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   OLG Düsseldorf, 10.07.2019 - 2 Kart 1/18 [V]   

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OLG Düsseldorf, 10.07.2019 - 2 Kart 1/18 [V] (https://dejure.org/2019,19674)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.07.2019 - 2 Kart 1/18 [V] (https://dejure.org/2019,19674)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Juli 2019 - 2 Kart 1/18 [V] (https://dejure.org/2019,19674)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.09.2007 - KVR 25/06

    Anteilsveräußerung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.07.2019 - 2 Kart 1/18
    Eine materielle Beschwer liegt danach vor, wenn der Beschwerdeführer durch die angefochtene Verfügung der Kartellbehörde in seinen wirtschaftlichen Interessen unmittelbar und individuell nachteilig betroffen ist (BGH, Beschluss vom 30.03.2011 - KVZ 100/10 - Presse-Grossisten - zitiert nach juris, Tz. 4 und 12; Beschluss vom 25.09.2007 - KVR 25/06 - Anteilsveräußerung -, zitiert nach juris, Tz. 24).

    Dabei hat der Bundesgerichtshof zum Ausdruck gebracht, dass nach dem Zweck der Fusionskontrolle zu bestimmen ist, ob eine materielle Beschwer gegeben ist oder nicht (BGH, Beschluss vom 25.09.2007 - KVR 25/06 - Anteilsveräußerung -, zitiert nach juris, Tz. 16).

    Einen anderen Begründungsansatz zur Verneinung einer materiellen Beschwer des Zielunternehmens eines Zusammenschlussvorhabens wählt eine Stimme in der Literatur, welche die materielle Beschwer mit dem auf den Zweck der Fusionskontrolle gestützten Argument verneint, dass es dem Zielunternehmen wie auch seinen Hauptanteilseignern regelmäßig nicht um eine Vermeidung wettbewerbsschädigender Marktmacht, sondern allein auf den Erhalt des eigenen unternehmerischen Handlungsspielraums ankommt (Bien, EWiR 2007, 719, 720).

    In den vom Bundesgerichtshof bislang entschiedenen, vom Sachverhalt her am ähnlichsten liegenden Verfahren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 09.10.2012 - KVZ 27/12, vom 25.09.2007 - KVR 25/06 - Anteilsveräußerung - und vom 31.10.1978 - Air-Conditioning -) war nicht die materielle Beschwer einer Aktiengesellschaft zu prüfen, die - wie hier - Zielunternehmen eines Zusammenschlusses in Form des Erwerbs einer Minderheitsbeteiligung war.

    Bei seiner Entscheidung übersieht der angerufene Senat nicht, dass der Bundesgerichtshof in einer anderen Entscheidung (Beschluss vom 25.09.2007 - KVR 25/06 - Anteilsveräußerung -, zitiert nach juris, Tz. 16) ausgeführt hat, dass die gerichtliche Kontrolle von Zusammenschlussfreigaben Wettbewerber davor schützen soll, in ihren wirtschaftlichen Gestaltungsspielräumen durch das marktbeherrschende Unternehmen eingeschränkt zu werden.

  • OLG Düsseldorf, 05.02.2014 - Kart 3/13

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Freigabe eines Zusammenschlussvorhabens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.07.2019 - 2 Kart 1/18
    Ihnen fehlt die materielle Beschwer, weil die Freigabeverfügung der Kartellbehörde ihren Handlungsspielraum infolge der Beseitigung öffentlich-rechtlicher Hemmnisse nur erweitert, aber nicht beschränkt (BGH, Beschluss vom 09.10.2012 - KVZ 27/12, zitiert nach juris, Tz. 2; Beschluss vom 31.10.1978 - KVR 7/77 - Air-Conditioning -, zitiert nach juris, Tz. 33; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.06.2012 - VI-Kart 3/13 (V), zitiert nach juris, Tz. 16).

    Nach Ansicht des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf sollen diese Überlegungen auch für das am Zusammenschlussvorhaben beteiligte Zielunternehmen gelten, das an dem privatrechtlich als Anteilskauf ausgestalteten Zusammenschluss nicht als Vertragspartei beteiligt ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.2014 - VI-Kart 3/13 (V), zitiert nach juris, Tz. 12).

    Eine zu letztgenanntem Punkt möglicherweise abweichende Auffassung des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Beschluss vom 05.02.2014 - VI-Kart 3/13 (V), zitiert nach juris, Tz. 31) teilt der angerufene Senat nicht.

    Soweit sich der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 05.02.2014 - VI-Kart 3/13 (V) - maßgeblich auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 09.10.2012 - KVZ 27/12 - gestützt hat, lag der dortige Sachverhalt insofern anders, als der Zusammenschluss dort letztursächlich auf die Ausübung einer vertraglich eingeräumten Call-Option zurückzuführen war.

  • BGH, 09.10.2012 - KVZ 27/12

    Vorliegen einer materiellen Beschwer bei einer Beschwerde eines Vertragspartners

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.07.2019 - 2 Kart 1/18
    Ihnen fehlt die materielle Beschwer, weil die Freigabeverfügung der Kartellbehörde ihren Handlungsspielraum infolge der Beseitigung öffentlich-rechtlicher Hemmnisse nur erweitert, aber nicht beschränkt (BGH, Beschluss vom 09.10.2012 - KVZ 27/12, zitiert nach juris, Tz. 2; Beschluss vom 31.10.1978 - KVR 7/77 - Air-Conditioning -, zitiert nach juris, Tz. 33; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.06.2012 - VI-Kart 3/13 (V), zitiert nach juris, Tz. 16).

    In den vom Bundesgerichtshof bislang entschiedenen, vom Sachverhalt her am ähnlichsten liegenden Verfahren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 09.10.2012 - KVZ 27/12, vom 25.09.2007 - KVR 25/06 - Anteilsveräußerung - und vom 31.10.1978 - Air-Conditioning -) war nicht die materielle Beschwer einer Aktiengesellschaft zu prüfen, die - wie hier - Zielunternehmen eines Zusammenschlusses in Form des Erwerbs einer Minderheitsbeteiligung war.

    Soweit sich der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 05.02.2014 - VI-Kart 3/13 (V) - maßgeblich auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 09.10.2012 - KVZ 27/12 - gestützt hat, lag der dortige Sachverhalt insofern anders, als der Zusammenschluss dort letztursächlich auf die Ausübung einer vertraglich eingeräumten Call-Option zurückzuführen war.

  • BGH, 10.04.1984 - KVR 8/83

    Co op AG/Supermagazin GmbH

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.07.2019 - 2 Kart 1/18
    Die materielle Beschwer gehört - wie die formelle Beschwer - jedoch auch ohne Erwähnung im Gesetz zur Zulässigkeit des Rechtsbehelfs (BGH, Beschluss vom 10.04.1984 - KVR 8/83 - Coop/Supermagazin -, zitiert nach juris, Tz. 16; Beschluss vom 05.12.1963 - KVR 1/63 - Zigaretten -, zitiert nach juris, Tz. 15).

    Die materielle Beschwer ist Ausformung des allgemeinen Rechtsschutzbedürfnisses oder Rechtsschutzinteresses (BGH, Beschluss vom 10.04.1984 - KVR 8/83 - Coop/Supermagazin -, zitiert nach juris, Tz. 16; Beschluss vom 31.10.1978 - KVR 3/77 - Weichschaum III -, zitiert nach juris, Tz. 42).

    Zunächst ist die materielle Beschwer als ein Eingriff in eine rechtlich geschützte Position beschrieben worden (BGH, Beschluss vom 31.10.1978 - KVR 7/77 - Air-Conditioning -, zitiert nach juris, Tz. 33), der von einer Rechtsbeeinträchtigung zu trennen ist und für den eine nachteilige Wirkung ausreicht (BGH, Beschluss vom 10.04.1984 - KVR 8/83 - Coop/Supermagazin -, zitiert nach juris, Tz. 16).

  • BGH, 24.06.2003 - KVR 14/01

    BGH entscheidet im Fusionskontrollverfahren Lekkerland/ Tobaccoland

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.07.2019 - 2 Kart 1/18
    Seit dem Inkrafttreten der 6. GWB-Novelle verlangt der Bundesgerichtshof für die materielle Beschwer in Anlehnung an die in der europäischen Fusionskontrolle für die Nichtigkeitsklage ausreichende unmittelbare und individuelle Betroffenheit, dass der Beschwerdeführer durch die angefochtene Verfügung der Kartellbehörde in seinen wirtschaftlichen Interessen nachteilig berührt sein muss (BGH, Beschluss vom 24.06.2003 - KVR 14/01 - HABET/Lekkerland -, zitiert nach juris, Tz. 15).

    Danach sollte die Neureglung des § 40 Abs. 2 Satz 1 GWB, wonach das Bundeskartellamt Zusammenschlüsse anders als zuvor durch Verfügung freigibt, zur Folge haben, dass "Dritte künftig gegen Freigabeentscheidungen Beschwerde einlegen können" (BT-Drs. 13/9720, S. 44; siehe dazu auch BGH, Beschluss vom 24.06.2003 - KVR 14/01 - HABET/Lekkerland -, zitiert nach juris, Tz. 15).

  • BGH, 31.10.1978 - KVR 7/77

    Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Air-Conditioning-Anlagen für Kraftwagen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.07.2019 - 2 Kart 1/18
    Zunächst ist die materielle Beschwer als ein Eingriff in eine rechtlich geschützte Position beschrieben worden (BGH, Beschluss vom 31.10.1978 - KVR 7/77 - Air-Conditioning -, zitiert nach juris, Tz. 33), der von einer Rechtsbeeinträchtigung zu trennen ist und für den eine nachteilige Wirkung ausreicht (BGH, Beschluss vom 10.04.1984 - KVR 8/83 - Coop/Supermagazin -, zitiert nach juris, Tz. 16).

    Ihnen fehlt die materielle Beschwer, weil die Freigabeverfügung der Kartellbehörde ihren Handlungsspielraum infolge der Beseitigung öffentlich-rechtlicher Hemmnisse nur erweitert, aber nicht beschränkt (BGH, Beschluss vom 09.10.2012 - KVZ 27/12, zitiert nach juris, Tz. 2; Beschluss vom 31.10.1978 - KVR 7/77 - Air-Conditioning -, zitiert nach juris, Tz. 33; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.06.2012 - VI-Kart 3/13 (V), zitiert nach juris, Tz. 16).

  • BGH, 05.12.1963 - KVR 1/63

    Beeinträchtigung von Rechten i. S. des § 75 Abs. 1 GWB

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.07.2019 - 2 Kart 1/18
    Die materielle Beschwer gehört - wie die formelle Beschwer - jedoch auch ohne Erwähnung im Gesetz zur Zulässigkeit des Rechtsbehelfs (BGH, Beschluss vom 10.04.1984 - KVR 8/83 - Coop/Supermagazin -, zitiert nach juris, Tz. 16; Beschluss vom 05.12.1963 - KVR 1/63 - Zigaretten -, zitiert nach juris, Tz. 15).
  • BGH, 31.10.1978 - KVR 3/77
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.07.2019 - 2 Kart 1/18
    Die materielle Beschwer ist Ausformung des allgemeinen Rechtsschutzbedürfnisses oder Rechtsschutzinteresses (BGH, Beschluss vom 10.04.1984 - KVR 8/83 - Coop/Supermagazin -, zitiert nach juris, Tz. 16; Beschluss vom 31.10.1978 - KVR 3/77 - Weichschaum III -, zitiert nach juris, Tz. 42).
  • BGH, 30.03.2011 - KVZ 100/10

    Fusionskontrollverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde eines beigeladenen Verbands

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.07.2019 - 2 Kart 1/18
    Eine materielle Beschwer liegt danach vor, wenn der Beschwerdeführer durch die angefochtene Verfügung der Kartellbehörde in seinen wirtschaftlichen Interessen unmittelbar und individuell nachteilig betroffen ist (BGH, Beschluss vom 30.03.2011 - KVZ 100/10 - Presse-Grossisten - zitiert nach juris, Tz. 4 und 12; Beschluss vom 25.09.2007 - KVR 25/06 - Anteilsveräußerung -, zitiert nach juris, Tz. 24).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2022 - Kart 11/21

    Voraussetzungen eines kartellrechtlich anmeldepflichtigen

    a) Neben der in § 73 Abs. 2 GWB geregelten Beschwerdeberechtigung, deren Voraussetzungen vorliegend erfüllt sind, setzt die Zulässigkeit der Beschwerde voraus, dass die Beschwerdeführerin durch die angefochtene Entscheidung formell und materiell beschwert ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. April 1984, KVR 8/83, Rn. 16 bei juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Juli 2019, VI-2 Kart 1/18 (V), Rn. 21 bei juris), wobei maßgeblich hierfür der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010, KVR 33/09, Rn. 18 bei juris).
  • BGH, 27.10.2020 - KVR 64/19

    Aufhebung der Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgrund der übereinstimmenden

    OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.07.2019 - VI-2 Kart 1/18 [V] -.
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2022 - 1 Kart 11/21
    a) Neben der in § 73 Abs. 2 GWB geregelten Beschwerdeberechtigung, deren Voraussetzungen vorliegend erfüllt sind, setzt die Zulässigkeit der Beschwerde voraus, dass die Beschwerdeführerin durch die angefochtene Entscheidung formell und materiell beschwert ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. April 1984, KVR 8/83, Rn. 16 bei juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Juli 2019, VI-2 Kart 1/18 (V), Rn. 21 bei juris), wobei maßgeblich hierfür der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010, KVR 33/09, Rn. 18 bei juris).
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