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   OLG Düsseldorf, 10.10.2019 - I-12 U 8/19   

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https://dejure.org/2019,45728
OLG Düsseldorf, 10.10.2019 - I-12 U 8/19 (https://dejure.org/2019,45728)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.10.2019 - I-12 U 8/19 (https://dejure.org/2019,45728)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Oktober 2019 - I-12 U 8/19 (https://dejure.org/2019,45728)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 2491
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.02.2019 - IX ZR 149/16

    Geltung des Bargeschäftsprivilegs bei der Anfechtung der Besicherung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.2019 - 12 U 8/19
    Eine Anfechtung nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist ungeachtet der Voraussetzungen eines Bargeschäfts nicht gemäß § 142 InsO ausgeschlossen, da das Bargeschäftsprivileg bei der Anfechtung der Besicherung eines Gesellschafterdarlehens generell nicht gilt (BGH, Urt. v. 14.02.2019 - IX ZR 149/16, Rn. 40 ff.).

    Die Anfechtung nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist nicht gemäß § 142 Abs. 1 InsO ausgeschlossen, da das Bargeschäftsprivileg, wie der Bundesgerichtshof (Urt. v. 14.02.2019 - IX ZR 149/16, NZI 2019, 460, 464 Rn. 40 ff.) nach Verkündung des angefochtenen Urteils zu § 142 InsO in der bis zum 04.04.2017 geltenden Fassung unter Auseinandersetzung mit den Gegenargumenten entschieden hat, bei der Anfechtung der Besicherung eines Gesellschafterdarlehens generell nicht gilt.

    Das kann zwar in gleichem Maße für die Besicherung normaler Bankkredite gelten, entscheidend für die Nichtanwendbarkeit des § 142 InsO ist insoweit jedoch, dass das Darlehen von einem Gesellschafter kam und nicht von einem außenstehenden Dritten (vgl. Bork, EWiR 2019, 241, 242).

  • BGH, 17.07.2008 - IX ZR 148/07

    Verjährungseinrede und Einrede der Anfechtbarkeit bei Verrechnungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.2019 - 12 U 8/19
    Der Beklagte kann der auf ein Absonderungsrecht gestützten Leistungsklage die Anfechtbarkeit der Sicherheitenbestellung entgegenhalten (vgl. § 146 Abs. 2 InsO; BGH, Urt. v. 17.07.2008 - IX ZR 148/07, ZIP 2008, 1593, 1595 Rn. 30 f.).
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