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   OLG Düsseldorf, 10.09.2015 - I-15 U 124/14   

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https://dejure.org/2015,25974
OLG Düsseldorf, 10.09.2015 - I-15 U 124/14 (https://dejure.org/2015,25974)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.09.2015 - I-15 U 124/14 (https://dejure.org/2015,25974)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. September 2015 - I-15 U 124/14 (https://dejure.org/2015,25974)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Düsseldorf, 21.08.2014 - 4a O 141/13

    E-Loading-Automat IV

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.2015 - 15 U 124/14
    Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 21.08.2014, Az. 4a O 141/13, wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 21.08.2014, Az. 4a O 141/13, teilweise abzuändern und die Beklagte im Wege der Stufenklage zu verurteilen, I.

    hilfsweise, das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 21.08.2014, Az. 4a O 141/13, teilweise aufzuheben und das Verfahren an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückzuverweisen, soweit das Landgericht die Klage abgewiesen hat.

  • BGH, 30.11.1967 - Ia ZR 93/65

    Nichtigkeitsklage im Zusammenhang mit Lizenzverträgen über Gewindeschneidapparate

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.2015 - 15 U 124/14
    Bei Vereinbarung einer ausschließlichen Lizenz ist ein Angriff regelmäßig unzulässig (vgl. BGH, GRUR 1971, 243 - Gewindeschneidevorrichtung; Hauck in: Fitzner/Lutz/Bodewig, aaO, § 15 Rn. 56), wobei sich schon aus dem Inhalt der Vereinbarung eine konkludente Nichtangriffsabrede ergeben kann.

    Ein Lizenzvertrag über das im Streit befangene Patent kann daher die Annahme eines sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben ergebenden Angriffsverbots insbesondere dann begründen, wenn die vertraglichen Beziehungen der Parteien einen gesellschaftsähnlichen Charakter haben oder wenn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Parteien vereinbart ist, die eine besondere Rücksichtnahme auf die gegenseitigen Interessen erfordert (BGH GRUR 1971, 243 - Gewindeschneidvorrichtungen; BGH, GRUR 1989, 39 - Flächenentlüftung).

  • BGH, 04.10.1988 - X ZR 3/88

    Zulässigkeit einer Patentnichtigkeitsklage aufgrund einer vertraglichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.2015 - 15 U 124/14
    In Betracht kommt ein Verstoß gegen Treu und Glauben u. a., wenn zwischen den Parteien vertragliche Bindungen, z. B. aus Kauf-, Lizenz-, Einstellungs- oder Gesellschaftsvertrag bestehen, die wegen ihrer individuellen Ausgestaltung, insbesondere wegen Bestehens eines besonderen Vertrauensverhältnisses oder wegen gesellschaftsähnlicher Züge nach Inhalt, Sinn und Zweck der vertraglichen Beziehungen die Erhebung einer Nichtigkeitsklage als treuwidrig erscheinen lassen (BGH, GRUR 1958, 177 - Aluminiumflachfolien m. w. N.; BGH, GRUR 1989, 39 - Flächenentlüftung).

    Ein Lizenzvertrag über das im Streit befangene Patent kann daher die Annahme eines sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben ergebenden Angriffsverbots insbesondere dann begründen, wenn die vertraglichen Beziehungen der Parteien einen gesellschaftsähnlichen Charakter haben oder wenn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Parteien vereinbart ist, die eine besondere Rücksichtnahme auf die gegenseitigen Interessen erfordert (BGH GRUR 1971, 243 - Gewindeschneidvorrichtungen; BGH, GRUR 1989, 39 - Flächenentlüftung).

  • BPatG, 19.08.2009 - 4 Ni 53/07
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.2015 - 15 U 124/14
    Dies ergibt sich allerdings nicht schon aus einer Bindungswirkung des Nichtigkeitsurteils des BPatG (Urteil vom 19.08.2009 - 4 Ni 53/07).

    Liegen keine besonderen Umstände vor, ist es einem einfachen Lizenznehmer hingegen nicht verwehrt, im Wege der Nichtigkeitsklage gegen den Rechtsbestand des lizensierten Patents vorzugehen (Benkard/Ullmann, Kommentar zum Patentgesetz, 10. Aufl., § 15 Rn. 141; BPatG, Urteil vom 19.08.2009 - 4 Ni 53/07).

  • BGH, 24.01.2011 - X ZB 33/08

    Deformationsfelder

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.2015 - 15 U 124/14
    Sie setzt Feststellungen dazu voraus, dass die Parteien bei Abschluss der Vereinbarung den Schutz ganz bestimmter, durch eine Nichtangriffsabrede zu schützende Interessen im Auge hatten oder dass dies für den Lizenznehmer zumindest erkennbar gewesen ist, wobei derartige Abreden außerdem auf ihre kartellrechtliche Wirksamkeit hin zu prüfen sind (BGH, GRUR 2011, 409 - Deformationsfelder).

    Dazu bedarf es indes einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalles, die zudem im Lichte des Interesses der Allgemeinheit an der Beseitigung nicht patentwürdiger Schutzrechte zu erfolgen hat und auf die überdies die gesetzgeberische Wertung von Einfluss sein kann, dass vertraglichen Nichtangriffsabreden kartellrechtlich Grenzen gesetzt sind (BGH, GRUR 2011, 409 - Deformationsfelder m. w. N.).

  • OLG Düsseldorf, 24.08.2010 - 20 U 80/08

    Vergütungsanspruch eines Patentinhabers für jeden im Einsatz befindlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.2015 - 15 U 124/14
    Zur Auslegung der Vereinbarung zwischen den Parteien vom 12./15.11.2003 wird auf die ausführlichen und überzeugenden Ausführungen des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts auf den Seiten 14 bis 19 des Urteils vom 24.08.2010 - 20 U 80/08 - und des Landgerichts auf den Seiten 9 bis 11 des angefochtenen Urteils Bezug genommen, denen sich der Senat nach eigener Prüfung anschließt und auf die daher zur Vermeidung von Wiederholungen in vollem Umfang Bezug genommen wird.

    Die Entscheidung weicht insbesondere nicht vom Urteil des 20. Zivilsenats vom 24.08.2010 - 20 U 80/08 - ab.

  • BGH, 18.05.1998 - II ZR 19/97

    Auslegung einer vertraglichen Bestimmung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.2015 - 15 U 124/14
    Nur diese Auslegung trägt somit der allgemeinen Lebenserfahrung Rechnung, wonach davon auszugehen ist, dass eine vertragliche Bestimmung nach dem Willen der Parteien einen bestimmten rechtserheblichen Inhalt haben soll (BGH, NJW 1998, 2966).
  • BGH, 15.10.1957 - I ZR 99/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.2015 - 15 U 124/14
    In Betracht kommt ein Verstoß gegen Treu und Glauben u. a., wenn zwischen den Parteien vertragliche Bindungen, z. B. aus Kauf-, Lizenz-, Einstellungs- oder Gesellschaftsvertrag bestehen, die wegen ihrer individuellen Ausgestaltung, insbesondere wegen Bestehens eines besonderen Vertrauensverhältnisses oder wegen gesellschaftsähnlicher Züge nach Inhalt, Sinn und Zweck der vertraglichen Beziehungen die Erhebung einer Nichtigkeitsklage als treuwidrig erscheinen lassen (BGH, GRUR 1958, 177 - Aluminiumflachfolien m. w. N.; BGH, GRUR 1989, 39 - Flächenentlüftung).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZR 126/03

    Kundendatenprogramm

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.2015 - 15 U 124/14
    Veräußerbar und lizensierbar ist Know-how nur, soweit es ein Betriebsgeheimnis darstellt (BGH, GRUR 2006, 1044 - Kundendatenprogramm; Hacker in: Busse, Patentgesetz, 7. Aufl., § 15 Rn. 67).
  • BGH, 05.07.1960 - I ZR 63/59

    Vorzeitige Beendigung eines Patentlizenzvertrags durch Kündigung - Rückgewähr der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.2015 - 15 U 124/14
    Da sich das Schutzrecht nachträglich als nicht rechtsbeständig erweisen kann und die wirtschaftliche Verwertbarkeit nicht voraussehbar ist, ist der Lizenzvertrag für beide Seiten ein Wagnisgeschäft (BGH, GRUR 1961, 27 - Holzbauträger; Moufang in: Schulte, aaO, § 15 Rn. 31).
  • BGH, 25.01.1983 - X ZR 47/82

    Zahlungspflicht des Lizenznehmers

  • BGH, 19.11.2020 - I ZR 27/19

    Nichtangriffsabrede

    (3) Auch im Patentrecht sind Nichtangriffsabreden grundsätzlich beachtlich, soweit das Kartellrecht ihnen nicht entgegensteht (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 1952 - I ZR 52/52, BGHZ 10, 22, 23 bis 30 [juris Rn. 32 bis 39]; Urteil vom 18. März 1955 - I ZR 144/53, BGHZ 17, 41, 53 f. [juris Rn. 32] - Kokillenguss; Urteil vom 15. Oktober 1957 - I ZR 99/54, GRUR 1958, 177, 178 - Aluminiumflachfolien; Urteil vom 30. November 1967 - Ia ZR 93/65, GRUR 1971, 243 [juris Rn. 25]; Beschluss vom 4. Oktober 1988 - X ZR 3/88, GRUR 1989, 39, 41 f. [juris Rn. 35 bis 40] - Flächenentlüftung; BGH, GRUR 1991, 558, 560 [juris Rn. 42 bis 44] - Schaumstoffplatten; BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 - Xa ZR 131/04, GRUR-RR 2010, 136 Rn. 17; Beschluss vom 24. Januar 2011 - X ZB 33/08, GRUR 2011, 409 Rn. 11 - Deformationsfelder; BPatGE 32, 54, 56; BPatGE 36, 177, 181 bis 189; BPatG, Beschluss vom 2. März 2016 - 2 Ni 15/14 (EP), juris Rn. 47; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. September 2015 - I-15 U 124/14, juris Rn. 57, 59 und 62 f.; Rogge/Kober-Dehm in Benkard, Patentgesetz, 11. Aufl., § 22 Rn. 33 und 39 bis 42; Mes, Patentgesetz Gebrauchsmustergesetz, 5. Aufl., § 15 PatG Rn. 31 und § 59 PatG Rn. 37 bis 40; Schulte/Moufang, Patentgesetz mit EPÜ, 10. Aufl., § 59 Rn. 59 bis 61; Lunze in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz Urheberrecht Medienrecht, 3. Aufl., § 22 PatG Rn. 8 und § 81 PatG Rn. 14).
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