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   OLG Düsseldorf, 10.10.2014 - I-26 W 12/14 (AktE), I-26 W 13/14 (AktE), 26 W 12/14 (AktE), 26 W 13/14 (AktE)   

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https://dejure.org/2014,74207
OLG Düsseldorf, 10.10.2014 - I-26 W 12/14 (AktE), I-26 W 13/14 (AktE), 26 W 12/14 (AktE), 26 W 13/14 (AktE) (https://dejure.org/2014,74207)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.10.2014 - I-26 W 12/14 (AktE), I-26 W 13/14 (AktE), 26 W 12/14 (AktE), 26 W 13/14 (AktE) (https://dejure.org/2014,74207)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Oktober 2014 - I-26 W 12/14 (AktE), I-26 W 13/14 (AktE), 26 W 12/14 (AktE), 26 W 13/14 (AktE) (https://dejure.org/2014,74207)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 30.12.2003 - 3Z BR 159/94

    Gegenstandswert für die Tätigkeit der Verfahrensbevollmächtigten eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.2014 - 26 W 12/14
    Selbst wenn der Schuldner der Kompensation - wie hier der übernehmende Rechtsträger - insolvent ist und der Insolvenzverwalter an seine Stelle tritt, erfolgt keine "Abwertung" nach Maßgabe der tatsächlichen oder zu erwartenden Insolvenzquote (vgl. nur Rosskopf in: Kölner Kommentar zum SpruchG, 3. A., Rdnr. 10 zu § 15 SpruchG; Drescher in: Spindler/Stilz, AktG, 2. A., Rdnr. 4 zu § 15 SpruchG; BayObLG ZIP 2004, 615; AG 1999, 273).
  • BayObLG, 10.12.1998 - 3Z BR 159/94

    Bestimmung des Geschäftswerts im aktienrechtlichen Spruchstellenverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.2014 - 26 W 12/14
    Selbst wenn der Schuldner der Kompensation - wie hier der übernehmende Rechtsträger - insolvent ist und der Insolvenzverwalter an seine Stelle tritt, erfolgt keine "Abwertung" nach Maßgabe der tatsächlichen oder zu erwartenden Insolvenzquote (vgl. nur Rosskopf in: Kölner Kommentar zum SpruchG, 3. A., Rdnr. 10 zu § 15 SpruchG; Drescher in: Spindler/Stilz, AktG, 2. A., Rdnr. 4 zu § 15 SpruchG; BayObLG ZIP 2004, 615; AG 1999, 273).
  • OLG Düsseldorf, 20.11.2001 - 19 W 2/00

    Gegenstandswert im aktienrechtlichen Spruchstellenverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.2014 - 26 W 12/14
    Dabei hat die Kammer entsprechend der Rechtsprechung des Senats und des 19. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf in Altfällen - wie auch hier - für den einzelnen Antragsteller den Bruchteil des gerichtlichen Geschäftswerts in Ansatz gebracht, der dem Verhältnis seines Aktienbesitzes zu der Gesamtzahl der Aktien der außenstehenden Aktionäre entspricht (vgl. nur: OLG Düsseldorf, AG 2002, 403, 404 Rdnr. 15 ff.; Senatsbeschlüsse vom 09.08.2006, I-26 W 15/06 (AktE), vom 30.10.2006, I-26 W 18/06 (AktE) und vom 21.10.2008, I-26 W 8/08 (AktE).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.2018 - 26 W 1/18

    Bewertung eines Versicherungsunternehmens

    In den "Übergangsfällen" (1. Instanz altes Recht, 2. Instanz SpruchG) bleibt es für die Berechnung des Gegenstandswertes für die erste Instanz bei der bis zum Inkrafttreten des Spruchverfahrensgesetzes geltenden Wertberechnung; auch eine entsprechende oder sinngemäße Anwendung der §§ 8 Abs. 1a BRAGO, 31 Abs. 1 RVG kommt nicht in Betracht (Senat, Beschlüsse v. 30.04.2015 - I-26 W 18/13 (AktE), n.v.; v. 10.10.2014 - I-26 W 12/14 (AktE) Rn. 12, juris; v. 8.12.2011 - I-26 W 7/11 (AktE) Rn. 5, juris m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2018 - 26 W 10/17

    Beschwerde gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes einer anwaltlichen

    In den "Übergangsfällen" (1. Instanz altes Recht, 2. Instanz SpruchG) bleibt es für die Berechnung des Gegenstandswerts für die erste Instanz bei der bis zum Inkrafttreten des Spruchverfahrensgesetzes geltenden Wertberechnung; eine entsprechende oder sinngemäße Anwendung der §§ 8 Abs. 1a BRAGO, 31 Abs. 1 RVG kommt nicht in Betracht (Senat, Beschlüsse v. 30.04.2015 - I-26 W 18/13 (AktE), n.v.; v. 10.10.2014 - I-26 W 12/14 (AktE) Rn. 12, juris; v. 8.12.2011 - I-26 W 7/11 (AktE) Rn. 5, juris m.w.N.).
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