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   OLG Düsseldorf, 10.05.2010 - I-3 Wx 106/10, 3 Wx 106/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3650
OLG Düsseldorf, 10.05.2010 - I-3 Wx 106/10, 3 Wx 106/10 (https://dejure.org/2010,3650)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.05.2010 - I-3 Wx 106/10, 3 Wx 106/10 (https://dejure.org/2010,3650)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Mai 2010 - I-3 Wx 106/10, 3 Wx 106/10 (https://dejure.org/2010,3650)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Deutsches Notarinstitut

    FamFG § 382; GmbHG §§ 2, 3, 54
    Vereinfachte Satzungsänderung bei einer mittels Musterprotokolls gegründeten GmbH

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung einer Unternehmensgesellschaft haftungsbeschränkt (UG) durch Zwischenverfügung des Registergerichts zur Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen durch einen neuen Gesellschaftsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GmbHG § 2; FamFG § 382
    Handelsregister-Anmeldung der Satzungsänderung einer GmbH/UG unter Verwendung des Musterprotokolls

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesellschafterbeschluss, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsvertrag, Mustersatzung, Registergericht, UG(Haftungsbeschränkt)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 1343
  • FGPrax 2010, 249
  • NZG 2010, 719
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 03.11.2009 - 31 Wx 131/09

    Unternehmergesellschaft: Wortlaut des Gesellschaftsvertrags bei späteren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2010 - 3 Wx 106/10
    Anders als in dem Beschluss des OLG München vom 03. November 2009 - 31 Wx 131/09 (GmbHR 2010, 312), in dem dieses eine Zwischenverfügung , gerichtet auf Neuformulierung einer Ziffer der Satzung einer nach Musterprotokoll gegründeten Gesellschaft gebilligt hat, wird von der Antragstellerin hier durch Zwischenverfügung nicht nur die Umformulierung einer Ziffer der Satzung verlangt, sondern die Vorlage eines neuen Gesellschaftsvertrages.
  • OLG München, 29.10.2009 - 31 Wx 124/09

    Im vereinfachten Verfahren gegründete GmbH: Voraussetzungen der Anmeldung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2010 - 3 Wx 106/10
    Seien also demnach Änderungen des Musterprotokolls entsprechend den für den Gesellschaftsvertrag geltenden Vorschriften möglich, sei auch § 54 Abs. 1 Satz 2 GmbHG entsprechend anzuwenden, mit der Folge, dass keine Satzungsbescheinigung, sondern eine "Bescheinigung entsprechend § 54 Abs. 1 Satz 2 GmbGH" zu erstellen sei [OLG München vom 29.10.2009 - 31 Wx 124/09 DNotZ 2010, 155 - GA 29 f.].
  • OLG Düsseldorf, 06.05.2010 - 3 Wx 35/10

    Anmeldung der Satzungsänderung ins Vereinsregister: Keine Versicherung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2010 - 3 Wx 106/10
    Abgesehen davon, dass die Zwischenverfügung nicht - wie es § 38 FamFG erfordert (vgl. auch Heinemann, a.a.O. Rdz. 25; Senat, Beschluss vom 06. Mai 2010 I- 3 Wx 35/10) - durch Beschluss ergangen ist, lässt sie nicht erkennen, welches (beseitigungsfähige) Hindernis nach Auffassung des Registergerichts der begehrten Eintragung entgegen steht.
  • OLG Karlsruhe, 30.08.2017 - 11 W 73/17

    Anforderungen an die Form der Verlegung des Sitzes einer im vereinfachten

    Dagegen muss die Satzung nicht vollständig neu beschlossen werden (vgl. OLG Düsseldorf vom 10.05.2010 - 3 Wx 106/10, juris Rn. 18, 20; a.A. aber Hasselmann, AnwBl 2008, 659, 661).

    Einen solchen Beschluss fordern weder der Wortlaut des § 2 Abs. 1a GmbHG noch der des § 54 GmbHG (Omlor/Spies, Kommentar zu OLG Düsseldorf vom 10.05.2010 - 3 Wx 106/10, GmbHR 2010, 759, 759 a.E.).

  • OLG Düsseldorf, 14.08.2013 - 3 Wx 41/13

    Rechtstellung des Testamentsvollstreckers

    Dies ist aus rechtsstaatlicher Sicht geboten, um dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu genügen (vgl. Senat FGPrax 2010, 249; Keidel/Heinemann, FamFG 17. Auflage 2011 § 382 Rdz. 20).
  • OLG Oldenburg, 22.08.2016 - 12 W 121/16

    Handelsregistersache: Bekanntgabe und zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung;

    Derartige inhaltliche Mängel einer Anmeldung setzen eine Abänderung der Anmeldung und damit eine Neuanmeldung voraus (vgl. OLG Düsseldorf, NZG 2010, 719, RN 20; OLG Frankfurt, NJW-RR 2015, 727, RN 17; OLG München, NJW-RR 2007, 187, RN 4; OLG Zweibrücken, NZG 2013, 1069, RN 8; jw. zit. aus juris).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2011 - 3 Wx 314/11

    Welche Anforderungen an den Erlass einer Zwischenverfügung?

    Dies ist aus rechtsstaatlicher Sicht geboten, um dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu genügen (vgl. Senat FGPrax 2010, 249; Keidel/Heinemann, a.a.O. § 382 Rdz. 20).
  • OLG Zweibrücken, 30.01.2013 - 3 W 21/12

    Grundbuchverfahren: Eintragung einer Gehöferschaft

    Da das Amtsgericht die nach seiner Auffassung fehlende Rechtsfähigkeit der Gehöferschaft nicht zum Gegenstand einer Zwischenverfügung machen konnte, war die Zwischenverfügung bereits aus diesem Grund aufzuheben (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. August 2011, Az.: 3 W 7/11; 9. Mai 2011, Az.: 3 W 1/11; 17. Dezember 2012, Az.: 3 W 93/12 - OLG Düsseldorf, NZG 2010, 719 und NZG 2010, 754).
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