine schuldhafte Nichtbeachtung der Sorgfaltspflichten des § 25 Abs. 3 Satz 1 StVO durch den Fußgänger einschlägig (Senat, 5. März 2013, 1 U 116/12 m.w.N.; Rogler in: jurisPK-Straßenverkehrsrecht, § 25 StVO Rz. 141 ).

  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.04.2018 - 1 U 196/14
    Er darf insbesondere nicht versuchen, noch kurz vor einem herannahenden Kraftfahrzeug die Fahrbahn zu überqueren (BGH, 27. Juni 2000, VI ZR 126/99, Rn. 18 m.w.N.).
  • OLG Celle, 12.12.1984 - 3 U 46/81
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.04.2018 - 1 U 196/14
    Daher muss es bei einer Mithaftung der Beklagten bleiben, die allerdings nur mit 20% zu bemessen ist (vgl. auch OLG Celle v. 12.12.1984 - 3 U 46/81; OLG Hamm v. 12.05.1981, 13 U 278/81).
  • KG, 21.01.2010 - 12 U 29/09

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Zusammenstoß zwischen einem Pkw und einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.04.2018 - 1 U 196/14
    Ist der Fußgänger gewissermaßen blindlings auf die Fahrbahn getreten, ist in der Regel der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit gegeben (Senat, 10. Februar 2015, 1 U 61/14; KG 21. Januar 2010, 12 U 29/09).
  • OLG Hamm, 12.05.1982 - 13 U 278/81
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.04.2018 - 1 U 196/14
    Daher muss es bei einer Mithaftung der Beklagten bleiben, die allerdings nur mit 20% zu bemessen ist (vgl. auch OLG Celle v. 12.12.1984 - 3 U 46/81; OLG Hamm v. 12.05.1981, 13 U 278/81).
  • BGH, 28.04.2015 - VI ZR 206/14

    Haftungsabwägung bei Sturzunfall eines Skifahrers beim Passieren einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.04.2018 - 1 U 196/14
    Solches kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH v. 28.04.2015 - VI 206/14, NJW-RR 2015, 1056) allerdings nur in Ausnahmefällen in Betracht.
  • OLG Düsseldorf, 23.08.2015 - 1 U 168/15

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw des fließenden Verkehrs mit einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.04.2018 - 1 U 196/14
    Der Senat hat bereits entschieden, dass auch ein grob fahrlässigen Verhalten für einen Ausschluss des Anspruches nicht in jedem Falle genügt, sondern dass mangels weiterer erschwerender Umstände auch zu berücksichtigen ist, ob der Unfall für den Fahrer unabwendbar war (Urteil v. 23.08.2015 - I-1 U 168/15).
  • OLG Hamm, 30.09.2020 - 11 U 15/20

    Zur Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen einem Fahrzeug und einem

    Der Senat kann jedoch nicht feststellen, dass dieser Verstoß sich kausal in dem Unfallereignis ausgewirkt hat.Im Ausgangspunkt hat auch der fließende Fahrbahnverkehr gegenüber einem die Straße unter Missachtung des Vorrangs des Fahrzeugverkehrs querenden Fußgänger Rücksicht zu nehmen (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl., § 25 StVO Rn.38 m.w.N; OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.04.2018, 1 U 196/14, Tz.64 - juris).

    Eine Verpflichtung des Fahrzeugführers bereits Gas wegzunehmen oder zu bremsen, wenn der Fußgänger deutlich vor Erreichen der Querungshilfe auf der Gegenfahrbahn sichtbar wird, besteht deshalb nicht (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.04.2018, 1 U 196/14, Tz.68 - juris; OLG Celle, Beschl. v. 03.03 2004, 14 W 65/03, Tz.3 - juris).

    Das vollständige Zurücktreten der Betriebsgefahr kommt deshalb nicht in Betracht, weil ein Idealfahrer bei sachgemäßem und geistesgegenwärtigem Verhalten aufgrund einer weit vorausschauenden und überobligatorisch vorsichtigen Fahrweise den Unfall hätte vermeiden können (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 10.04.2018, 1 U 196/14, Tz.70 - juris).

    Ein besonders vorsichtiger Fahrer hätte deshalb bei Auftauchen des Fußgängers am Fahrbahnrand die Geschwindigkeit seines Fahrzeugs herabgesetzt, um sicher beurteilen zu können, wie sich der Fußgänger verhalten wird.Nach einer Abwägung der Gesamtumstände bemisst der Senat das überwiegende Mitverschulden des Klägers an dem Unfallereignis mit 80 % und sieht die Beklagten wegen der Betriebsgefahr mit einem Anteil von 20 % in der Haftung (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.04.2018, 1 U 196/14, Tz.71 - juris; vgl. OLG Celle, Urt. v. 12..12.1984, 3 U 46/81 = VersR 1986, 450).

  • OLG Köln, 06.03.2020 - 11 U 274/19

    Unfall im Bärenkostüm - An Karneval ist mit alkoholisierten Fußgängern zu rechnen

    Zwar ist es richtig, dass, wenn auch ein Idealfahrer bei weit vorausschauender und überobligatorisch vorsichtiger Fahrweise den Unfall nicht verhindern können, dies dafür spricht, die Haftung aus § 7 StVG gänzlich in den Hintergrund treten zu lassen (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2018, 925, 927).

    Dies gilt insbesondere auch bei einem grob fahrlässigen Verhalten eines nicht motorisierten Unfallopfers, wenn nicht feststeht, dass der Fahrzeugführer sich wie ein Idealfahrer verhalten hat (OLG Naumburg, NJW-RR 2014, 918, 919; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2018, 925, 927).

  • OLG Hamm, 06.09.2019 - 7 U 18/17

    Verkehrsunfall, Sichtfahrgebot, Geschwindigkeitsbeschränkung, Beschleunigung,

    Er darf insbesondere nicht versuchen, noch kurz vor einem herannahenden Kraftfahrzeug die Fahrbahn zu überqueren (vgl. nur BGH, Urteil vom 27.06.2000, VI ZR 126/99, Rn. 18, juris, m.w.N.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.04.2018, I-1 U 196/14, Rn. 52, juris).

    Hätte auch ein Idealfahrer bei weit vorausschauender und überobligatorisch vorsichtiger Fahrweise den Unfall nicht verhindern können, so spricht dies dafür, die Haftung aus § 7 StVG gänzlich in den Hintergrund treten zu lassen (so auch aktuell OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. April 2018 - I-1 U 196/14 -, Rn. 70, juris).

  • OLG Frankfurt, 29.09.2020 - 22 W 31/20

    Haftungsverteilung bei Fußgängerunfall; Prozesskostenhilfe auch bei überhöhter

    Der Kraftfahrer kann grundsätzlich darauf vertrauen, dass Fußgänger nicht unvorsichtig die Fahrbahn betreten (OLG Hamm 10.4.2018 - 9 U 131/16 - OLG Düsseldorf 10.4.18 - 1 U 196/14 -).

    OLG Karlsruhe 20.6.12 - 13 U 42/12; OLG Saarbrücken 24.4.12 - 4 U 131/11 - OLG Köln 19.3.12 - 16 U 169/11 - OLG Dresden 9.5.17 - 4 U 1596/16 - OLG Düsseldorf 10.4.18 - 1 U 196/14 -: 20% Betriebsgefahr).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2020 - 2 K 22/19

    Planfeststellung für Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße; Anlage eines

    Im Gegensatz zu Fußgängerüberwegen, an denen Fahrzeuge den Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn ermöglichen und, wenn nötig, warten müssen (vgl. § 26 Abs. 1 StVO), bleibt im Bereich einer Querungshilfe der Fahrverkehr bevorrechtigt; der Fahrverkehr muss lediglich - wie im übrigen Straßenverlauf auch - die gesamte Fahrbahnbreite zwecks rechtzeitigen Erkennens querender Fußgänger beobachten (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. April 2018 - I-1 U 196/14 - juris Rn. 66).
  • LG Mönchengladbach, 02.03.2020 - 1 O 295/17
    Denn wenn ein Kraftfahrzeug auf der rechten Fahrbahnseite mit einem von rechts kommenden Fußgänger zusammenstößt, so gilt ein Anscheinsbeweis für eine schuldhafte Nichtbeachtung der Sorgfaltspflichten des § 25 Abs. 3 S. 1 StVO durch den Fußgänger (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2018, 925; Urt. v. 5.3.2013 - I-1 U 116/12, BeckRS 2014, 17670).
  • AG Mettmann, 25.01.2021 - 21 C 67/21
    (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.04.2018, Az. I-1 U 196/14 m.w.N.).
  • LG Hagen, 27.07.2023 - 8 O 302/22
    Wenn ein Kraftfahrzeug - wie vorliegend - auf seiner rechten Fahrbahnseite mit einem von rechts kommenden Fußgänger zusammenstößt, so ist ein Anscheinsbeweis für eine schuldhafte Nichtbeachtung der Sorgfaltspflichten des § 25 Abs. 3 Satz 1 StVO durch den Fußgänger einschlägig (OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. April 2018 - I-1 U 196/14 -, Rn. 56, juris; OLG Hamm, Urteil vom N01. Februar 2016 - I-26 U 105/15 -, Rn. 29, juris).
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