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   OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - I-20 U 149/10   

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https://dejure.org/2011,71172
OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - I-20 U 149/10 (https://dejure.org/2011,71172)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.05.2011 - I-20 U 149/10 (https://dejure.org/2011,71172)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Mai 2011 - I-20 U 149/10 (https://dejure.org/2011,71172)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des Gemeinschaftsgeschmacksmusters durch Nachahmung von Kinderwagenmodellen; Verwechslungsgefahr und Irreführung durch unlautere Nachahmung der Kinderwagenmodelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 71/08

    Untersetzer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - 20 U 149/10
    Der bereits vor Umsetzung der Richtlinie 98/71/EG durch das Geschmacksmusterreformgesetz anerkannte Grundsatz, dass der Schutzumfang eines Geschmacksmusters von dessen Abstand zum vorbekannten Formenschatz abhängt, gilt daher nach wie vor (BGH, GRUR 2011, 142 Rn. 17 - Untersetzer).

    Bei der Bestimmung des Gesamteindrucks sind nicht nur die Übereinstimmungen, sondern auch die Unterschiede der Muster zu berücksichtigen (BGH, GRUR 2011, 142 Rn. 20 - Untersetzer).

    Der übereinstimmende Gesamteindruck ist aus der Übereinstimmung in konkreten Gestaltungsmerkmalen abzuleiten (BGH, GRUR 2011, 142 Rn. 23 - Untersetzer).

  • OLG Düsseldorf, 30.12.2009 - 20 U 46/09

    "FIT" und "KISS"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - 20 U 149/10
    Eine Abbildung des im vorangegangenen Verfahren I - 20 U 46/09 zur Akte gereichten Originalkinderwagens wird nachfolgend wiedergegeben:.

    Die von der Beklagten zu 1. vertriebenen, nachstehend wiedergegeben Kinderwagen-modelle "X" und "Y" waren Gegenstand des vorangegangen Verfahrens I - 20 U 46/09:.

  • BGH, 10.05.1974 - I ZR 80/73
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - 20 U 149/10
    Wer ein in besonderer Weise gestaltetes Erzeugnis vertreiben will, muss sich gewissenhaft davon überzeugen, dass er kein besseres Recht eines anderen verletzt (BGH, GRUR 1974, 735, 737 - Pharmamedan, zum Markenrecht).
  • BGH, 09.06.2005 - I ZR 279/02

    Telefonische Gewinnauskunft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - 20 U 149/10
    Der Geschäftsführer einer rechtswidrig handelnden Firma hat für diese Rechtsverletzung ebenfalls einzustehen, wenn er die Handlung veranlasst hat oder jedenfalls die ihm bekannte Handlung hätte unterbinden können (vgl. BGH, GRUR 2005, 1061, 1064 - Telefonische Gewinnauskunft; Köhler/ Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 8 Rn. 2.20).
  • LG Düsseldorf, 16.09.2010 - 14c O 94/10

    Umfang des Schutzes aus einem Gemeinschaftsgeschmacksmuster im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - 20 U 149/10
    Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (Az: 14c O 94/10) abzuändern und.
  • BGH, 23.01.2003 - I ZR 18/01

    "Cartier-Ring"; Umfang des Auskunftsanspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - 20 U 149/10
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung hat der Gläubiger eines Schadensersatzanspruches einen Anspruch auf Belegvorlage, sofern nicht die Besonderheiten des Falles dem entgegenstehen, da er erst durch die Vorlage der Belege die Möglichkeit erhält, die Verlässlichkeit der Auskunft zu überprüfen und sich Klarheit darüber zu verschaffen, ob ein Anspruch auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung besteht (BGH, GRUR 2003, 433, 434 - Cartier-Ring).
  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 23/10

    Kinderwagen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - 20 U 149/10
    Das Revisionsverfahren ist unter dem Aktenzeichen I ZR 23/10 anhängig.
  • OLG Düsseldorf, 24.08.2010 - 20 U 54/10

    Ansprüche wegen Verletzung eines Geschmacksmusters für einen Kinderwagen mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - 20 U 149/10
    Durch einstweilige Verfügung vom 24. August 2010, Az. I-20 U 54/10, hat der Senat der Beklagten den Vertrieb der Modelle X und Y untersagt.
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