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   OLG Düsseldorf, 10.10.1996 - 18 U 5/96   

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https://dejure.org/1996,3399
OLG Düsseldorf, 10.10.1996 - 18 U 5/96 (https://dejure.org/1996,3399)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.10.1996 - 18 U 5/96 (https://dejure.org/1996,3399)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Oktober 1996 - 18 U 5/96 (https://dejure.org/1996,3399)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 19; ZPO §§ 794, 732
    Amtspflichtverletzung bei Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BNotO § 19; BGB § 839; ZPO § 732
    Pflichtwidrige Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Notars für unzulässige Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung; Gebrauch eines Rechtsmittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BNotO § 19; ZPO §§ 794, 732
    Amtspflichtverletzung bei Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Notar; Amtspflichtverletzung; Vollstreckbare Ausfertigung; Urkunde; Rechtsunkenntnis

Verfahrensgang

  • LG Duisburg - 14 O 183/95
  • OLG Düsseldorf, 10.10.1996 - 18 U 5/96

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 758
  • JR 1997, 429
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 23.01.1986 - BReg. 2 Z 126/85

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsklausel; Voraussetzungen für die Erteilung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.1996 - 18 U 5/96
    Hinreichend bestimmt ist die Parteibezeichnung nur dann, wenn keine Zweifel an der Identität und Stellung der Partei aufkommen können und sich aus der Parteibezeichnung für jeden Dritten die betreffende Partei ermitteln läßt (BGH NJW 1977, 1686; BayObLG NJW-RR 1986, 564 ).
  • BGH, 12.05.1977 - VII ZR 167/76

    Zulässigkeit der Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Namentliche Angabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.1996 - 18 U 5/96
    Hinreichend bestimmt ist die Parteibezeichnung nur dann, wenn keine Zweifel an der Identität und Stellung der Partei aufkommen können und sich aus der Parteibezeichnung für jeden Dritten die betreffende Partei ermitteln läßt (BGH NJW 1977, 1686; BayObLG NJW-RR 1986, 564 ).
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